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21.3216 · Motion · 2021-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach dem Sportförderungsgesetz (SpoFöG, SR 415.0) ein System zur Unterstützung von Spitzensportlerinnen und -sportlern zu schaffen, die am Ende ihrer Sportkarriere unter körperlichen oder psychischen Problemen leiden. Die Unterstützung sollte auch präventiven Charakter haben, damit sich die Athletinnen und Athleten bereits während ihrer Aktivzeit auf das Leben danach vorbereiten können.

Begründung

Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e SpoFöG legt als Ziel des Gesetzes die "Verhinderung von Unfällen bei Sport und Bewegung" fest. Bis heute gibt es aber keine Massnahmen, mit denen den Spitzensportlerinnen und -sportlern am Ende ihrer Sportkarriere geholfen wird; in diesem Moment werden sie von den Behörden, von Swiss Olympic oder von den Sportvereinen meist sich selbst überlassen. Viele dieser jungen Leute - in der Regel um die zwanzig Jahre alt - müssen nach Jahren in einer sehr auf Wettbewerb ausgerichteten, anstrengenden und strukturierten Welt ihr Leben komplett ändern und lernen, sich in einer Realität zurechtzufinden, die sie bis dahin nicht kannten. Nicht alle haben während ihrer Sportkarriere eine Ausbildung abgeschlossen.

Dies ist eine riesige Umstellung, die nicht selten mit körperlichen und psychischen Problemen verbunden ist; viele leiden während Jahren unter neurologischen Beschwerden, Essstörungen, depressiven Verstimmungen, Nervenschwäche, Störungen des Nervensystems und anderen Krankheitsbildern. Viele von ihnen sind nicht in der Lage, den Grund für ihre Probleme zu erkennen, und sie halten diese für die "normalen" Folgen der Beendigung ihrer Sportkarriere.

Genau im Moment, in dem die körperlichen und psychischen Probleme angegangen werden müssten, werden unsere Spitzensportlerinnen und -sportler heute sich selbst und einem Gesundheitssystem überlassen, in dem Fachleute, die auf diese besonderen Krankheitsbilder spezialisiert sind, schwer zu finden sind.

Mit einer aktiven Unterstützung der Spitzensportlerinnen und -sportler, die ihre Sportkarriere beenden, durch den Bund wird eine Lücke im schweizerischen Sportsystem geschlossen und wird das Leid der Athletinnen und Athleten gemindert. Es ist wichtig, dass die Sportlerinnen und Sportler bereits während ihrer Karriere begleitet werden und dass sie darauf aufmerksam gemacht werden, wie wichtig es ist, sich auf die Zeit danach vorzubereiten, die Ausbildung nicht zu vernachlässigen und auch Interessen und Kontakte ausserhalb der Welt des Sports und des Wettkampfs zu pflegen.

Eine bessere Koordination der Unterstützungsmassnahmen im Gesundheitsbereich würde zudem eine übermässige Zerstückelung der Behandlungen verhindern, und es könnten neue Erkenntnisse gewonnen werden, die die Rückkehr der Athletinnen und Athleten ins "normale" Leben erleichtern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der speziellen Herausforderungen bewusst, mit denen Spitzensportlerinnen und -sportler während ihrer sportlichen Karriere sowie bei deren Abschluss konfrontiert sind. Unabhängig von der Frage, ob sich die verfassungsrechtliche Grundlage der Sportförderung (Art. 68 Abs. 1 BV) überhaupt auf Massnahmen zugunsten ehemaliger Spitzensportler erstreckt, ist er der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Bundes ist, für sie ein besonderes Hilfesystem zur Bewältigung physischer oder psychischer Schwierigkeiten am Ende der sportlichen Laufbahn zu schaffen. Nach Ansicht des Bundesrates sollte es gar nicht erst zu derart gravierenden physischen und psychischen Problemen kommen.

Swiss Olympic als Dachverband der nationalen Sportverbände hat mit dem "Swiss Olympic Athlete Career Management" ein Angebot geschaffen, um insbesondere Spitzensportlerinnen und -sportler möglichst gut zu betreuen. Es umfasst Beratung und Unterstützung im Bereich Ausbildung, Beruf und Karrieremanagement während und nach der Sportkarriere. Diese Dienstleistungen stehen Spitzensportlerinnen und -sportlern bis zu zwei Jahre nach Abschluss der sportlichen Laufbahn kostenlos zur Verfügung.

Die Sportverbände wiederum lassen den Spitzenathletinnen und -athleten während ihrer Karriere eine umfassende sportmedizinische und -psychologische Betreuung zukommen, die mit privaten Dienstleistenden koordiniert ist. Diese Betreuung ist in den jeweiligen sportmedizinischen Konzepten der Verbände festgehalten. Swiss Olympic erlässt Minimalvorgaben und überprüft die Konzepte der Verbände periodisch. Zur Prävention von Unfällen und Verletzungen werden zudem spezielle Tools und Merkblätter der Fachstelle für Unfallverhütung bfu zur Verfügung gestellt. Die Koordination und Vermittlung von spezialisierten Personen, die psychologische Unterstützung im Sport bieten, wird durch die Swiss Association of Sport Psychology SASP wahrgenommen.

Das Bundesamt für Sport setzt in seinen Programmen auf Prävention und Gesundheitsförderung im Sport. Dies sind wichtige Themen, beispielsweise auf allen Aus- und Weiterbildungsstufen des Programms Jugend + Sport, aber auch in der Trainerbildung, die das Bundesamt gemeinsam mit Swiss Olympic führt.

Die Athletinnen und Athleten werden so in den verschiedenen Phasen ihrer sportlichen Karriere spezifisch und breit unterstützt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.