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21.3071 · Interpellation · 2021-03-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 1. Januar 2008 haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Statistik (BFS) regelmässig Verträge über die Datenlieferung geschlossen, zuerst mit dem Verband Santésuisse, danach mit dem Unternehmen SASIS AG, das am 4. Dezember 2008 gegründet wurde und dessen einziger Aktionär die Santésuisse ist.

Der erste Vertrag wurde mit der Santésuisse für 17 Monate geschlossen, vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Mai 2009. Die an die Santésuisse bezahlten Honorare beliefen sich auf 172 160 Franken inklusive Mehrwertsteuer.

Der zweite Vertrag wurde mit der SASIS AG erneut für 17 Monate geschlossen, vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Mai 2010. Die an die SASIS AG bezahlten Honorare beliefen sich auf 236 720 Franken inklusive Mehrwertsteuer.

Die sechs darauffolgenden Verträge wurden alle für ein Jahr geschlossen, insgesamt für die Zeit vom 1. Juni 2010 bis zum 31. Mai 2016. Die jährliche Vergütung an die SASIS AG blieb unverändert bei rund 236 000 Franken inklusive Mehrwertsteuer.

Der neunte Vertrag wurde für drei Jahre geschlossen, vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Mai 2019. Die jährliche Vergütung blieb unverändert.

Der zehnte Vertrag wurde im November 2019 unterzeichnet, mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 1. Juni 2019. Er gilt für vier Jahre, also bis zum 31. Mai 2023. Die jährliche Vergütung bleibt unverändert.

1. Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass das BAG und das BFS ein privates Unternehmen, das von einem Krankenversicherungsverband gehalten wird, für die Lieferung der Daten bezahlen, die für die Beurteilung der Wirkungsweise des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und für die Aufsicht über die Krankenversicherer benötigt werden. Befindet sich das BAG als Aufsichtsbehörde über die Krankenversicherer nicht in einem Interessenkonflikt? Geht dem BAG nicht die Unvoreingenommenheit ab, die es gegenüber den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens (Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Kantone etc.) beweisen muss?

2. Warum haben das BAG und das BFS im Jahr 2016 plötzlich einen Vertrag über drei Jahre abgeschlossen? Und warum haben die beiden Bundesämter im Jahr 2019 einen Vertrag über vier Jahre abgeschlossen? Hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern diese Änderungen genehmigt?

3. Der jüngste Vertrag, der von den betreffenden Parteien im November 2019 unterzeichnet wurde, ist rückwirkend seit dem 1. Juni 2019 gültig. Wie rechtfertigt sich diese Rückwirkung von fast sechs Monaten? Wurden von der SASIS AG zwischen Juni und November 2019 Daten gegen Bezahlung geliefert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen lässt sich effizienter verfolgen, wenn die Daten zentralisiert und nicht an den vielen verschiedenen Orten der medizinischen Leistungserbringung erhoben werden. Der Umstand, dass die Krankenversicherer alle Rechnungen des Gesundheitswesens bei rund 50 Unternehmen zentralisieren, führt logischerweise dazu, dass sie als geeignete Datenquelle herangezogen werden. Ausserdem bilden sie derzeit die einzige Informationsquelle dieser Grössenordnung.

Als Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) befugt, Daten bei den Krankenversicherern zu erheben (Art. 35 Abs. 2 Bundesgesetz vom 26. September 2014 betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung, [KVAG; RS 832.12]). Das BAG hat sich dafür entschieden, die von SASIS bereitgestellten Kapazitäten zur Validierung und Formatierung der Daten zu nutzen. SASIS übermittelt dann einen Auszug dieser Daten an das BAG, das diese unabhängig auswertet.

2. Durch den Abschluss eines länger gültigen Vertrages soll sich der administrative Aufwand für die Vertragsparteien verringern. Da sich der Vertrag nicht ändert und von Jahr zu Jahr fortgeführt wird, hielten es die Vertragsparteien für sinnvoll, die Häufigkeit der Vertragserneuerungen zu reduzieren. Zu erwähnen ist auch, dass der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Solche Anpassungen administrativer Abläufe liegen in der Zuständigkeit des BAG. Im vorliegenden Fall ging es darum, durch die längere Laufzeit zu vermeiden, dass ein Vertrag, der sich in Form und Inhalt wiederholt, jedes Jahr neu abgeschlossen werden muss.

3. Die verzögerte Vertragsunterzeichnung lässt sich damit erklären, dass verschiedene Stellen (BAG, BFS/Obsan, Sasis AG) involviert waren und der Prozess zur Validierung und Korrektur des Dokuments länger dauerte. Die Datenlieferungen und die Zahlungen an SASIS sind vertraglich geregelt, und beide Parteien haben sich im Wissen daran gehalten, dass die Unterzeichnung des Vertrages nur eine administrative Formalität ist, gegen die kein grundsätzlicher Einwand besteht.

Antwort des Bundesrates.