21.3085 · Interpellation · 2021-03-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In vielen Bildungsfeldern und Branchen ist der Frauen*- und Männer*- Anteil in den letzten 30 Jahren kaum gewachsen. Laut Zahlen des BFS (2019) nahm der Anteil Frauen* im Bereich von Architektur und Baugewerbe lediglich um 0,8 Prozentpunkte, im Bereich "Ingenieurwesen und Technik" lediglich um 2,7 Prozentpunkte zu.
Die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern zeigt sich auch in der beruflichen Grundbildung. Im Bildungsbericht 2018 wird verdeutlicht, dass sich die Situation über die letzten Jahre kaum verändert hat. Während Frauen* in Lehrberufen, welche mathematische Kenntnisse erfordern, untervertreten sind, fehlen Männer* in sozialen Berufen und im Gesundheitswesen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht bringen diese grossen Geschlechterunterschiede viele Nachteile. Hinzu kommt der Mangel an Lernenden in einzelnen Bereichen. Lernende fehlen vor allem in Branchen mit Fachkräftemangel wie dem Gesundheitsbereich und in technischen Berufen. Zudem ist ein Teil der erklärbaren Lohnunterschiede auf die unterschiedlichen Löhne der Branchen zurückzuführen, da technische Berufe höhere Durchschnittslöhne als soziale Berufe aufweisen. Untersuchungen zeigen zudem, dass gemischte Teams produktiver sind.
In diesem Zusammenhang stellt die Interpellantin dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Fortschritte zur Förderung der geschlechtsunabhängigen Berufswahl in den letzten Jahrzehnten?
2. Braucht es aus Sicht des Bundesrates weitere Massnahmen, um eine höhere Ausgeglichenheit der Geschlechter in den Branchen zu erreichen?
3. Welche Massnahmen sind für den Bundesrat geeignet, um diese Ungleichheit zu verringern?
4. Ein positives Beispiel im Hinblick auf die Ausgewogenheit der Geschlechter ist die Malerbranche. Noch Anfang der 80erJahre lag ihr Anteil bei den Lehrverhältnissen unter 10 Prozent. Seit 2005 ist der Anteil bei über 40 Prozent. Welche möglichen Schlüsse zieht der Bundesrat aus dieser Branche für andere Branchen?
5. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass es in der Schweiz im Vergleich zu unseren nördlichen Nachbarn in einem "modernen" Beruf wie Informatiker*in EFZ mit Eigenschaften wie Team- und Kommunikationsfähigkeit nicht gelungen ist, junge Frauen anzusprechen?
6. Was müsste unternommen werden, damit MINT-Berufe auch junge Frauen vermehrt ansprechen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) ist verankert, dass die Berufsbildung die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann fördern und entwickeln soll. In den letzten Jahren hat der Bund zusammen mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) verschiedenste Anstrengungen unternommen, um Benachteiligungen abzubauen.
So stehen die Bildungsangebote der Berufsbildung allen Geschlechtern gleichermassen offen. Weiter wurde im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" die Stossrichtung "Ausrichtung der Berufsbildung auf das lebenslange Lernen" priorisiert. Entsprechende Projekte tragen dazu bei, die Berufsbildung noch durchlässiger zu gestalten und damit, beispielsweise für Frauen mit unterbrochenen Bildungs- oder Erwerbskarrieren, bessere Rahmenbedingungen zu bieten. Bei der Stossrichtung "Stärkung der Information und Beratung über die gesamte Bildungs- und Berufslaufbahn" steht unter anderem die Förderung von geschlechtsuntypischen Berufswahlentscheiden im Fokus. Im gesamten Berufsinformationsangebot wird ausserdem in Bild und Sprache systematisch auf Geschlechtsneutralität geachtet. Es steht auch Informationsmaterial zu atypischer Berufswahl zur Verfügung.
2./3. In der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2021-2024 ist Chancengerechtigkeit ein transversales Thema. Der Bund führt seine Anstrengungen zur Verringerung von Benachteiligung in allen BFI-Bereichen mit Bundeskompetenz fort und setzt dabei auch gezielte Schwerpunkte. In der Berufsbildung sind beispielsweise möglichst optimale Übergänge zwischen den Bildungsstufen zu nennen. Der Bund hat zudem die Möglichkeit, Projekte von Kantonen und OdA zu unterstützen. In der Projektförderung nach Artikel 54 und 55 BBG ist die Berücksichtigung von Gleichstellungsanliegen bei allen Projekten Pflicht. Gezielte Ausnahmen wie geschlechterspezifische Projekte sind ebenfalls möglich. Insbesondere Berufsinformationsprojekte werden häufig mit spezifischem Fokus auf Gleichstellungsanliegen realisiert. Beispiele sind der nationale Zukunftstag mit Projekten zur geschlechtsatypischen Berufswahl oder Berufsmessen mit zusätzlichen Leistungen im Bereich Gleichstellung. Zudem unterstützt der Bund nach dem Gleichstellungsgesetz (SR 151.1) Projekte zur Verbesserung der Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere zur Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern in Berufen und Branchen, in denen ein Geschlecht untervertreten ist.
4./5./6. Für die Inhalte der verschiedenen Bildungsangebote und das Gewinnen künftiger Fachkräfte sind die Organisationen der Arbeitswelt zuständig. Die Branchenverbände und Unternehmen haben - wie das Beispiel der Malerbranche zeigt - ein ureigenes Interesse, ihren Nachwuchs sicherzustellen. Verschiedene Branchenverbände, unter anderem auch im MINT-Bereich und in Bauberufen, richten sich in ihrer Berufswerbung spezifisch an junge Frauen. So unterstützte der Berufsverband ICT-Berufsbildung in den vergangenen Jahren die Kampagne "IT-dreamjobs", welche gezielt junge Frauen im Sekundarschul- und Gymnasialschulalter ansprach. Umgekehrt richten sich Kampagnen im Pflege- und Sozialbereich an junge Männer. Bund und Kantone sorgen für optimale Rahmenbedingungen in der Berufswahl und der Berufsbildung. Zu den bereits genannten Massnahmen im systemischen Bereich und der Projektförderung zählen auch konkrete Handlungsempfehlungen. So hat das Schweizerische Dienstleistungszentrum für Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Merkblätter zum Thema "Gleiche Chancen und korrekter Umgang" entwickelt, um Berufsbildungsverantwortliche und -fachleute für die Chancengerechtigkeit zu sensibilisieren.
Antwort des Bundesrates.