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21.3099 · Interpellation · 2021-03-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Postulat 20.3012 "Nachhaltigkeitsziele für die Schweizerische Nationalbank" soll die potenziellen Auswirkungen der Klima- und Umweltrisiken auf die Preis- und Finanzstabilität sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erörtern. In Bezug auf diesen Bericht bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Inwiefern plant der Bundesrat in seinem Bericht eine Auflistung der Fortschritte in der Umsetzung der Empfehlungen des Network for Greening Financial Systems (NGFS) und bis wann er gedenkt, die Empfehlungen umzusetzen?

2. Gedenkt der Bundesrat im Rahmen des Postulats aufzuzeigen, welchen Beitrag die SNB zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaübereinkommens leistet und welches die bestehenden Instrumente sind, mit welchen die SNB diesen Beitrag leisten kann?

3. Inwiefern plant der Bundesrat im Postulatsbericht aufzuzeigen, wie die SNB anhand einer Konkretisierung des Konzepts der "systematisch gravierenden Umweltzerstörung" den Staat unterstützen kann und die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens effektiv umzusetzen?

4. Inwiefern gedenkt der Bericht des Bundesrats aufzuzeigen, dass die passive Anlagestrategie der SNB "marktneutral" ist und nicht systematisch umwelt-unfreundliche Unternehmen übergewichtet und umweltfreundliche Investitionen untergewichtet?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat das Postulat 20.3012 zur Annahme empfohlen. In seiner Stellungnahme konkretisiert er, dass im Bericht "die potenziellen Auswirkungen der Klima- und Umweltrisiken auf die Preis- und Finanzstabilität sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Anlagepolitik der SNB analysiert und diskutiert werden". Im Bericht sollen die in diesem Zusammenhang relevanten Themen behandelt werden, wozu auch die vom Interpellanten angesprochenen Themengebiete zählen.

Es ist vorgesehen, dass der Bericht bis Herbst 2022 unter Federführung der Eidgenössischen Finanzverhaltung (EFV) mit einer interdepartementalen Begleitgruppe unter Einbezug der SNB erarbeitet wird. Die Arbeiten haben im Frühjahr 2021 begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt können deshalb die Fragen des Interpellanten nur allgemein und nicht abschliessend beantwortet werden, da dies eine Vorwegnahme der Analyse und Schlussfolgerungen des Berichts bedeuten würde.

1. Der Bericht wird die internationalen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit und die Rolle von Zentralbanken gebührend behandeln. Die Arbeiten des NGFS werden an den Stellen im Bericht thematisiert werden, an denen sie inhaltlich relevant sind. Inwiefern sich der Bundesrat im Bericht zur Umsetzung allfälliger Empfehlungen des NGFS (ob und bis wann) äussern wird, lässt sich zum jetzigen frühen Stand noch nicht abschätzen. Das NGFS ist ein Netzwerk auf freiwilliger Basis, welches Zentralbanken und (Finanzmarkt-) Aufsichtsbehörden offen steht und in erster Linie dem Erfahrungsaustausch dient. Die SNB und FINMA nehmen in diesem Sinne bereits aktiv an den Arbeiten teil.

2. Welche Rolle die SNB im Rahmen ihres Mandats und ihrer Aufgaben für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Schweiz einnehmen kann und soll, wird eine zentrale Frage für den Bericht sein. In seiner Antwort auf die Interpellation Fischer (20.3704) hat der Bundesrat bereits ausgeführt, dass die SNB gemäss Bundesverfassung (Art. 99) und Nationalbankgesetz (Art. 5) die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen hat. Dieser Auftrag wird im Nationalbankgesetz (Art. 5) dahingehend präzisiert, dass die SNB Preisstabilität gewährleistet und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt. Das Mandat der SNB wurde bewusst eng gefasst, nicht zuletzt, um Zielkonflikte zu vermeiden. Bereits im bestehenden gesetzlichen Rahmen hat sich die SNB mit den Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten auseinanderzusetzen, sofern sich diese auf die Preis- oder Finanzstabilität auswirken. Eine Erweiterung des Auftrages der SNB dahingehend, dass sie neben der Geldpolitik explizit auch bestimmte Klima-oder Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen hätte, wäre eine Abkehr vom bisherigen Ansatz in Bezug auf die Aufgabe, die Rolle und die Instrumente der SNB und würde eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen benötigen.

3./4. Eine umfassende Darstellung der Anlagestrategie der SNB im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte wird ebenfalls ein wesentliches Thema des Berichts sein. Hierzu zählen unter anderem auch die von der SNB festgelegten Ausschlusskriterien.

Antwort des Bundesrates.