21.3259 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Im Juni 2014 beschloss der UNO-Menschenrechtsrat, eine intergouvernementale Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines rechtlich verbindlichen Abkommens im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte ins Leben zu rufen. In einem ersten Entwurf vom Juli 2018 wurden die Ziele und die Tragweite eines künftigen Abkommens, die Verantwortung der Staaten und Unternehmen und der Zugang der Opfer zur Justiz festgelegt. Gemäss dem Nationalen Aktionsplan der Schweiz 2020-2023 zu den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom 15. Januar 2020 will die Schweiz diesen Prozess beobachten und der Kohärenz mit den UNO-Leitprinzipien besondere Aufmerksamkeit beimessen.
1. Wie beurteilt der Bundesrat inzwischen den Stand für die Erarbeitung eines rechtlich verbindlichen Abkommens im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte?
2. Lange galt die hängige Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative als ein Hindernis, damit sich die Schweiz an den Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen der UNO für Wirtschaft und Menschenrechte beteiligt. Inzwischen hat sich das Volksmehr für die Initiative ausgesprochen, nicht aber die Stände. Wird nun die Schweiz in Zukunft verstärkt an der Erarbeitung dieses Abkommens mitwirken? Wo stehen wir heute und welche Ziele setzt sich der Bundesrat?
3. Für die Schweiz hatten die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 zunächst Priorität vor einem Abkommen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich die beiden Prozesse - die Anwendung der UNO-Leitprinzipien und die Arbeit an einem verbindlichen Abkommen - gegenseitig verstärken und sich das Abkommen nahtlos in das Konzept der UN-Leitprinzipien einfügt?
4. Ein Streitpunkt bildete lange die Frage, ob das Abkommen allein auf transnational tätige Unternehmen anwendbar sein soll oder auch auf Unternehmen, die allein national tätig sind. Wo steht die Schweiz in dieser Frage?
5. Stimmt sich die Schweiz inhaltlich mit der EU ab? Sieht der Bundesrat Vorteile darin, wenn sich Europa mit einer Stimme äussert?
6. Welche Möglichkeiten sieht er, damit sich wichtige Akteure wie die USA, Kanada, Japan, Australien und Norwegen noch intensiver als bisher an den Arbeiten für ein UNO-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte beteiligen?
7. Wie schätzt der Bundesrat die Rolle von Russland, China, Iran, Ägypten und Venezuela im Prozess zur Erarbeitung des Abkommens ein?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der ecuadorianische Vorsitz der Arbeitsgruppe hat im Sommer 2020 einen zweiten Entwurf vorgelegt. Die Schweiz hält die Chancen jedoch für gering, dass der aktuelle Prozess zu einem rechtlich verbindlichen internationalen Abkommen führt. Dies zum einen, weil die wichtigsten westlichen Volkswirtschaften nicht an den Verhandlungen teilnehmen, und zum anderen, weil die grossen Staaten, die an den Verhandlungen teilnehmen, eine sehr kritische Haltung vertreten.
2. Die Schweiz beobachtet den Prozess aufmerksam, nimmt aber nicht an den Verhandlungen teil. Sie legt den Schwerpunkt auf die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den entsprechenden revidierten Nationalen Aktionsplan, den der Bundesrat am 15. Januar 2020 verabschiedet hat.
Das Ergebnis der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative ändert nichts an der Einschätzung der Schweiz zum Prozess der Erarbeitung eines rechtlich verbindlichen Abkommens, da diesbezüglich keine neue Entwicklung zu verzeichnen ist.
Der Vorsitz der Arbeitsgruppe wird im Sommer 2021 einen dritten Textentwurf vorlegen. Die Diskussion darüber soll im Oktober stattfinden. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen und wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob er der Schweizer Delegation ein Verhandlungsmandat erteilt.
3. Die Schweiz räumt der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte weiterhin Vorrang ein, und sie ermutigt und unterstützt andere Staaten bei der Entwicklung von nationalen Aktionsplänen zu deren Umsetzung. Die Leitlinien stehen zwar der möglichen Erarbeitung ergänzender verbindlicher internationaler Instrumente nicht im Wege, aber der derzeitige Prozess geht nicht in diese Richtung. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen noch erhebliche Unstimmigkeiten mit den UNO-Leitprinzipien.
4. Dieser Punkt ist im aktuellen Abkommensentwurf noch nicht geklärt. Da die Schweiz bis anhin nicht an den Verhandlungen teilgenommen hat, nimmt der Bundesrat zu dieser Frage keine Stellung.
5. Die Schweiz tauscht sich regelmässig mit der EU, den europäischen Ländern und anderen gleichgesinnten Staaten aus. Diese stehen dem Prozess skeptisch gegenüber, und einige Länder haben sich ganz aus den Verhandlungen zurückgezogen.
6. und 7. Der Bundesrat äussert sich nicht zu den Stellungnahmen anderer Länder, zumal die Schweiz selbst nicht an den Verhandlungen beteiligt ist.
Antwort des Bundesrates.