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21.3235 · Postulat · 2021-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht darzulegen,

- weshalb sich die 2004 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz Artikel 33 in Kraft gesetzten "anderen Qualifikationsverfahren" zum Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht im erwarteten Masse durchgesetzt haben;

- welche Erfahrungen in einzelnen Kantonen und europäischen Ländern bei der Validierung von informellen Lernleistungen sowie beruflicher und sonstiger Praxis vorliegen;

- wie sich daraus in Absprache mit den Verbundpartnern der Berufsbildung Vorschläge für eine neue Ausrichtung der Validierungsverfahren ableiten lassen.

Begründung

Die Verbundpartner der Berufsbildung haben seit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) 2004 grosse Erwartungen in "andere Qualifikationsverfahren" (BBG, Art. 33) zum Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten geweckt. So heisst es im "Masterplan Berufsbildung 2012"vom 5. Oktober 2010: "In der Berufsbildung bietet Artikel 32 BBV die Möglichkeit, einen Lehrabschluss ohne die Absolvierung eines regulären Bildungsganges zu erlangen. Die Validierung von Bildungsleistungen stellt eine zentrale Massnahme in diesem Bereich dar." Auch der Bundesrat stellte in der Botschaft 12.033 in Aussicht: "Die Validierung von Bildungsleistungen und deren Anrechnung an formale Abschlüsse im gesamten Bildungssystem sollen etabliert werden."

Heute stellen wir ernüchtert fest, dass sich diese Logik der Anrechenbarkeit an formale Abschlüsse nur punktuell durchsetzte. Die von einigen Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt zu wenig zahlreich angebotenen Validierungsverfahren sind meist sehr kostenintensiv und nur für ausgesprochen sprachbegabte und überdurchschnittlich gut organisierte Personen erfolgversprechend. Die Hoffnung, mit Validierungen grossflächig formal Ausbildungslose zu qualifizieren, wurde weitgehend enttäuscht.

Erfolgversprechender sind Initiativen, die sich nicht an der Zulassungslogik zu standardisierten Abschlüssen orientieren. Vielmehr will diese Validierung flexibel und modular informell erworbene Kompetenzen für den Arbeitsmarkt sichtbar machen. So können Fähigkeiten und Fertigkeiten spezifischer Zielgruppen unabhängig von formalisierten Bildungsgängen modular validiert und in (Teil-)Zertifikaten abgebildet werden. Dies verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und vereinfacht den modularen Zugang zu Aus- und Weiterbildungsinstitutionen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Anliegen des Postulanten, einzelne berufsrelevante Kompetenzen zu zertifizieren, ist von der Validierung von Bildungsleistungen und von der Anrechnung von Bildungsleistungen im Rahmen eines formalen Berufsabschlusses zu unterscheiden. Eine Zertifizierung einzelner, informell erworbener Kompetenzen ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Die kleinste Zertifizierungseinheit sind Branchenzertifikate für bestimmte Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Kompetenzen (z.B. das Zertifikat für Pflegehelfende des Schweizerischen Roten Kreuzes oder Zertifikate des Schweizerischen Vereins für Schweisstechnik).

Der Bundesrat erachtet es deshalb als sinnvoll, in einem Bericht darzulegen, wie die Situation in der Schweiz ist und welche Erfahrungen andere Länder mit der Zertifizierung von nicht-formalen und informellen Lernleistungen gesammelt haben.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.