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21.1072 · Anfrage · 2021-10-01

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Mit Bestürzung haben wir am 30. September von der Verurteilung von Mimmo Lucano, dem ehemaligen Bürgermeister der kalabresischen Gemeinde Riace, zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und zwei Monaten erfahren. Mimmo Lucano, der auch der "Bürgermeister des Willkommens" genannt wird, hat keinen einzigen Cent veruntreut; stattdessen wurde er der Bildung einer kriminellen Vereinigung beschuldigt, schreibt die "Repubblica". Sein einziger Fehler? Er hat Frauen und Männern, die vor dem Krieg und dem Leid geflohen sind, in einem Landstrich, der für die Mafia, für Armut und Arbeitslosigkeit berüchtigt ist, menschenwürdige Lebens- und Arbeitbsbedingungen geboten.

Mimmo Lucano hat bewiesen, dass die Aufnahme von Flüchtlingen im Dialog mit der gesamten Gemeinschaft und zur Verbesserung der Lebensumstände aller Beteiligten vor sich gehen kann. Dieser ehemalige Bürgermeister zeigte auf, dass eine solche Politik auch im Interesse der lokalen Bevölkerung ist, weil dadurch Arbeitsplätze (in der kulturellen Vermittlung, im Bildungswesen etc.) geschaffen und neue Arbeitsfelder (Kunsthandwerk, Lehrbauernhöfe) gefördert werden. Aus diesem Grund haben vor zwei Jahren hunderte Personen aus Politik, aus Verbänden und aus im Bereich der Menschenrechte tätigen NGO einen Aufruf unterschrieben, in dem verlangt wird, dass Mimmo Lucano von jedem Verdacht reingewaschen wird.

Die Schweiz unterhält mit Italien seit vielen Jahren freundschaftliche Beziehungen. Sollte der Bundesrat gegenüber dem italienischen Botschafter in der Schweiz nicht seine tiefe Beunruhigung darüber ausdrücken, wie die italienische Justiz einen Verfechter der Menschenrechte und der Rechte von Migrantinnen und Migranten behandelt?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist bekannt, dass Domenico Lucano am 1. Oktober 2021 vom erstinstanzlichen Gericht in Locri zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 2 Monaten verurteilt wurde. Er äussert sich nicht zu diesem Urteil, das nicht rechtskräftig ist und das in die alleinige Zuständigkeit der Justiz eines anderen Landes fällt.

Die Schweiz führt einen regelmässigen und fruchtbaren Dialog im Migrationsbereich mit Italien, darunter zu Belangen, welche die Rechte von Migrantinnen und Migranten betreffen. Die Schweizer Botschaft in Rom beobachtet die Lage der Menschenrechte und der Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in Italien. Sie wird die weitere Entwicklung des Verfahrens gegen Domenico Lucano aufmerksam verfolgen.

Antwort des Bundesrates.

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