Lexipedia

21.3266 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Sanktionen, mit denen die USA und die europäischen Länder Syrien belegt haben, erreichen ihr Ziel nicht, nämlich das dortige Regime zu destabilisieren.

Vielmehr scheinen die Sanktionen der USA gegen Syrien, die im Juni 2020 noch verschärft worden sind, der betroffenen Bevölkerung Hunger, Armut und Leid zu bescheren. Sie verstärken zudem die Abhängigkeit des syrischen Regimes vom Iran und von Russland. Seit Monaten weisen die humanitären Organisationen darauf hin, dass die Sanktionen hauptsächlich die Zivilbevölkerung treffen und den Wiederaufbau verhindern, wogegen das Unrechtsregime von Präsident Bashar Al-Assad seine Position sogar noch festigen konnte.

Generell schaden Sanktionen gegen ein repressives Regime nicht dem Unterdrücker, sondern den Unterdrückten, deren Lebenserwartung laut einer kürzlich veröffentlichten Studie sinkt.

Ich danke daher dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der gegenwärtigen Sanktionen des Westens, insbesondere jener der USA, gegen Syrien?

2. Setzt sich die Schweiz für ein Ende dieser Sanktionen ein?

3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die westlichen Sanktionen gegen Syrien die Abhängigkeit Assads von Russland und dem Iran erhöhen?

4. Hat Bundesrat Parmelin das Schreiben von Christian Solidarity International - einer NGO mit Sitz in der Schweiz - erhalten? Und gedenkt der Bundespräsident den amerikanischen Präsidenten Joe Biden auf dieses Thema anzusprechen?

5. Was unternimmt die Schweiz, zusammen mit unseren europäischen Freunden, um die humanitäre Katastrophe in Syrien - die unter anderem durch die kontraproduktive Sanktionspolitik des Westens noch befeuert wird - zu mindern?

Stellungnahme des Bundesrates

1,2,4: Am 18. Mai 2011 hat der Bundesrat Massnahmen gegen Syrien erlassen und sich damit den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, die die Europäische Union (EU) nach Ausbruch des Konflikts verhängt hatte. Aufgrund der verschlechterten Lage in Syrien und der Zunahme gravierender Menschenrechtsverletzungen - insbesondere die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte - hat der Bundesrat am 8. Juni 2012 entschieden, seine Massnahmen gegenüber Syrien zu verschärfen, womit er ebenfalls der EU folgte. Seither wurden die Massnahmen mehrfach punktuell und jeweils in Übereinstimmung mit denjenigen der EU angepasst. Wenn der Bundesrat darüber entscheidet, ob die Sanktionen der EU übernommen werden sollen oder nicht, nimmt er stets eine Interessenabwägung vor. Dabei geht es insbesondere um Kriterien der Aussenpolitik und der Aussenwirtschaftspolitik sowie um rechtliche Aspekte. Somit sind die Gründe, die zur Verabschiedung und der mehrfachen Anpassung der Schweizer Massnahmen geführt haben, zahlreich und noch immer aktuell.

Was die Massnahmen von Drittstaaten betrifft, wie etwa diejenigen der USA, so verfolgen die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung deren Entwicklung sehr genau. Allerdings ist es nicht an der Schweiz, die Sanktionspolitik anderer Regierungen zu beurteilen, denn dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Staates.

Bundespräsident Guy Parmelin hat das Schreiben der Christian Solidarity International (CSI) erhalten und am 15. Februar 2021 darauf geantwortet. Bei dieser Gelegenheit hat er zum Ausdruck gebracht, dass die Schweiz bezüglich der Lage in Syrien und insbesondere aufgrund der dort herrschenden humanitären Situation sehr besorgt ist. Angesichts dieser schon seit Jahren andauernden besorgniserregenden Entwicklung hat die Schweiz durch ihre Beiträge auf internationaler und multilateraler Ebene unermüdlich betont, wie wichtig es ist, die ungewollten Auswirkungen der Sanktionen in diesem bereits schwierigen Kontext möglichst auf ein Minimum zu reduzieren, insbesondere die Auswirkungen im humanitären Bereich und auf die Zivilbevölkerung.

Für die Schweiz ist es wichtig, dass humanitäre Güter wie etwa Lebensmittel oder Medikamente grundsätzlich nicht unter die von ihr verabschiedeten Sanktionsmassnahmen fallen. Auch die Lieferungen von humanitären Hilfsgütern sind von den Massnahmen ausgenommen, und falls nötig sind Ausnahmen aus humanitären Gründen vorgesehen.

3: Es ist hauptsächlich die Entwicklung der militärischen Lage vor Ort, die seit 2011 zu einer Stärkung der zuvor bereits seit langem bestehenden Bindung Syriens an Russland und an den Iran führte, und insbesondere der Moment, als Russland 2015 entschied, auf Ersuchen der syrischen Regierung militärisch zu intervenieren. Andere Faktoren wie etwa die diplomatische Isolierung der syrischen Regierung seit Beginn des Konfliktes und die von den westlichen Ländern verabschiedeten Massnahmen haben hier aber auch eine Rolle gespielt.

5: Die Schweiz hat auf die Syrienkrise mit dem grössten humanitären Einsatz ihrer Geschichte reagiert. Seit 2011 hat sie über 520 Millionen Schweizerfranken für die Opfer der Krise bereitgestellt. Mit diesen Geldern setzt sich die Schweiz dafür ein, den humanitären Bedarf zu decken und die Resilienz der syrischen Bevölkerung in Syrien und in den Nachbarländern (Libanon, Jordanien, Türkei, Irak) zu stärken.

Für 2021 hat die Schweiz zu diesem Zweck erneut 60 Millionen Schweizerfranken zur Verfügung gestellt. Sie engagiert sich für einen dauerhaften Frieden in Syrien, indem sie den Friedensprozess der UNO, die Miteinbeziehung der syrischen Gesellschaft in die Verhandlungen und den Kampf gegen Straffreiheit unterstützt.

Antwort des Bundesrates.