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21.3354 · Motion · 2021-03-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. - mitteln für Organisationen wie bspw. die Schweizer Armee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, den Nachrichtendienst des Bundes etc. welche für die Sicherheit der Schweiz zentral sind, Schweizer Produzentinnen gegenüber ausländischen Anbietern zu bevorzugen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind zu schaffen oder anzupassen.

Begründung

Die Schweiz muss bei Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. - mitteln, welche unmittelbar oder mittelbar bei der Schweizer Armee zum Einsatz kommen, von ausländischen Produzenten oder Staaten unabhängig sein. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie stark die Schweiz vom Ausland abhängig ist und wie schwierig es in ausserordentlichen Lagen sein kann, rasch an erforderliche Mittel oder Ersatzteile zu gelangen.

Organisationen zum Schutz der Bevölkerung müssen auf Schweizer Technologie und Informations- und Kommunikationsmittel zurückgreifen können, um die Unabhängigkeit der Schweiz und die Cybersicherheit nachhaltig zu wahren. Diese Organisationen müssen sicher kommunizieren können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Unter der Voraussetzung, dass eine sicherheitsrelevante Technologie oder ein sicherheitsrelevantes System in der Schweiz hergestellt wird, können inländische Unternehmen bereits heute bevorzugt werden. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit im revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, festgehalten. Gemäss Art. 21 Abs. 3 Bst. a BöB kann ein Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung direkt an inländische Unternehmen vergeben werden, die für die Landesverteidigung wichtig sind. Weiter enthält das revidierte BöB in Art. 10 Abs. 4 Lit. die Ausnahme, dass das Gesetz keine Anwendung findet, wenn dies für den Schutz und die Aufrechterhaltung der äusseren oder inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung als erforderlich erachtet wird.

Wie der Bundesrat in seinen Grundsätzen für die Rüstungspolitik des VBS vom 24. Oktober 2018 festhielt, ist völlige Unabhängigkeit vom Ausland für die Schweiz aber kein realistisches Ziel. Dies gilt auch für Informations- und Kommunikationstechnologien. Für gewisse Systeme und Technologien sind in der Schweiz heute nur wenige oder keine Produzenten vorhanden. Für solche Beschaffungen ist die Schweiz daher auf ausländische Lieferanten angewiesen.

Das VBS ist sich der Wichtigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien im Sicherheitsbereich aber bewusst. Sie gehören zu den sogenannten sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien, die für die nationale Sicherheit zentral sind und in der Schweiz gestärkt werden sollen. Das VBS wird die bestehenden rechtlichen Möglichkeit entsprechend konsequent nutzen. Darüber hinaus ist das VBS bereit, im VBS bestehende Richtlinien und Verordnungen zu prüfen und, wenn nötig, anzupassen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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