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21.3185 · Interpellation · 2021-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Seit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zur barrierefreien Ausgestaltung digitaler Angebote (Websites und Apps) der öffentlichen Hand sind gemäss einer Studie der Stiftung "Zugang für alle" aus dem Jahr 2016 grosse Fortschritte erzielt worden. Dennoch sind immer noch erhebliche Lücken auszumachen. Insbesondere werden immer noch zu oft Inhalte ausschliesslich in Formaten angeboten, die naturgemäss nur schwierig barrierefrei ausgestaltet werden können und deshalb oft auch nicht barrierefrei sind wie bspw. PDF-Dokumente.

Der barrierefreie Zugang auf Webseiten und Apps von Behörden, aber vor allem auch von Privatwirtschaft und Organisationen, ist eine wichtige Grundlage für eine inklusive Gesellschaft und damit für Gleichstellung und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen.

Bei Websites von privaten Firmen, insbesondere im Bereich E-Commerce, werden gemäss einer Studie von "Zugang für alle" im 2020 sehr grosse Mängel ausgemacht. So sind von den 41 untersuchten Online-Shops, stattliche 14 Shops für Menschen mit Einschränkungen grundsätzlich als nicht zugänglich einzustufen. Viele weitere sind nur mangelhaft barrierefrei. Generell kann davon ausgegangen werden, dass nur wenige private digitale Angebote barrierefrei umgesetzt sind, da verbindliche Vorgaben fehlen.

- Ist der Bundesrat bereit, in Form eines Berichts eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit der Websites und Apps der öffentlichen Hand sowie privater Unternehmen und Organisationen zu erarbeiten?

- Welche Massnahmen setzt der Bundesrat heute um, behördliche Inhalte vorrangig in Web-Formaten anzubieten und die Ausgabe in Form eines Druckformats nur noch als optionale, sekundäre Ausgabe auszugestalten?

- Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, die Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit seiner Dienstleistungen über das Internet kontinuierlich zu verbessern. Dabei spielt die Qualitätssicherung eine wichtige Rolle. Die Überprüfung der Barrierefreiheit wurde im Rahmen der Bundesstandards zur Gestaltung von barrierefreien Webseiten P028 regelmässig stichprobenmässig durch die Bundeskanzlei vorgenommen. Zudem unterstützte der Bund die Erhebung der Barrierefreiheit im Rahmen der Schweizer Accessibility Studie durch die Stiftung "Zugang für alle". Der am 25.6.2020 verabschiedete eCH-Standard 0059 für Internet-Barrierefreiheit des Vereins eCH (https://www.ech.ch/index.php/de/standards/53932), der sich an die Behörden richtet, sieht neu ein periodisches Monitoring der Barrierefreiheit von Webseiten von Bund, Kantonen und Gemeinden vor. Ein erstes Monitoring soll in einem Pilotprojekt in diesem Jahr gestartet werden. Darüber hinaus erarbeiten die Bundeskanzlei BK, das Bundesamt für Kommunikation BAKOM und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB ein Tool zur Beurteilung der Barrierefreiheit von Webauftritten das auch privaten Unternehmen und Organisationen zur Verfügung stehen wird. Nach Ansicht des Bundesrats ist ein zusätzlicher Bericht in Form einer Bestandaufnahme nicht notwendig.

2. Aufgrund der immer höheren Zugriffsraten von mobilen Geräten, der besseren Wartbarkeit sowie der einfacher zu realisierenden Barrierefreiheit publizieren die Verwaltungseinheiten des Bundes behördliche Inhalte bereits heute immer mehr direkt in Web-Formaten. Der Bundesrat hat am 16. März 2018 beschlossen, dass alle Einheiten der zentralen Bundesverwaltung zukünftig ihre Webauftritte über einen IKT-Standarddienst betreiben müssen. Damit soll die Erstellung von barrierefreien Web-Inhalten gegenüber heute wesentlich vereinfacht werden. Weiter wurden verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von PDF-Dokumenten ergriffen. Bundesweite barrierefrei optimierte Dokumentvorlagen und der Einsatz spezialisierter Software erlaubt es heute auf einfache Art und Weise barrierefreie PDF-Dokumente zu erstellen.

3. Der Bericht des Bundesrats zur Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 (https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html.msg-id-70710.html) sieht einen inhaltlichen Schwerpunkt "Barrierefreie digitale Kommunikation" vor. Die für dieses Thema verantwortliche Geschäftsstelle E-Accessibility des EBGB stellt die Erfahrungen und Erkenntnisse des Bundes bei der Förderung von E-Accessibility anderen Gemeinwesen und Private zur Verfügung und trägt damit zur Verbesserung der Gleichstellung bei. Das EBGB erarbeitet dazu auch ein Instrument, das private Unternehmen und Organisationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ihrer Internet-Angebote bewegen soll. Zudem wird durch die regelmässig vom Bund durchgeführten Fachtagungen der Dialog zwischen Behörden, Behindertenorganisationen und privaten Rechtsträgern gefördert.

Antwort des Bundesrates.