21.3046 · Motion · 2021-03-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Einklang mit Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens (FZA) dem Gemischten Ausschuss Massnahmen zur Reduktion der Einwanderung aus EU-Ländern und zum Schutz der ständigen Wohnbevölkerung vorzuschlagen, darunter die Einführung des Inländervorrangs.
Begründung
Obwohl die Schweizer Wirtschaft aufgrund der coronabedingten Wirtschaftskrise stark unter Druck steht und die Arbeitslosenquote in die Höhe schnellt, hat der Migrationsdruck nicht abgenommen. Im Gegenteil, die Schweiz verzeichnete im Jahr 2020 einen rekordhohen Wanderungssaldo seit der Migrationskrise 2015.
Die Hauptursache für diesen Anstieg ist die Personenfreizügigkeit. Im Jahr 2020 wuchs der Migrationssaldo für EU-, EFTA- und UK-Staatsangehörige um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für Staatsangehörige der EU-17 beläuft sich der Zuwachs sogar auf 38 Prozent.
Der Artikel 14 des FZA sieht vor, dass bei "schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen" Schutzmassnahmen eingeführt werden können. Wir leben aktuell in einer Zeit, die von Problemen geprägt ist, die offensichtlich in diese Kategorie fallen. Solche Massnahmen können innerhalb von 60 Tagen nach dem Antrag beschlossen werden.
Alle sinnvollen Massnahmen sollten in Betracht gezogen werden, einschliesslich der Einführung von Kontingenten und Massnahmen im Bereich der Sozialleistungen.
Der Bundesrat soll insbesondere die Anwendung des Inländervorrangs fordern. Gemäss einer von der Konferenz der Kantonsregierungen beauftragten Studie ist es rechtlich möglich, den Inländervorrang im Rahmen von Artikel 14 FZA anzuwenden; der Inländervorrangwiderspricht nicht den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Er kann insbesondere auf nationaler Ebene in besonders betroffenen Branchen oder auf kantonaler Ebene in allen Branchen angewandt werden.
Grundlegend sind eine generelle Anwendung in den am stärksten betroffenen Kantonen und eine Anwendung in bestimmten Branchen auf nationaler Ebene. Es ist nämlich inakzeptabel, dass Tausende Arbeitsbewilligungen an europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgestellt werden in Branchen, in denen die Arbeitslosigkeit neue Rekordhöhen erreicht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Schweizer Wirtschaft bewusst. Er ist seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt. In den vergangenen Monaten hat er eine Reihe von Massnahmen für den Umgang mit den aktuellen Folgen der Pandemie getroffen. Um den Verlust von Arbeitsstellen in der Schweiz zu verhindern, wurde unter anderem der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und das entsprechende summarische Verfahren nochmals verlängert. Vor Kurzem hat der Bundesrat dem Parlament weitere Massnahmen vorgeschlagen, mit denen das Härtefallprogramm ausgebaut werden soll.
Im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus stehen für den Bundesrat folglich die Sicherung der Arbeitsplätze und die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden wie auch für Selbstständige in der Schweiz im Vordergrund. In dieser Hinsicht prüft der Bundesrat laufend zusätzliche Massnahmen.
Im Jahr 2020 nahm die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz im Vergleich zu 2019 um 2,6 Prozent ab. Gleichzeitig ging auch die Auswanderung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bedingt durch die Pandemie, die Reisebeschränkungen und das allgemeine Klima der Unsicherheit um 12,1 Prozent zurück. Diese stark rückläufige Auswanderung führte dazu, dass der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gegenüber dem Vorjahr zunahm. Bei der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung resultierte hingegen ein deutlich negativer Wanderungssaldo von rund -14'000 Personen. Die Erfahrungen zeigen, dass langfristig ein enger Zusammenhang zwischen der Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU/EFTA und der wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz und im Ausland besteht.
Gleichzeitig begünstigt die Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit die wirtschaftliche Erholung in der Schweiz. Sie trägt dazu bei, das Überleben der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze der inländischen Arbeitskräfte zu sichern. Die Schweizer Wirtschaft ist in Branchen mit Arbeitskräftemangel von ausländischen Arbeitnehmenden abhängig. Auch während der Pandemie bleibt dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) das benötigte Personal insbesondere im Gesundheitssektor stets verfügbar.
Das Ziel der Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials wird weiterhin konsequent verfolgt. Es obliegt auch den Schweizer Arbeitgebern, das inländische Arbeitskräftepotential optimal einzusetzen. Dank der seit dem 1. Juli 2018 geltenden Stellenmeldepflicht erhalten die bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registrierten Stellensuchenden einen Informations- und Bewerbungsvorsprung von fünf Arbeitstagen gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Aufgrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020 hat sich die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten seit Januar 2021 deutlich erhöht. Gleichzeitig hat der Bundesrat im Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ergriffen. In erster Linie geht es darum, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern und schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Aus Sicht des Bundesrates ist es daher nicht angebracht, dem Gemischten Ausschuss Schweiz-EU FZA Massnahmen zur Reduktion der Einwanderung aus EU-Staaten vorzuschlagen. Dies würde den Zielen des Bundesrates widersprechen und das Wachstum hemmen, das für eine Normalisierung der wirtschaftlichen Lage unerlässlich ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.