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21.3111 · Motion · 2021-03-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Einführung des ius soli zuzuleiten. Wer in der Schweiz geboren wurde, soll auch das Recht auf die Schweizer Staatsangehörigkeit haben.

Begründung

Mehr als ein Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung verfügt nicht über den Schweizer Pass. Viele von ihnen sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Die Schweiz ist das Land, in dem sie leben und mit dem sie verbunden sind. Die Schweiz ist ihre Heimat.

Dennoch ist der Zugang zur Schweizer Staatsbürgerschaft auch für Angehörige der sogenannten zweiten Generation oft stark erschwert und für manche zufolge Wohnortswechseln, Sozialhilfeabhängigkeit der Eltern oder andern Gründen faktisch gar unmöglich.

Demokratiepolitische und menschenrechtliche Gründe sprechen dafür, auch in der Schweiz das ius soli zu verankern, wie das der Bundesrat vor 100 Jahren schon einmal vorgeschlagen hatte. Wer hier geboren wurde und hier aufwächst, soll als vollwertiges Mitglied der schweizerischen Gesellschaft anerkannt werden. Dazu gehört das Bürgerrecht.

Die Öffnung des sehr restriktiven Bürgerrechts ist umso dringender, als die Einbürgerungszahlen seit Inkrafttreten des revidierten Bürgerrechtsgesetzes sinken und die Massnahmen zur Aufenthaltsbeendigung auch bei langjährigem oder lebenslangem Aufenthalt in den letzten Jahren stark verschärft worden sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Schweizer Bürgerrecht wird durch Abstammung erworben. Das heisst, Kinder erhalten bei der Geburt die schweizerische Staatsangehörigkeit von ihren Eltern. Beim "ius soli" hingegen bestimmt der Ort der Geburt die Staatsangehörigkeit. Mit dem "ius soli-Prinzip" wollten Staaten, wie beispielsweise die Vereinigten Staaten, die Einwanderung fördern. Die Einführung des "ius soli-Prinzips" würde eine Anpassung der Bundesverfassung bedingen.

Mit der Einführung des "ius soli-Prinzips" würde die zweite Ausländergeneration, die in der Schweiz geboren wurde, automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten, ohne ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen zu müssen. Ausländerinnen und Ausländer erwerben das Schweizer Bürgerrecht in erster Linie durch die ordentliche Einbürgerung. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein Verfahren durchlaufen, bis sie schlussendlich das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens wird beispielsweise geprüft, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber erfolgreich integriert ist und keine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellt.

Der Bundesrat ist sich der Anforderungen auf dem Weg zum Schweizer Bürgerrecht bewusst. Er ist jedoch der Auffassung, dass die heutigen Einbürgerungsverfahren der persönlichen Situation der Bewerberinnen und Bewerber Rechnung tragen und alle grundrechtlich relevanten Gesichtspunkte berücksichtigen. Nur wer erfolgreich integriert ist und keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellt, soll das Schweizer Bürgerrecht erhalten können. Die Einbürgerungspolitik soll auch nicht in erster Linie an der Zahl der jährlich eingebürgerten Personen gemessen werden.

Mit der Doppelzählung der Aufenthaltsdauer in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Altersjahr besteht bereits heute eine Einbürgerungserleichterung für die zweite Ausländergeneration. Bei Kindern ab dem 12. Altersjahr werden die Voraussetzungen eigenständig und altersgerecht geprüft, womit ein allfälliger Sozialhilfebezug der Eltern nicht den Kindern angerechnet werden kann. Zudem können die Kantone Verfahrenserleichterungen für die zweite Ausländergeneration vorsehen, wie beispielsweise kürzere kantonale Wohnsitzfristen. Eine Abkehr vom Prinzip des Erwerbs des Bürgerrechts durch Abstammung oder ordentliche Einbürgerung würde dem Ziel der Steuerung der Zuwanderungs- und Einbürgerungspolitik zuwiderlaufen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.