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21.3087 · Motion · 2021-03-08

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei künftigen Freihandelsabkommen (FHA) das Nachhaltigkeitskapitel wie die übrigen Kapitel des FHA der Schiedsbarkeit zu unterstellen und damit die Verbindlichkeit der gemeinsamen Nachhaltigkeitsvereinbarungen zu stärken.

Begründung

Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die SDG sowie das Pariser Klimaabkommen umzusetzen und die internationalen Abkommen in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte (z. B. ILO), die Uno-Deklaration zu den Rechten von Bäuerinnen und Bauern wie auch die Richtlinien für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft (RAI) einzuhalten. Zudem verlangt der neue Verfassungsartikel 104a Buchstabe d, dass Handel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft führen soll, in der Schweiz wie auch im Ausland.

Diese Bestimmungen sind bei den Verhandlungen der Freihandelsabkommen zu berücksichtigen. Denn ohne ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitskapitel mit konkreten Zielen bestehen bei den FHA grosse Risiken für die Umwelt und die Menschenrechte.

Dies widerspricht der Klimapolitik des Bundes wie auch dem Auftrag zum nachhaltigen Handel im Verfassungsartikel 104a Buchstabe e. Damit diesen Risiken begegnet werden kann, und FHA bei Volksabstimmungen angenommen werden, muss sich die Schweiz für ein verbindliches Nachhaltigkeitskapitel in allen Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA einsetzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat setzt sich bei allen Verhandlungen für Freihandelsabkommen (FHA) aktiv dafür ein, dass ein Kapitel mit verbindlichen Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in das Abkommen aufgenommen wird. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Verbindlichkeit der Bestimmungen in zwischenstaatlichen Abkommen nicht davon abhängt, ob darin ein Schiedsmechanismus oder Sanktionen vorgesehen sind. Entscheidend ist, unter anderem, vielmehr wie die Verpflichtungen formuliert sind. Die Bestimmungen im Nachhaltigkeitskapitel sind denn auch so formuliert, dass sie rechtsverbindlich sind und die Partien somit zu deren Einhaltung völkerrechtlich verpflichtet sind.

Zur Frage der Streitbeilegung und der Sanktionen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsbestimmungen hat sich der Bundesrat schon mehrfach geäussert, jüngst in seiner Stellungnahme zur Motion 18.4352 Töngi "Freihandelsabkommen. Streitbeilegungsbestimmungen müssen auch auf das Nachhaltigkeitskapitel anwendbar sein". Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass ein auf Dialog und Zusammenarbeit beruhender Ansatz auf lange Sicht bessere Resultate verspricht als Sanktionsandrohungen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Nachhaltigkeitsbestimmungen - im Gegensatz zu anderen FHA-Bestimmungen, die auf WTO-Abkommen mit Schiedsmechanismen beruhen - auf die in der Begründung der Motion erwähnten internationalen Instrumente stützen, die zwar spezifische Überwachungsmechanismen, aber keine Schiedsmechanismen oder Sanktionen vorsehen. Nach Meinung des Bundesrates wäre es nicht sinnvoll, die Art dieser Verpflichtungen zu ändern, wenn deren Einhaltung in anderen Instrumenten, wie beispielsweise den FHA, bekräftigt wird.

In dieser Frage zieht der Bundesrat einen Mittelweg vor. Bei der 2019 abgeschlossenen Überarbeitung des Modellkapitels zu Handel und nachhaltiger Entwicklung haben die Schweiz und ihre EFTA-Partner entschieden, für allfällige Streitigkeiten, die sich mit den bereits verfügbaren Instrumenten, nämlich Konsultation, Mediation und Gute Dienste, nicht lösen lassen, ein zusätzliches Instrument vorzusehen. Gemäss diesem überarbeiteten Mechanismus kann eine Vertragspartei verlangen, dass ein Panel aus unabhängigen Expertinnen und Experten der relevanten internationalen Organisationen und Instrumente eingesetzt wird. Das Panel prüft die Angelegenheit und unterbreitet einen öffentlichen Bericht mit Empfehlungen für die Beilegung des Streitfalls. Dieser Ansatz sieht keine Sanktionen gegen Vertragsparteien vor, die einer spezifischen Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Dank der öffentlichen Empfehlungen des Berichts wird auf die betreffende Partei hingegen bedeutender internationaler Druck ausgeübt, damit sich diese wieder konform verhält. Die EU setzt diesen Ansatz bei ihren FHA ebenfalls erfolgreich ein.

Neben dem Expertenpanel entwickeln die Schweiz und ihre EFTA-Partner zudem momentan verschiedene neue Massnahmen, mit denen die Überwachung der Nachhaltigkeitsbestimmungen durch die gemischten Ausschüsse der FHA optimiert werden soll. Diese Massnahmen sollen die Informationsbeschaffung zur Vorbereitung der Treffen dieser gemischten Ausschüsse verbessern, namentlich durch direkte Kontakte mit den Sekretariaten der relevanten internationalen Organisationen und Instrumente und durch den stärkeren Einbezug der Zivilgesellschaft. Zudem sind Massnahmen geplant, um die Transparenz der Tätigkeiten dieser FHA-Aufsichtsgremien zu erhöhen.

Mit diesen Massnahmen werden die Schweiz und ihre EFTA-Partner die Mechanismen stärken, die für eine wirksame Überwachung der Anwendung der Nachhaltigkeitsbestimmungen in den FHA zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.