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21.3315 · Motion · 2021-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf zur Revision des Epidemiengesetzes EpG (und evtl. weiterer Erlasse) vorzulegen, damit das Eidgenössische Parlament bei allfälligen zukünftigen Pandemien angemessen und funktional in die Beschlussfassung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in besonderen und ausserordentlichen Lagen einbezogen wird und mitbestimmen kann.

Um die nötige rasche Handlungsfähigkeit des Bundesrats zu gewährleisten, sollen kurzfristig angeordnete Massnahmen dem Parlament nachträglich zur Genehmigung vorgelegt werden. Wo es ohne wesentliche Nachteile für die Pandemiebekämpfung zeitlich möglich ist, soll der Bundesrat seine Massnahmen zur Pandemiebekämpfung nach Konsultation der Kantone dem Parlament zur direkten Genehmigung unterbreiten.

Damit der Einbezug des Parlaments in diesem Sinne möglich wird, sind entsprechende gesetzliche Grundlagen für die Organisation und das Funktionieren des Parlaments in besonderen und ausserordentlichen Lagen zu schaffen.

Begründung

Es ist für ein Mitglied des Eidgenössischen Parlaments grundsätzlich eine frustrierende Situation, über Hilfsmassnahmen in Milliardenhöhe entscheiden zu müssen, aufgrund von Covid-Bekämpfungsmassnahmen, die allein vom Bundesrat entschieden wurden. Die Covid-Pandemie hat uns gelehrt, dass eine Pandemiebekämpfung viel länger dauern kann als erwartet und dass die Einbindung des Parlaments sehr wichtig wäre (und damit auch des Volks) in die Pandemie-Bekämpfungsmassnahmen. Es ist keine Zeit zu verlieren, das Epidemiengesetz (EpG) aufgrund der gemachten Erfahrungen anzupassen, damit Bundesrat und Parlament für die nächste Pandemie besser aufgestellt sind Die Legislative soll nicht nur über die Hilfsmassnahmen, sondern auch über die auslösenden Bekämpfungsmassnahmen bestimmen können.

In den 88 Artikeln des EpG wird das eidgenössische Parlament kein einziges Mal erwähnt. Im Verlaufe der bereits über ein Jahr dauernden Covid-Pandemie ist deutlich geworden, dass die fehlende rechtliche Einbindung des Parlaments in die Beschlüsse zur Bekämpfung der Pandemie insbesondere in staatspolitischer Hinsicht einen schwer wiegenden Mangel des Gesetzes darstellt. Dies führte dazu, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie der parlamentarischen Diskussion weitgehend entzogen wurden und die diesbezüglichen Beschlüsse des Bundesrats keine Legitimation durch entsprechende Entscheide des Parlaments erhielten. Dies wiederum wirkte sich negativ auf die Einbindung möglichst breiter Bevölkerungskreise aus, weil die äusserst rege geführte öffentliche Diskussion in den klassischen und sozialen Medien, nicht aber im Parlament geführt werden konnte, und das Parlament somit nicht in seiner Aufgabe als Volksvertretung die finalen Entscheide fällen konnte.

Dieser staatspolitisch nicht zu unterschätzende Mangel des EpG ist durch eine rechtliche Definition der Rolle des Parlaments zu beheben. Dabei dürfen jedoch die Kompetenzen und die Pflicht des Bundesrats zum raschen operativen Handeln in besonderen und ausserordentlichen Fällen nicht tangiert werden. Es ist eine Regelung anzustreben, die auch in Pandemiezeiten ein geregeltes Zusammenspiel von Exekutive und Legislative gewährleistet und sowohl sachpolitisch als auch staatspolitisch zielführend ist und dem Parlament eine Mitsprache bei zu treffenden Massnahmen ermöglicht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In gesundheitlichen Notlagen wie der aktuellen Corona-Pandemie kann es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sein, schweizweit geltende Massnahmen anzuordnen. Unter Berücksichtigung der oftmals schnell ändernden Bedrohungslage müssen die Entscheide und deren Umsetzung rasch erfolgen können. Verzögerungen können den Verlauf der epidemiologischen Lage negativ beeinflussen (Verlängerung, Verstärkung etc.).

Um dies zu gewährleisten, sieht das vom Parlament und Volk genehmigte Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) eine entsprechende Entscheidkompetenz des Bundesrates vor. Der Bundesrat ist sich der Verantwortung, welche damit einhergeht, bewusst. Seine Entscheide zur Bekämpfung des Coronavirus trifft er stets auch in Abwägung der Konsequenzen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft.

Zur Koordination des Krisenmanagements waren während der ausserordentlichen Lage zwei interdisziplinäre Krisenstäbe im Einsatz, namentlich der Krisenstab des Bundesrats Corona (KSBC) sowie der Bundestab Bevölkerungsschutz (BSTB), welcher bereits in der besonderen Lage eingesetzt wurde. Der Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (1. Phase) (www.bk.admin.ch > Dokumentation > Führungsunterstützung > Krisenmanagement) hält fest, dass diese vor allem als nützliche Austausch- und Informationsplattformen dienten. Die ihnen zugeschriebenen Rollen und Aufgaben wurden somit nicht vollständig ausgeschöpft. Deswegen hat der Bundesrat auf Empfehlung des Berichts hin den Auftrag erteilt, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Krisenstäbe zu überprüfen und aufeinander abzustimmen.

Der Bundesrat wird die Bewältigung der Covid-19-Epidemie und namentlich den Umgang mit seinen Kompetenzen in der ausserordentlichen und besonderen Lage sorgfältig evaluieren und dabei die Rollen des Parlaments und des Bundesrates genau analysieren. Allfällige Modifikationen werden anschliessend mit einem Revisionsentwurf des EpG dem Parlament vorgeschlagen. Diesbezüglich wird zu prüfen sein, ob und wie ein Einbezug des Parlaments bei Entscheiden des Bundesrates in geeigneter Weise erfolgen kann. Dies gilt auch für die vom Motionär vorgeschlagene nachträgliche Überprüfung und Bestätigung der bundesrätlichen Entscheide durch das Parlament. Hingegen ist es zu früh, bereits heute Präzisierungen am EpG vorzunehmen, ohne dass die Erfahrungen aus der Covid-19-Epidemie systematisch ausgewertet wurden.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass derzeit die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sich intensiv mit der Frage befasst, wie das Parlament im Krisenfall optimal einbezogen werden kann. Auch diesen Arbeiten sollte nicht vorgegriffen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.