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21.1068 · Anfrage · 2021-09-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

"Die kalabrische Mafia 'Ndrangheta sucht nach Investitionsmöglichkeiten für die vielen Gelder, über die sie verfügt. Sie investiert in der ganzen Welt mit modernsten Methoden, auch in der Schweiz. Die Schweiz liegt nahe, die Mafiosi können das Land verlassen und Waffen, Drogen und Flüchtige über die Grenze bringen. Und sie wäscht Geld". Diese Aussage machte Alessandra Cerretti, Staatsanwältin der Antimafia-Behörde "Direzione Distrettuale dell'Antimafia" in Mailand, als sie kürzlich im Tessin zu Gast war. "Anzeichen für eine Unterwanderung gibt es seit Jahren. Die kriminellen Mafiaorganisationen beabsichtigten noch immer, ihre kriminellen Einnahmen in der Schweiz zu waschen. Ihr Interesse, sich unser Land zu Nutze zu machen, ist eindeutig." Weiter: "In der Schweiz ist man sich überhaupt nicht bewusst, dass solche Organisationen aktiv sind und welche Probleme und Gefahren langfristig mit solchen Aktivitäten einhergehen könnten. Das ist nachvollziehbar, denn Geldwaschen macht kaum Lärm. Man muss nicht gleich in Panik geraten, doch sollte man das Problem kennen, und man darf es nicht unterschätzen." Diese Aussagen stammen von Pierluigi Pasi, dem früheren Leiter der Zweigstelle der Bundesanwaltschaft in Lugano; er hat schon 2010 eindringlich darauf hingewiesen, dass man über das Phänomen reden und es angehen müsse. Heute - über zehn Jahre später - ist kaum mehr zu übersehen, dass die mafiösen Organisationen auch in unserem Land sehr stark präsent sind; dies nicht erst seit gestern, sondern seit langer Zeit. Sie waschen Geld mit Investitionen in Immobilien und sind auch in zahlreichen anderen Wirtschaftssektoren aktiv, zum Beispiel im Gastgewerbe und im Handel. In jüngster Zeit wurde das Thema im Parlament verschiedentlich aufgegriffen und es wurde die Befürchtung geäussert, dass unser Land nach und nach von mafiösen Organisationen, die im Verborgen agieren und wirtschaftlichen und sozialen Schaden anrichten, unterwandert werde.

Ich frage den Bundesrat:

1. In seiner Antwort auf die Anfrage Chiesa 19.1029 schrieb der der Bundesrat: "Aufgrund der äusserst knappen Ressourcen kann die AB-BA die aufgeworfenen Fragen derzeit nicht im Rahmen einer Inspektion oder Abklärung prüfen." Was wurde unternommen, um diesen äusserst knappen Ressourcen zu begegnen?

2. Das Fedpol spielt bei der Bekämpfung der Mafia eine wichtige Rolle. Welche Schritte hat das Fedpol in den Jahren, seit das Phänomen erkannt wurde, unternommen, um es zu bekämpfen? Wurden mehr Leute eingestellt? In welchem Ausmass?

3. Die Kontrolle der mafiösen Aktivitäten umfasst auch die Überprüfung der wirtschaftlichen und steuerlichen Tätigkeiten der verschiedenen Unternehmen. Wie hat sich der Bund mit den verschiedenen Kantonen organisiert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Vorliegende Frage wurde zuständigkeitshalber von der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) beantwortet: Der Nationalrat und der Ständerat haben mit der Überweisung der Motionen 21.3972 bzw. 21.3970 an den Bundesrat den Revisionsprozess der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und der AB-BA angestossen, womit letzterer möglicherweise dauerhaft mehr Personalressourcen zugesprochen werden könnten. Wie bereits in der Beantwortung auf die Frage Büchel 21.7217 ausgeführt, sind die Personalressourcen der AB-BA äusserst knapp.

