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21.3226 · Interpellation · 2021-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss dem aktualisierten Risikobericht des BABS (2020) stellt eine langandauernde Strommangellage während den Wintermonaten das wirtschaftlich grösste Risiko für die Schweiz dar. Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit wird sogar deutlich höher eingeschätzt als noch 2015. Begründet wird dies im Bericht mit "wachsenden Unsicherheiten bei der Energiewende im gesamteuropäischen Kontext".

Im europäischen Kontext hat sich in den vergangenen Jahren gerade im Strombereich sehr vieles verändert. Die elektrisch stark vernetzte Schweiz hängt von den Gegebenheiten in den Nachbarstaaten ab, denn während des Winters sind wir auf Stromimporte angewiesen. Ein Stromabkommen mit der EU fehlt bis zum heutigen Tag.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Die ElCom vertritt die Auffassung, die Schweiz laufe auf eine zunehmende Unterversorgung von Strom im Winter zu. Wie begründet der Bundesrat seine abweichende Haltung, wenn er in der Antwort auf die Ip 20.3967 schreibt, dass "System-Adequacy-Analysen" für die Schweiz grundsätzlich auf eine stabile Versorgungssituation bis 2035 hindeuten?

2. Wie kann aus Sicht des Bundesrates von einer zu jeder Stunde gesicherten Stromimportquote bis 2035 ausgegangen werden?

3. Seit 2007 verhandelt die Schweiz mit der EU über ein Stromabkommen. Zwischenzeitlich hat die EU den Verhandlungserfolg an den Abschluss eines InstA geknüpft. Was passiert, wenn das Rahmenabkommen politisch scheitert? Hat der Bundesrat einen Plan B für den Strombereich? Falls ja, wie sieht er aus?

4. Liegt das seit Jahren ausverhandelte Stromabkommen unberührt in der Schublade, oder wurden die Entwicklungen im europäischen Kontext laufend aufgenommen?

5. Wie beeinflussen die Umsetzung des "Clean Energy Package" und der Brexit die Position der Schweiz gegenüber der EU im Strombereich?

6. Im Fall einer Strommangellage wird auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen, aktiv. Ist der Bundesrat bereit, die damit zusammenhängenden geplanten Bewirtschaftungsmassnahmen (Restriktionen) en detail bekannt zu geben?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1:

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) stellt die System Adequacy-Analysen des Bundesamts für Energie (BFE) nicht grundsätzlich in Frage. Sie weist aber auf das Bestehen von Unsicherheiten und die Risiken bei einem dauerhaft hohen Importbedarf hin. Die Stromversorgungssicherheit ist deshalb in den vorgesehenen Revisionen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes ein Schwerpunkt: Erstens soll der Ausbau von im Winter sicher abrufbarer, klimaneutraler Erzeugungskapazität im Umfang von 2 TWh finanziell unterstützt werden, um die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz längerfristig zu erhalten. Zweitens soll eine strategische Energiereserve eingerichtet werden, welche die Energieverfügbarkeit Ende Winter zusätzlich zu den Mechanismen am Strommarkt absichert, wenn die Füllstände der Schweizer Speicherseen ihren Tiefpunkt erreichen. Drittens wird mit verbindlichen Zielwerten der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigt und deren Integration in den Strommarkt verbessert. Das verbleibende Defizit im Winterhalbjahr soll - wie dies heute bereits der Fall ist - durch Importe gedeckt werden. Die Importe im Winter könnten gemäss den Energieperspektiven 2050+ des BFE von heute rund 4 TWh vorübergehend auf maximal 15 TWh ansteigen, werden danach aber wieder deutlich sinken. Inwieweit die Importe auch mittel- bis längerfristig gewährleistet werden können, ist Gegenstand von weiteren Abklärungen.

