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21.3092 · Interpellation · 2021-03-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Bundesverwaltung fehlt ein umfassendes Gendermonitoring. In der Personalstrategie werden zwar einige Sollwerte und Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter definiert und im Reporting Personalmanagement ausgewiesen. Um die Ausgangslage von Frauen und Männer in der Bundesverwaltung in verschiedenen Handlungsfelder oder bestimmten Zielgruppen verstehen zu können, müssten die Daten weit umfassender sein. Diese Daten, die Themen wie Rekrutierung und Fluktuation, Personalkosten, Gesundheit, Führung und Arbeitssituation umfassen, haben jedoch alle einen hohen gleichstellungspolitischen Gehalt. Sie nach Geschlecht aufschlüsseln zu können, wäre wichtig, um die Situation der Frauen und Männer in der Bundesverwaltung zu verstehen und daraus gleichstellungsspezifische Massnahmen und Handlungsinstrumente ableiten zu können.

Um die langfristige, nachhaltige und umfassende Verankerung von Gleichstellungsbestrebungen in der Bundesverwaltung zu gewährleisten, ist ein umfassendes Gleichstellungscontrolling notwendig. Also die Integration von Gleichstellungszielen in die routinemässigen Planungs- und Steuerungsprozessen der Personalpolitik. Das Gleichstellungscontrolling umfasst neben dem systematischen Diagnoseprozess (Handlungsbedarf) die Formulierung von strategischen Zielen, überprüfbaren Jahreszielen und daraus abgeleiteten Massnahmen. Umfassende Kennzahlen und Indikatoren bilden eine unverzichtbare Basis für die Implementierung eines Gleichstellungscontrollings.

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung der Bedeutung einer umfassenden Datenlage für die Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverwaltung?

2. Ist er bereit ein umfassendes Gendermonitoring zu erstellen, zu publizieren und entsprechende Handlungspläne daraus abzuleiten?

3. Ist er bereit bei den Transformationsprozessen und Reorganisationen auch die geschlechterspezifischen und gleichstellungsrelevanten Auswirkungen umfassend zu erheben und darzulegen?

4. Ist er bereit ausführlichere Zahlen zu Voll- und Teilzeitstellen inkl. Bewerbungsprozess erfassen?

5. Ist er bereit die Aufschlüsselung der Lohnsumme je Lohnklasse und Funktion nach Geschlecht sowie die Lohngleichheitsauswertungen auf Stufe Departement und auf Stufe Amt zu publizieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein zentraler Eckwert der Personalpolitik des Bundesrates. Zu einer erfolgreichen Geschlechterpolitik gehören nach seiner Auffassung die Definition von Zielvorgaben, Lancierung von Massnahmen zur Zielerreichung und ein Monitoring zur Überwachung der Fortschritte. Eine erfolgreiche Geschlechterpolitik ist das Ergebnis des Zusammenspiels dieser Instrumente. In diesem Sinne ist der Bundesrat der Ansicht, dass die derzeit verfügbare Datenlage ausreichend ist und das Instrumentarium für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik in der Bundesverwaltung adäquat ergänzt.

Zu Fragen 2 bis 5

Die Departemente und Verwaltungseinheiten können bereits heute Auswertungen zu Rekrutierung, Fluktuation, Personalkosten, Teilzeit etc. vornehmen, nach Geschlecht aufschlüsseln und daraus gezielte, situationsadäquate Massnahmen ableiten. Ferner gibt es in jedem Departement eine/n Diversity-Beauftragte/n, welche insbesondere Massnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele erarbeiten. Ein internes Monitoring der Situation ist folglich gewährleistet.

Die externe Publikation eines umfassenden Gendermonitorings bringt nach Auffassung des Bundesrates jedoch wenig Zusatznutzen und rechtfertigt den daraus entstehenden Mehraufwand nicht. Vielmehr sollen die Ressourcen für die Umsetzung von Massnahmen genutzt werden (nach dem Motto "weg vom Reporting hin zum Gestalten").

Ausserdem berichtet der Bundesrat im Rahmen des jährlichen Reporting Personalmanagement der Öffentlichkeit bereits über seine Geschlechterpolitik. Daneben werden auch die Ergebnisse der periodisch durchgeführten Lohngleichheitsanalysen auf Stufe Bundesverwaltung, Departement und Amt veröffentlicht.

Antwort des Bundesrates.