Es ist Aufgabe der AB-BA, die systemischen Aspekte der Tätigkeiten der BA zu beaufsichtigen. Als unabhängige Aufsichtsbehörde und Organ der Justiz des Bundes definiert die AB-BA im Rahmen des Gesetzes eigenständig, welche Tätigkeiten der BA als systemisch einzustufen sind. Die AB-BA führt derzeit zwei grössere Inspektionen der BA durch und wird eine dritte in Kürze abschliessen. Es wird aktuell geprüft, ob eine Inspektion in der genannten Thematik in der zweiten Jahreshälfte 2022 möglich ist.

2. Da der Kampf gegen kriminelle Organisationen gemäss der Strategie des EJPD zur Kriminalitätsbekämpfung 2020 - 2023 eine Priorität darstellt, wurde die Struktur von fedpol Anfang 2020 mit der Schaffung von spezialisierten Ermittlungs- und Kriminalitätsanalyseeinheiten angepasst. Diese wurde mittels interner Reorganisation und Priorisierung der Aufgaben geschaffen, ohne dass dafür zusätzliche Ressourcen gesprochen werden mussten.

Die ergriffenen Massnahmen sind vielfältig: Die Schaffung der interdisziplinären Kooperationsplattform Countering Organised Crime (COC) im Jahr 2020 ist ebenfalls ein wichtiger Schritt im Kampf gegen kriminelle Organisationen in der Schweiz und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Kantonen in den Bereichen Kriminalitätsanalyse, Strafverfolgung und Prävention. Zu den derzeitigen Präventivmassnahmen gehören die Sensibilisierung von Behörden, die besonders von der Mafia bedroht sind und Einreiseverbote. fedpol hat im Jahr 2021 bisher (Stand 30.09.2021) 19 Einreiseverbote gegen Exponenten der organisierten Kriminalität erlassen (2020:4), 256 Verfahren betreffend Einreiseverbote oder Ausweisungen eröffnet (2020: 350), davon 33 aufgrund von organisierter Kriminalität (2020: 81) und 122 verwaltungspolizeiliche Verfahren gegen die organisierte Kriminalität, überwiegend gegen die italienische Mafia, eröffnet. Für diese Aufgaben werden seit Mitte 2020 zusätzlich 1.8 Vollzeitstellen eingesetzt. Auch die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung krimineller Organisationen wird ständig verstärkt. fedpol nutzt alle relevanten Kanäle, wie die bilaterale Zusammenarbeit über sein Netz von Polizeiattachés -darunter einer in Italien - oder die operative Zusammenarbeit mit INTERPOL und Europol.Diese Zusammenarbeit wird durch die Teilnahme an Projekten wie "INTERPOL Against 'Ndrangheta (I-CAN)" oder die verschiedenen Aktionen und operativen Gruppen von Europol, konkretisiert. Auch der Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams - JIT) ist für bestimmte komplexe grenzüberschreitende Verfahren entscheidend.

3. Ein systematisches Monitoring von Finanz- und Steuerdaten durch die Strafverfolgungsbehörden, so wie es zum Beispiel in Italien stattfindet, ist in der Schweiz aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht möglich. Gestützt auf das Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) nimmt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Verdachtsmeldungen von Finanzintermediären entgegen und wertet sie aus, auch solche, die einen Bezug zum organisierten Verbrechen aufweisen. Nach einer Relevanzanalyse entscheidet die MROS, ob die Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, einschliesslich der BA im Falle von kriminellen Organisationen, weitergeleitet werden sollen. Darüber hinaus tauscht die MROS mittels Amtshilfe Finanzinformationen mit anderen nationalen Behörden sowie mit ausländischen Meldestellen aus, und zwar sowohl spontan als auch auf Anfrage. Zudem hat die MROS mit der gesetzlichen Anpassung vom 1. Juli 2021 zusätzliche Kompetenzen erhalten und kann schweizerische Finanzintermediäre zur Herausgabe von Informationen auffordern, wenn sie Informationen von einer ausländischen Partnerstelle erhält.

Antwort des Bundesrates.