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21.3221 · Interpellation · 2021-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Zu Beginn der Gesundheitskrise im vergangenen Jahr kaufte die Armee im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) 1700 Beatmungsgeräte. Der Bedarf der Kantone war schlussendlich aber nicht so hoch wie erwartet. Auf dem Höhepunkt der Gesundheitskrise im vergangenen Jahr stellte die Armee den Kantonen 753 Beatmungsgeräte zur Verfügung.

Die Kantone haben manche Beatmungsgeräte gekauft und manche gemietet. Zurzeit dürften in den bundeseigenen Depots 1098 Beatmungsgeräte gelagert sein.

Im März 2020 wollte das BAG ursprünglich sogar noch mehr Geräte anschaffen, doch nach Rücksprache mit Fachärztinnen und -ärzten für Intensivmedizin haben die Kantone und die Armee und das BAG gemeinsam die Zahl der benötigten Beatmungsgeräte auf 1700 festgelegt.

Diese Geräte erforderten eine Investition von insgesamt 65 Millionen Franken, was einem gerundeten Betrag von 38 000 Franken pro Beatmungsgerät entspricht. Ohne zu kritisch sein zu wollen, muss man doch feststellen, dass der Bedarf zu hoch eingeschätzt wurde, auch wenn das BAG jegliche Fehler oder Fehleinschätzungen diesbezüglich bestreitet. Das BAG und die Armee ziehen nun in Betracht, einen Teil der Geräte zu verkaufen oder ins Ausland zu verschenken.

- Hat der Bundesrat einen Plan, der eine andere Verwendung der wertvollen Beatmungsgeräte als ihre Lagerung in den bundeseigenen Depots vorsieht?

- Beabsichtig der Bundesrat, seine Solidarität mit ärmeren Ländern zu zeigen, indem er ihnen diese Ausrüstung anbietet, die für die Behandlung der am schwersten von Covid-19 Betroffenen unerlässlich ist?

- Erachtet der Bundesrat es als notwendig, eine Verwaltungsstruktur zu schaffen, die im Falle einer erneuten Krise den Bedarf besser einschätzen könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Insgesamt hat der Bund seit Beginn der COVID-19-Pandemie 1'700 Beatmungsgeräte beschafft: 1'500 des Typs HAMILTON T1 und 150 des Typs EMV+. Von den insgesamt 1'700 Beatmungsgeräten wurden 592 (Stand 04. Mai 2021) an die Kantone verkauft oder vermietet. 600 HAMILTON-Geräte werden von der Armee übernommen. Sie dienen dem Ersatz der vorhandenen, veralteten Beatmungsgeräte, damit die Armee das zivile Gesundheitswesen bei Bedarf auch künftig subsidiär unterstützen kann.

Es verbleiben 508 Beatmungsgeräte, die zurzeit weder von den Kantonen noch von der Armee benötigt werden. Solange die Pandemie andauert, soll ein Teil davon als Bundesreserve zurückbehalten werden. Die erforderliche Anzahl wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt: sie richtet sich nach dem absehbaren Bedarf, der vom Verlauf der Pandemie abhängt. Die Armeeapotheke ist für den Unterhalt dieser Beatmungsgeräte zuständig.

2. Diejenigen Beatmungsgeräte, die nicht als Bundesreserve behalten werden, stehen grundsätzlich für eine Abgabe an Dritte zur Verfügung. Das BAG und die Interdepartementale Arbeitsgruppe medizinische Güter (IDAG) haben sich darauf verständigt, dass 300 Geräte für die humanitäre Auslandhilfe zur Verfügung gestellt werden können. Indien wurden Anfang Mai - neben weiteren medizinischen Hilfsgütern - bereits 50 Geräte im Rahmen eines Hilfegesuches ausgeliefert. Gesuche von weiteren interessierten Ländern werden derzeit im Ressourcenmanagement Bund in Zusammenarbeit mit der IDAG und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) geprüft.

3. Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 den Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (1. Phase / Februar bis August 2020) zur Kenntnis genommen und mehrere Beschlüsse gefasst, die die Versorgung mit medizinischen Gütern betreffen. Das EDI (BAG) wurde beauftragt, zusammen mit dem VBS und dem WBF sowie den zuständigen Behörden auf Stufe Bund und Kantone bedeutende Lücken in der Versorgung mit medizinischen Gütern und Produkten während der Covid-19 Krise zu identifizieren. Das WBF (BWL) prüft gemeinsam mit weiteren zuständigen Bundes- und kantonalen Stellen, für welche kritischen Güter die Versorgung in einer nationalen oder internationalen Krise sichergestellt werden muss. Ob im Hinblick auf zukünftige Krisen neue, spezifische Verwaltungsstrukturen zur Bestimmung des Bedarfs zu schaffen sind, wird im Rahmen dieser Arbeiten abgeklärt. Die entsprechenden Berichte sollen bis Ende 2021 vorliegen.

Antwort des Bundesrates.

Die Mehrheit der von der Armee gekauften Beatmungsgeräte kam nie zum Einsatz | Lexipedia | Lexipedia