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21.3179 · Interpellation · 2021-03-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Bis zu ihrer Integration in die Eidgenössische Zollverwaltung Anfang des Jahres 2018 veröffentlichte die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) jedes Jahr eine Broschüre mit dem Titel "Alkohol in Zahlen". In dieser Broschüre ist unter anderem die Menge an Schweizer und ausländischem Wein angegeben, die hierzulande in den vorangegangenen sechs Jahren konsumiert wurde. Diese Daten sind nicht nur für die Weinwirtschaft, sondern auch für die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von grossem Interesse.

Bis 2014 wurde die Menge an ausländischem Wein, die Privatpersonen abgabenfrei (Reiseverkehr) in die Schweiz einführen, stets auf 6,3 Millionen Liter pro Jahr geschätzt. Für die Jahre 2015 und 2016 lag die Schätzung plötzlich bei 13,6 Millionen Liter. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Interpellation 15.3806 "Wie wird die Menge an Wein geschätzt, die Privatpersonen abgabefrei in die Schweiz einführen?" für diese veränderte Zahl ausschlaggebend war. In seiner Antwort auf diese Interpellation erklärte der Bundesrat, dass die EAV bereit sei, "ihre Schätzungen auf der Basis neuer Erkenntnisse zur Einfuhr alkoholischer Getränke im Reiseverkehr zu überprüfen".

Die letzte Ausgabe von "Alkohol in Zahlen" stammt aus dem Jahr 2017, und die Broschüre scheint seither nicht durch eine ähnliche Publikation ersetzt worden zu sein. Das Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlicht zwar jedes Jahr verschiedene weinwirtschaftliche Statistiken. In den Berechnungen zum Weinkonsum erscheint die Menge an ausländischem Wein, die Privatpersonen abgabenfrei in die Schweiz einführen, aber nicht.

1. Führt der Bund auch nach der Auflösung der EAV weiterhin Schätzungen zur Menge an Wein durch, die Privatpersonen abgabenfrei (Reiseverkehr) in die Schweiz einführen? Falls ja, auf wie viele Liter belaufen sich die Schätzungen für die Jahre 2017, 2018 und 2019? Und welcher Publikation können diese statistischen Daten entnommen werden?

2. Wie lässt sich der Anstieg dieser Menge von etwa 115 Prozent zwischen 2014 und 2015 erklären?

3. Ist der Bund nach wie vor bereit, seine Schätzungen zur Einfuhr alkoholischer Getränke im Reiseverkehr zu überprüfen, wie dies der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3806 angibt?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Mit der Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Jahr 2018 wurde die Publikation der Broschüre "Alkohol in Zahlen" aufgehoben. Der jährliche Konsum alkoholischer Getränke je Kopf der Wohnbevölkerung in der Schweiz wird seither auf der Internetseite der EZV publiziert. Darin enthalten ist die im Reiseverkehr eingeführte Menge Wein, welche jedoch auf einer Schätzung aus dem Jahr 2015 basiert und unverändert für die Folgejahre übernommen worden ist.

Eine seriöse Schätzung der Weinmengen vorzunehmen, die im Rahmen des Reiseverkehrs in die Schweiz eingeführt werden, ist nicht möglich. Die Durchführung einer entsprechenden Erhebung würde einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursachen und den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen. Auf eine entsprechend ungenaue Schätzung von Einfuhren von Alkohol im Reiseverkehr soll daher künftig verzichtet werden.

2. Die Schätzung der Weinimporte im Reiseverkehr wurde im Jahr 2015 aufgrund der Ip. 15.3806 von der damaligen EAV auf 13,6 Millionen Liter angepasst (bisher 6,3 Mio. Liter). Basis für die neue Schätzung bildete die Studie "Suchtmonitoring Schweiz - Kauf und Import von alkoholischen Getränken im Jahr 2014", welche durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben worden ist.

Antwort des Bundesrates.