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Fortpflanzungsmedizingesetz aufdatieren und in die Zukunft führen

21.3238 · Motion · 2021-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG, SR.810.11) einer gesamthaften Revision zu unterziehen und dabei

  • dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen;
  • dem gesellschaftlichen Wertewandel anzupassen;
  • Regelungslücken sowie Überregulierungen zu erkennen und zu füllen resp. eliminieren;
  • das Gesetz von zu starren Regelungen entlasten, die keine Rücksicht nehmen auf den medizinischen Fortschritt;
  • Die Kohärenz zu anderen Regelungsbereiche überprüfen und allenfalls herstellen.

Begründung

Das Gesetz hat letztmals mit der Ermöglichung der Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Anpassung erfahren. In seinen Grundlagen ist es nun aber über 20 Jahre alt. Die Entwicklung und neuen Möglichkeiten in der Fortpflanzungsmedizin, die fehlende Kohärenz zu anderen revidierten Regelungsbereichen (z.B. Ehe für alle) sowie der gesellschaftliche Wertewandel verlangen nach einer zeitgemässen Anpassung. Augenfällig ist dabei z.B. Artikel Absatz 3 des FMedG genannt, aufgrund dessen es nur bei verheirateten Paaren erlaubt ist, Samenspenden zu verwenden. Auch sonst ist im Gesetz ausschliesslich von "Paaren" die Rede, ohne dass der Begriff hinreichend definiert wäre. Zudem muss aufgrund des gesellschaftlichen Wandels die Frage gestellt und diskutiert werden, ob die Fortpflanzungsmedizin tatsächlich nur Paaren zur Verfügung stehen soll. Die Realität hat diese Wertansicht schon längst überholt. Alleinerziehende Eltern und Patchwork-Familien zeigen, dass sich hier eine Diskussion aufdrängt. Auch die Zulassungsvoraussetzungen von Fortpflanzungsverfahren nimmt keine Rücksicht auf die jüngste Gesetzgebung bei der "Ehe für alle". Verschiedene andere Bestimmung weisen im Hinblick auf den aktuellen resp. künftigen medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt eine zu abschliessende Aufzählung resp. Definition auf (z.B. Art. 5a). Auch eine Definition des Begriffs "Präimplantationsdiagnostik" fehlt unter Artikel 2.

Die Schweiz verfügt nach wie vor über deutlich restriktivere Regelungen in der Fortpflanzungsmedizin als die meisten umliegenden Länder. Vor dem Hintergrund der Vermeidung von "Fortpflanzungs-Tourismus" sowie unter dem Aspekt des Verfassungsauftrags der Gleichstellung spielt dies eine nicht unwesentliche Rolle. Bei der Revision im Rahmen der Regelung der PID wurde zudem vorgesehen, die Auswirkungen des FMedG zu evaluieren. Das Monitoring wurde bereits vor längerem gestartet. Die Resultate dürften spätestens 2023 zu erwarten sein. Eine Revision des FMedG kann demnach mit den Erkenntnissen der dannzumal vorliegenden Evaluationsergebnissen gespiesen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die eidgenössischen Räte haben im Dezember 2020 entschieden, gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz die Heirat zu ermöglichen. Gleichzeitig sprach sich das Parlament für die Zulassung verheirateter Frauenpaare zur Samenspende aus. Mit dem gesellschaftlichen Wertewandel aber auch dem rasanten technologischen Fortschritt gehen viele offene Fragen hinsichtlich der geltenden gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz einher. Der Bundesrat anerkennt daher im Grundsatz den Bedarf für eine gründliche Überprüfung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG, SR.810.11). Wie bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat 18.3205 Quadranti "Ist das Fortpflanzungsmedizingesetz zeitgemäss, und entspricht es dem Stand von Wissenschaft und Technik?" ausgeführt, wird das FMedG derzeit einer Evaluation unterzogen. Die ersten Resultate sind im Jahr 2023 zu erwarten. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Ergebnisse der Evaluation abgewartet werden sollen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.