21.3215 · Interpellation · 2021-03-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die epidemiologische Situation in der Lombardei ist besorgniserregend.
Es ist offensichtlich, dass man zur Verringerung der Ansteckungen auch die grenzüberschreitende Mobilität einschränken muss. Bedauerlicherweise geht der Bundesrat auf die entsprechenden Forderungen aus dem Kanton Tessin nicht ein.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann jede beliebige Person aus Italien ins Tessin einreisen, nicht nur zum Arbeiten, sondern aus irgendwelchen Gründen. In den letzten Tagen hat das folgende Ereignis für Aufsehen gesorgt: Ein sogenannter Influencer kam aus Mailand nach Locarno und veranstaltete an der Sekundarschule Locarno 1 eine illegale nächtliche Party mit Alkohol und Drogen, an der zahlreiche (erwachsene) Personen teilnahmen, dies dank der Mithilfe eines Lehrers, der für die Party die Türen des Instituts öffnete.
Da es keine Kontrollen gibt, sind sogar die auf Raub spezialisierten "Grenzgängerinnen und Grenzgänger" ungehindert weiter tätig, wie der vor Kurzem erfolgte Überfall auf eine Tankstelle in Pedrinate zeigt.
Die ohnehin schon angeschlagene Tessiner Wirtschaft leidet stark unter dem Lockdown, der vom Bundesrat endlos verlängert wird, weil die Impfkampagne in der Schweiz versagt hat. Unter diesen Bedingungen ist ein unkontrollierter Zustrom von Personen aus der Lombardei, die neuerdings wieder zu einer dunkelorangen Zone geworden ist, unhaltbar.
Deutschland (ein EU-Mitgliedstaat) verlangt von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Frankreich (auch ein EU-Mitgliedstaat), dass sie sich alle 48 Stunden einem Test unterziehen. Es leuchtet nicht ein, warum Massnahmen dieser Art nicht auch von der Schweiz getroffen werden könnten.
Ich frage den Bundesrat:
- Hat er die Absicht, von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu verlangen, dass sie ein negatives Testergebnis vorlegen, um über die Grenze zu kommen?
- Hat er die Absicht, die Homeoffice-Pflicht auch bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern durchzusetzen? (Die Grenzübertritte scheinen nicht darauf hinzudeuten, dass diese Pflicht erst genommen wird.)
- Hat er die Absicht, weitere Massnahmen zu treffen, damit weniger Leute aus der Lombardei ins Tessin kommen?
- Hat er die Absicht, endlich Grenzkontrollen anzuordnen?
- Hat er die Absicht, endlich die Schliessung der kleinen Grenzübergänge anzuordnen?
- Wie beurteilt er den Fall des Influencers aus Mailand, der ins Tessin kam, um hier eine illegale Party zu veranstalten?
- Müssen die Grenzen als einziges Tabu des Bundesrates immer und unter allen Umständen offen gehalten werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat plant für Grenzgänger keine Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests bei Grenzübertritt. Dies entspricht der generellen Regelung, wonach an die Schweiz grenzende Gebiete von grenzsanitarischen Massnahmen ausgenommen sind. Diese Ausnahme zielt darauf ab, das Funktionieren der grenzüberschreitenden Sozial- und Wirtschaftsräume nicht zu beeinträchtigen.
2. Die Home Office-Pflicht gilt für alle in der Schweiz angestellten Personen unabhängig ihres Wohnorts, d.h. auch für Grenzgänger und Grenzgängerinnen. Soweit es aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist, müssen die Arbeitgeber die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen treffen, um Home Office zu ermöglichen.
3. Es sind keine zusätzlichen Massnahmen an der Grenze zwischen der Schweiz und Italien geplant. Die geltenden grenzsanitarischen Massnahmen werden konsequent angewendet. Ferner führen die nach wie vor geltenden Massnahmen im Inland zu einer verminderten grenzüberschreitenden Mobilität. Zudem stellte der Bundesrat nach der Verschärfung der Massnahmen vielerorts in Italien keine Zunahme, sondern einen Rückgang der Grenzüberquerungen fest.
4., 5. u. 7. Der Bundesrat sieht Einreisebeschränkungen und verstärkte Grenzkontrollen gegenüber Schengen-Staaten zurzeit nicht als probates Mittel, um die Verbreitung des Covid-19-Virus zu stoppen. Vielmehr ist der Bundesrat bestrebt, die Verbreitung des Covid-19-Virus mit effektiven grenzsanitarischen Massnahmen einzudämmen. Die aktuell geltenden grenzsanitarischen Massnahmen betreffen grundsätzlich auch Einreisende aus Italien.
6. Die Corona-Massnahmen gelten für alle Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, ob Schweizerinnen und Schweizer oder Ausländerinnen und Ausländer. Verstösse gegen diese Massnahmen können sanktioniert werden.
Antwort des Bundesrates.