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21.1092 · Anfrage · 2021-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

KORA als Stelle für Raubtiere-Ökologie, Verwaltung und Aufsicht der grossen Raubtiere in der Schweiz erhält jährlich vom Bund 650 000 Franken. Die Alimentierung ist seit 2017 und der Umwandlung in eine Stiftung nicht mehr öffentlich. Die Unabhängigkeit und Objektivität der KORA-Stiftung scheint daher nicht mehr gewährleistet.

Sind dem Bundesrat diese Verstrickungen bekannt und wie beurteilt er diese? Müsste aufgrund dieser Grundlage das Mandant nicht neu öffentlich ausgeschrieben werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stiftung für Raubtierökologie KORA wird strategisch von den Kantonen geführt und unterliegt der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA. Die Zusammensetzung des Stiftungsrats ist im Handelsregister eingetragen. Die KORA erarbeitet unter anderem im Auftrag des Bundes und der Kantone wissenschaftliche Grundlagen zum Grossraubtiermanagement, so beispielsweise die Bestandsüberwachung der Grossraubtiere in der Schweiz. Die Erfüllung der Leistungsaufträge des Bundes wird durch das Bundesamt für Umwelt BAFU eng begleitet und überwacht. Der Bundesrat hat keinen Anlass, die Unabhängigkeit und die fachliche Qualität der Arbeit dieser Stiftung in Frage zu stellen. Er sieht daher auch keinen Grund, das Mandat neu auszuschreiben.

Antwort des Bundesrates.