21.3162 · Interpellation · 2021-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nach der Europäischen Food Safety Agency (EFSA) beträgt die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge von dioxinähnlichem PCB für Menschen (TWI-Wert) 2 Piktogramm pro Kilogramm Körpergewicht. Der TWI-Wert basiert auf der Schadwirkung von PCB auf die Spermienqualität als sensibelstem Effekt(https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/dioxins-and-related-pcbs-tolerable-intake-level-updated).
Tatsächlich nehmen die Menschen in der Schweiz diese Menge aber jeden Tag auf, also das Siebenfache des TWI-Wertes (Schweizerische Eidgenossenschaft, PCB und Dioxine in Nahrungsmitteln von Nutztieren, Bern 2019, S. 4.).
Noch bis in die 1970er Jahre wurden bei vielen Kraftwerksanlagen PCB-haltige Korrosionsschutzanstriche und Fugendichtungen verbaut. Da die Anlagen im direkten Kontakt mit Wasser stehen, gelangt - durch Abrieb - laufend PCB in den Wasserkreislauf und in die Nahrungskette. Möglich ist auch eine Kontamination durch unachtsames Handeln, z.B. bei Unterhalts- oder Erneuerungsarbeiten.
Ein prominenter Fall ereignete sich 2016 im Schweizerischen Nationalpark. Dort gelangte bei Arbeiten in der Livigno-Staumauer der Engadiner Kraftwerke PCB-Staub in den Bergbach Spöl. Die folgenden Untersuchungen zeigten, dass PCB schon seit den 1970er Jahren aus der Staumauer freigesetzt worden sein musste, denn es wurde noch bis 50 cm tief im Gewässersediment gefunden. Ein im Herbst 2020 beim Spöl entdeckter toter Uhu wies hochgerechnet fast ein Gramm PCB pro Kilogramm Körperfett auf. Der Fall zeigt, dass PCB aus solchen Kraftwerksanlagen eine zentrale Rolle spielt. Daraus ergeben sich die gestellten Fragen.
1. Was unternimmt der Bundesrat, um die viel zu hohe PCB-Belastung der Bevölkerung unter den TWI-Wert der EFSA zu senken? Bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
2. Gibt es in der Schweiz ein zentrales Monitoring für die PCB-Belastung in der Umwelt und deren Auswirkungen auf Flora und Fauna?
3. Ist bekannt, welche Mengen PCB in Wasserentnahmen, Druck- und Freispiegelleitungen von Kraftwerksanlagen seit 1930 verbaut wurden und heute noch vorhanden sind?
4. Falls nicht: Ist der Bundesrat gewillt, diese Informationen zu erheben?
5. Welcher Anteil dieser Kraftwerksanlagen ist mittlerweile saniert?
6. Gibt es eine Frist für diese Sanierungen?
7. Falls nicht: Ist der Bundesrat gewillt, eine Frist anzusetzen?
8. Kann ein Kraftwerksinhaber zu einer umfassenden PCB-Sanierung gezwungen werden, wenn er aus seinen Anlagen mit PCB-belastetes Wasser in öffentliche Gewässer einleitet?
9. Besteht für PCB-Sanierungen von Kraftwerksanlagen ein Programm und eine Vollzugsorganisation auf Bundesebene?
Stellungnahme des Bundesrates
1. 1972 wurde in der Schweiz der Einsatz von polychlorierten Biphenylen (PCB) für offene Anwendungen verboten, weshalb diese Chemikalien danach nur noch in geschlossenen Systemen wie z.B. Kondensatoren und Transformatoren eingesetzt werden durften. Seit 1986 gilt ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PCB und PCB-haltigen Produkten. Zudem sind seither mit bedeutenden Anstrengungen in Anlagen und Bauwerken vorhandene PCB ausser Nutzung genommen und umweltgerecht entsorgt worden. Damit konnten Umwelteinträge und dadurch auch die Belastung von Lebensmitteln vermindert werden.
Um eine weitere Reduktion von PCB in tierischen Lebensmitteln zu erzielen, haben Bund und Kantone im Jahr 2019 gemeinsam eine Strategie "PCB und Dioxine in Nahrungsmitteln von Nutztieren" erarbeitet. Diese wird zurzeit umgesetzt. Neben der Information und Bildung von Landwirten über Möglichkeiten, PCB-Einträge in die Lebensmittelkette zu reduzieren, läuft derzeit im Kanton Graubünden ein Pilotprojekt zur Inventarisierung historischer PCB-Quellen in Landwirtschaftsbetrieben.
2. Der Bund betreibt kein umfassendes Monitoring der PCB-Belastung in der Umwelt. Jedoch misst der Kanton Basel-Stadt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im Rahmen des Rheinüberwachungsprogramms der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) in Weil am Rhein monatlich PCB in Schwebstoffen. Im Genfersee und in den Tessiner Seen bestimmen die internationalen Gewässerschutzorganisationen Commission internationale pour la protection des eaux du Léman (CIPEL) und Commissione internazionale per la protezione delle acque italo-svizzere (CIPAIS) regelmässig die Belastung von PCB in Fischen. In der übrigen Schweiz erfolgen solche Untersuchungen sporadisch. Eine Übersicht über Messdaten von PCB in Fischen, Sediment- und Wasserproben geben die BAFU-Publikationen "Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Gewässern der Schweiz" (2010) und "Messung von PCB und Dioxinen in Fliessgewässern" (2016). Schliesslich analysierte die Nationale Bodenbeobachtung (NABO) in einer Studie PCB in archivierten Bodenproben von sechs Standorten.
3. Eine gesamtschweizerische Übersicht der in Kraftwerksanlagen verbauten und heute noch vorhandenen PCB-Mengen ist nicht vorhanden. Eine ETH-Studie von 2017 schätzte die in allen Korrosionsschutzbeschichtungen noch vorhandene PCB-Menge auf rund 60 Tonnen.
4. Die Ermittlung der in Kraftwerksbauten vorhandenen PCB-Mengen ist mit einem erheblichen Aufwand für die Probenahme und Analyse verbunden. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümer dieser Bauten, diese Untersuchungen im Rahmen von Sanierungsprojekten vorzunehmen und geeignete Schutzkonzepte zu erarbeiten, damit PCB bei den Sanierungsarbeiten zurückgehalten werden und nicht in die Umwelt gelangen.
5. Der Bundesrat verfügt über keine Daten zum Anteil der sanierten Kraftwerksanlagen.
6./7./8. Im Gewässerschutz- und im Umweltschutzrecht bestehen keine Vorgaben, bis wann Kraftwerksanlagen, in denen PCB vorhanden sind, saniert sein müssen. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Frage Pult 21.7332 ausgeführt, prüft jedoch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) derzeit die Einführung von Grenzwerten in der Gewässerschutzverordnung.
Die Kantone können dennoch die Kraftwerkbetreiber grundsätzlich gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20) in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) sowie unter bestimmten Voraussetzungen gestützt auf Artikel 24e Buchstabe a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) zu einer Sanierung verpflichten. Ausserdem können Anordnungen aus Gründen der Gefahrenabwehr unter bestimmten Voraussetzungen auf kantonales Ordnungsrecht (Bau- und Polizeirecht) gestützt werden. Das erforderliche Ausmass einer Sanierung ist im Einzelfall zu prüfen.
9. Für den Vollzug des Gewässerschutz- und des Umweltschutzrechts bei PCB-Sanierungen von Kraftwerksanlagen sind die Standortkantone zuständig. Deshalb besteht auf Bundesebene diesbezüglich kein Programm und keine Vollzugsorganisation.
Antwort des Bundesrates.