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21.1084 · Anfrage · 2021-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) sollte eine aktive Rolle im schweizerischen Finanzsektor spielen, um internationalen und Schweizer Akteurinnen und Akteuren die notwendige Finanzierung der Energiewende zu ermöglichen.

Angesichts der Verpflichtungen, die die Schweiz an den Weltklimakonferenzen der UNO in Paris (COP21) und Glasgow (COP26) eingegangen ist, stellt sich die Frage, welche strukturellen Massnahmen getroffen werden, um die Finanzflüsse von Erdölfirmen und kohleintensiven Aktivitäten abzuwenden, da die SNB und die FINMA ja staatliche Institutionen sind, die die Mittel haben, die Verpflichtungen der Klimakonferenzen zu erfüllen?

Weil der Schweizer Finanzplatz zwanzig Mal mehr Treibhausgasemissionen verursacht als die gesamte Schweiz zusammen, handelt es sich hierbei um eine dringende und wesentliche nationale Verantwortung.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Nationalbank hat gemäss Bundesverfassung (Art. 99) als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Dieser Auftrag wird im Nationalbankgesetz (Art. 5) dahingehend präzisiert, dass die SNB Preisstabilität gewährleistet und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt.

Im Rahmen ihres Mandats beschäftigt sich die SNB mit Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten, sofern diese die Preis- und Finanzstabilität tangieren oder finanzielle Risiken für die SNB beinhalten. Die SNB hat sich, wie auch die FINMA, dem Netzwerk von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden angeschlossen, das sich für ein nachhaltiges Finanzsystem einsetzt (Network for Greening the Financial System, NGFS). Wie in der Antwort auf die Interpellation Widmer (21.3336) erklärt, handelt es sich bei den Empfehlungen des NGFS um Leitlinien für Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zur Adressierung von Umwelt- und Klimarisiken im Finanzsektor im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate und Prioritäten.

Im Nachgang der UN-Klimakonferenz in Glasgow (COP26) hat die SNB dargelegt, wie sie Klimaaspekte konkret berücksichtigt (siehe Medienmitteilung vom 3. November 2021). Erstens beim Erstellen ihrer makroökonomischen Modelle, sowie bei ihren geldpolitischen Analysen, um die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf zentrale makroökonomische Variablen besser einschätzen zu können (NGFS Empfehlung III). Zweitens ist die SNB dabei, Klimarisiken in ihr Finanzstabilitäts-Monitoring zu integrieren (NGFS Empfehlung I). Sie führt dazu zusammen mit der FINMA unter anderem in Bezug auf die Quantifizierung von Klimarisiken derzeit ein Pilotprojekt zur Messung von klimabezogenen Transitionsrisiken bei den Grossbanken durch. Drittens investiert die SNB mit ihrer auf breite Marktabdeckung ausgerichteten Anlagestrategie schon seit Jahren auch in "green bonds" und führte bereits 2013 eine auf ESG-Prinzipien basierende Ausschlusspolitik ein (NGFS Empfehlung II). Die Ausschlusspolitik der SNB umfasst seit Dezember 2020 auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell hauptsächlich auf dem Abbau von Kohle basiert. Die drei genannten Tätigkeitsbereiche bleiben auch 2022 für die SNB wichtig.

Eine Erweiterung des Mandates der SNB dahingehend, dass sie neben der Geldpolitik auch bestimmte Klimaziele zu verfolgen hätte, wäre eine Abkehr vom bisherigen Ansatz in Bezug auf die Aufgabe, die Rolle und die Instrumente der SNB und würde eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen benötigen.

Antwort des Bundesrates.

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