Lexipedia

21.319 · Standesinitiative · 2021-09-22

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura nimmt das Parlament des Kantons Jura sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr und verlangt, dass die Schweiz ihrer humanitären Tradition Vorrang einräumt und darauf pocht, dass von der in den WTO-Abkommen vorgesehenen Flexibilität verstärkt Gebrauch gemacht wird, damit die Covid-19-Impfstoffe weltweit allen zugänglich sind.

Begründung

Wir leiten unsere Initiative mit einer Frage ein, die unserer Ansicht nach rein rhetorisch ist: Sollten Impfstoffe in einer Pandemie nicht ein öffentliches Gut sein?

Im November 2020 liessen die Vertreter des G20-Gipfels verlauten, dass man keine Mühen scheuen werde, um für alle einen bezahlbaren und gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen, -Tests und Behandlungen sicherzustellen. Wie sich jedoch herausgestellt hat, sind wir abgesehen von einigen wenigen zwischenstaatlichen Solidaritätsgesten weiterhin weitgehend dem Gesundheitsnationalismus verfallen.

Bei einem im Juni 2020 von der internationalen Organisation Gavi geschaffenen Fonds sind bisher zwei Milliarden Spendengelder eingegangen. Es bräuchte aber rund das Dreifache dieses Betrags, um 92 Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen Zugang zu den Impfstoffen zu gewähren.

Gleichzeitig haben sich die reichen Länder dutzende Millionen Impfdosen reserviert. 2021 werden sie über 50 Prozent der weltweiten Produktion verfügen, obschon nur 13 Prozent der Weltbevölkerung in diesen Ländern wohnt. Während die Schweiz zwei Drittel ihrer Bevölkerung bis im Sommer impfen lassen will, geht man davon aus, dass eine solche Impfquote in den ärmsten Ländern der Welt erst 2024 erreicht werden kann. Es sind sich jedoch alle einig, dass man die Pandemie nur durch eine weltweite Impfstrategie zufriedenstellend und langfristig in den Griff bekommen kann.

Um den Zugang zu den vorhandenen und künftigen Impfstoffen zu verbessern, scheint eine Lockerung des Patentschutzes unumgänglich. Ein WTO-Abkommen aus dem Jahr 1995 sieht eine solche Lockerung im Falle einer gesundheitlichen Notlage vor. Das entsprechende Verfahren ist jedoch komplex, weshalb Länder wie Indien und Südafrika, die unter einer Gesundheitskrise ausserordentlichen Ausmasses leiden, eine Patentaussetzung für die Dauer der Pandemie anregten. Die reichen Länder - darunter auch die Schweiz - lehnten diese Forderung leider ab und gaben den Interessen ihrer nationalen Pharmariesen Vorrang.

In unseren Augen lässt sich die Dringlichkeit der Bekämpfung von Covid-19 nicht mit dem Streben nach übertriebenen Gewinnen vereinbaren. Die angeregte vorübergehende Aufhebung des geistigen Eigentums ist daher absolut gerechtfertigt.

Verhandlungen

08.12.2022 Ständerat

Keine Folge gegeben


05.03.2024 Nationalrat

Keine Folge gegeben