Zu Frage 2:

Grundsätzlich ist die Versorgung der Schweiz mit Energie durch die Bewirtschaftung der Kraftwerkskapazitäten am Markt sowie im Austausch mit den benachbarten Strommärkten sicher und wirtschaftlich optimiert. Durch den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien und der damit verbundenen dezentralen Produktion erhöht sich die Komplexität und damit auch die Verletzlichkeit einer sicheren Stromversorgung. Die Abstimmung zwischen Nachfrage und Angebot wird umso wichtiger. Der Bundesrat sieht daher zur Absicherung der Versorgungssicherheit weitere Massnahmen vor (s. Frage 1). Die vorgeschlagene Energiereserve hält auch dann noch Energie bereit, wenn die Marktmechanismen versagen würden.

Zu Frage 3:

Ohne institutionelles Abkommen und damit ohne Stromabkommen wird Schweizer Marktakteuren der Zugang zu europäischen Stromhandelsplattformen (sog. Marktkopplung) weiter verwehrt bleiben. Dadurch entgehen Gewinne, weil beispielsweise die flexible Wasserkraft nicht optimal verwertet werden kann. Auch droht ein Ausschluss aus europäischen Gremien, was die Zusammenarbeit im Netzbetrieb erschwert. Das UVEK analysiert zurzeit in Zusammenarbeit mit der Swissgrid und der ElCom die möglichen Auswirkungen für die Versorgungssicherheit. Netzsicherheitstechnisch konnten bisher Lösungen gefunden werden. Mit Blick auf den Importbedarf und den aktuell fehlenden institutionellen Rahmen strebt die Swissgrid (mit Unterstützung der ElCom und des BFE) entsprechende technische Vereinbarungen mit 14 EU-Staaten an, die die Gewährleistung der Schweizer Netzsicherheit unterstützen. Der Abschluss dieser Vereinbarungen kann heute nicht als gesichert angeschaut werden. Deshalb strebt der Bundesrat weiterhin ein Stromabkommen an.

Zu Frage 4:

Seit Juli 2018 ruhen die Verhandlungen für ein Stromabkommen, da die EU deren Fortführung an Fortschritte beim Institutionellen Abkommen knüpft. Das 3. Strombinnenmarktpaket der EU aus dem Jahr 2009 diente als Grundlage für die Stromverhandlungen bis 2018. Ab 2019 trat das sog. Clean Energy Package (CEP) in Kraft. Diese neue Grundlage bedingt eine Anpassung des Schweizer Verhandlungsmandats aus dem Jahr 2010. Die Mandatsanpassung erfolgt erst, falls sich die EU für eine Wiederaufnahme der Stromverhandlungen bereit erklärt.

Zu Frage 5:

Das CEP bringt wesentliche Erneuerungen der Rechtsgrundlagen des Strombinnenmarkts, so auch eine weitere Institutionalisierung im Strombinnenmarkt, wodurch sich in technischen Bereichen die Position der Schweiz verschlechtert hat (s. Frage 3). Das Abkommen zwischen der EU und Grossbritannien beinhaltet aufgrund der stromtechnisch besonderen Insellage Grossbritanniens kaum Ansätze, die auf die Schweiz übertragen werden könnten.

Zu Frage 6:

In einer Strommangellage würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Reicht dies nicht aus, kann der Bundesrat auf Strombewirtschaftungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen (Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierungen und als ultima ratio rollierende Netzabschaltungen) und für deren Vollzug die OSTRAL aktivieren. Die Bewirtschaftungsmassnahmen würden abhängig von der Situation einzeln oder kombiniert eingesetzt, um die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat verordnet die konkreten Massnahmen erst im Fall einer sich abzeichnenden Strommangellage. Da die Massnahmen im Rahmen der Vorbereitung laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst und im Einzelfall spezifisch ausgestaltet werden, können diese im Voraus nicht im Detail bekannt gegeben werden. Allgemeine Informationen zu den geplanten Bewirtschaftungsmassnahmen sind aber auf den Webseiten des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und der OSTRAL abrufbar.

Antwort des Bundesrates.