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21.1060 · Anfrage · 2021-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zwischen der Stadt Baden und der Haltestelle Mellingen-Heitersberg (via den Stadtteil Dättwil) besteht ein betriebsfähiges Bahntrassee. Es wurde als Teil der Schweizerischen Nationalbahn 1877 gebaut. Lange Zeit verkehrten auf dieser Strecke Personenzüge. Mit dem Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2004 wurde die Verbindung Wettingen-Baden Oberstadt-Dättwil-Mellingen aufgehoben. Die Zürcher S-Bahn verkehrt seither über Dietikon hinaus durch den Heitersbergtunnel, bedient dann die Haltestelle Mellingen und weiter alle Stationen bis Lenzburg und Aarau. Im Raum Baden - Dättwil (ein Aussenquartier für Wohnen und Arbeiten der Stadt Baden) bis Mellingen existiert seither keine Bahnverbindung für den Personenverkehr mehr. Das Trassee wird einzig noch für wenige Güterverkehre genutzt.

In den letzten 20 Jahren hat sich der Stadtteil Dättwil enorm entwickelt. Tausende von zusätzlichen Arbeitsplätzen wurden geschaffen. Im gleichen Stadtteil befindet sich das letzte grosse Entwicklungsgebiet der Stadt Baden, der "Galgenbuck", mit einer Gesamtfläche von 85 500 m2. Der Stadtrat von Baden hat einen Entwicklungsplan mit 22 Baufeldern gutgeheissen. 2030 soll die Realisierung erfolgen. Die Erschliessung ist weitgehend auf den öffentlichen Verkehr ausgerichtet. Die Strasse Dättwil - Innenstadt Baden ist in beide Richtungen bereits jetzt (teilweise massiv) überlastet.

Das Bussystem kann einen Teil der Erschliessung abdecken, speziell den Zugang zur Innenstadt von Baden. Für weitere Distanzen, etwa ins Limmattal, ist es aber wenig attraktiv, was für die Rekrutierung von Fachkräften durch ansässige Firmen nachteilig ist.

Eine naheliegende Lösung wäre die Benutzung des Bahngeleises für den Personenverkehr. Erste Priorität hat eine S-Bahnstrecke Dättwil-Baden Oberstadt-Wettingen und weiter in den Raum Zürich. Zu einem späteren Zeitpunkt müsste auch ein Anschluss via Wettingen an den Landkreis Waldshut in Erwägung gezogen werden.

Für diese Bahnplanungen sind der Bund und der Kanton Aargau zuständig. Auf Bundesebene müsste die genannte neue Strecke in den Bundesbeschluss über den nächsten Ausbauschritt aufgenommen werden. Ich lade daher den Bundesrat ein, folgende Frage zu beantworten:

Ist der Bundesrat bereit, das Trassee Wettingen-Baden Oberstadt-Dättwil-Mellingen (wieder) für den Personenverkehr in den nächsten Ausbauschritt aufzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Seit dem 1. Januar 2016 und der Inkraftsetzung der FABI-Gesetzgebung (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) ist Planungsprozess für die Entwicklung der Bahninfrastruktur klar definiert. Der Bund leitet und koordiniert den Planungsprozess des Ausbaus der Bahninfrastruktur. Er legt die Planungsgrundsätze der Ausbauschritte fest. Die Kantone sind für die Planung des Regionalverkehrs verantwortlich. Sie definieren mit der Raumplanung abgestimmte Angebotsziele, die der Bund bewertet und priorisiert. Mit den ausgewählten Projekten wird ein Angebotskonzept erarbeitet, dessen notwendige Infrastrukturmassnahmen den jeweiligen Ausbauschritt bilden.

Für den Fall der Wiederinbetriebnahme der Strecke Baden-Dättwil-Mellingen für den Personenverkehr ist der oben erwähnte Prozess zu berücksichtigen. Konkret heisst das, dass der Kanton Aargau dieses Angebotsziel im Rahmen der Planung des nächsten Ausbauschritts erwägen und einreichen kann. Der Bund wird dieses Ziel bewerten und eine Empfehlung für eine allfällige Aufnahme in den nächsten Ausbauschritt machen. Schliesslich wird der Ausbauschritt von der Bundesversammlung verabschiedet.

Der Start der Planung des nächsten Ausbauschritts ist 2023 vorgesehen. Bis dahin werden einerseits die Planungsgrundlagen aktualisiert und andererseits die Langfristperspektive BAHN, unter dem Projektnamen "Perspektive BAHN 2050", überabeitet. Die "Perspektive BAHN 2050" wird der Bundesversammlung 2023 im Rahmen der Botschaft zum "Stand der Ausbauprogramme Bahninfrastruktur und Perspektive BAHN 2050" vorgelegt. Diese Grundlagen bilden die Basis für die Planung des nächsten Ausbauschritts der Bahninfrastruktur. Der Bundesratsbeschluss zum nächsten Ausbauschritt ist Ende 2026 geplant.

Es wäre nicht zielführend, wenn der Bundesrat losgelöst von diesem Prozess Zusicherungen über die Aufnahme einzelner Projekte in den nächsten Ausbauschritt machen würde.

Antwort des Bundesrates.