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21.3365 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Atomausstieg erfordert nicht nur neue Stromproduktionsanlagen, sondern stellt auch die Netzbetreiber bei der Spannungshaltung vor Herausforderungen. Die deutsche Bundesnetzagentur beschäftigt sich seit dem Atomausstiegsbeschluss 2011 intensiv damit. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber investieren in grosse Kompensationsanlagen. Ausserdem müssen erneuerbare Energien ebenfalls Blindleistung zur Verfügung stellen. In der Antwort auf die Interpellation 20.4190 erklärte der Bundesrat, dass die Blindleistungsressourcen der Schweiz nicht ausreichen und das Ausland unterstützen musste. Selbst das neue Spannungshaltungskonzept bietet offenbar nicht genügend Anreize und weitere Massnahmen seien nötig.

Der Bundesrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Welche weiteren Massnahmen könnten nötig werden, wenn das neue Spannungshaltungskonzept nicht ausreicht?

2. Wie welche Auswirkungen auf die Spannungshaltung hatte die Stilllegung des AKW Mühlebergs?

3. Wie wird die Blindleistungskompensation im Stromnetz im Schweizer Mittelland bewerkstelligt, wenn die übrigen AKW dereinst vom Netz gehen?

4. Welche Massnahmen zur Spannungshaltung werden beim Deutschen Atom- und Kohleausstieg ergriffen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Pflicht, einen sicheren Netzbetrieb zu garantieren, liegt beim Netzbetreiber (Art. 8 StromVG). Dazu gehört unter anderem die Spannungshaltung, eine der vielen heute eingesetzten Systemdienstleistungen.

Zu Frage 1:

Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat das neue Spannungshaltungskonzept (Tarifmodell) per 1. Januar 2020 eingeführt. Damit wurden finanzielle Anreize für die Verteilnetzbetreiber geschaffen, systemdienliche Blindenergie zu produzieren und die Blindenergieerzeugung selbst zu kompensieren, die aufgrund von Verkabelungen auf ihrer Netzebene entsteht. Erste positive Entwicklungen der Spannungssituation in der Schweiz sind seit der Einführung bereits erkennbar. Da die Umsetzung des Konzeptes einige Zeit in Anspruch nimmt, lässt sich noch nicht abschliessend beurteilen, ob dies ausreichen wird. Falls die zusätzlichen Anreize aus dem neuen Spannungshaltungskonzept nicht an allen Knoten zum gewünschten Effekt führen, können zusätzliche Investitionen in Transformatoren mit besserer Steuerbarkeit der Blindleistungsflüsse oder in Kompensationsanlagen im Übertragungsnetz in Betracht gezogen werden.

Bereits eingeführt hat Swissgrid die Möglichkeit einer optimierten Spannungshaltung: die Idee dabei ist, dass ein stillstehendes Kraftwerk bis zur Minimalproduktion hochgefahren wird und damit als Blindleistungsressource zur Verfügung steht.

Zu Frage 2:

Durch die Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg ist eine wesentliche Quelle für Blindleistungskompensation in der Region Mühleberg weggefallen. Insbesondere zu Schwachlastzeiten, wie in der Nacht oder an Feiertagen, macht sich die geringere Kompensation im Höchstspannungsnetz bemerkbar und die Spannungssituation in der Region Mühleberg ist anspruchsvoller geworden. Der im Mai 2020 in Betrieb genommene 380/220-kV-Transformator in Bassecourt mit seiner Möglichkeit zur Spannungsbeeinflussung (Längsregelung) hat derweil einen positiven Effekt auf die Spannung in Mühleberg erwirkt.

Eine weitere Verbesserung ergibt sich mit der geplanten Spannungsumstellung der Leitung Bassecourt - Mühleberg von 220 kV auf 380 kV mit dem neuen Transformator in Mühleberg.

Aufgrund von Covid-19 war im Jahr 2020 die Last häufig tiefer als gewohnt, was sich auch auf die Spannungshaltung auswirkt. Die Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg sowie auch die Einführung des neuen Tarifsystems kamen ebenfalls zu ähnlichen Zeitpunkten. Eine Unterscheidung des Einflusses dieser drei verschiedenen Effekte auf die Spannungshaltung ist fast nicht möglich.

Zu Frage 3:

Bei den geplanten oder sich im Bau befindlichen Netzprojekten verwendet Swissgrid Transformatoren mit getrennter Steuerung der Wirk- und Blindleistung. Dies ermöglicht eine feinere Steuerung der Blindleistungsflüsse im Übertragungsnetz. Weiter werden bei künftigen Leitungsprojekten mit höherem Verkabelungsanteil Kompensationsanlagen eingerichtet, um die Blindleistung zu kompensieren. Schliesslich wird Swissgrid den Bedarf an Blindleistungskompensation insbesondere im Mittelland im Rahmen der neuen langfristigen Netzplanung aufnehmen.

Zu Frage 4:

Der aktuelle deutsche Netzentwicklungsplan Strom (NEP 2019-2030) betrachtet erstmals den zukünftigen Blindleistungsbedarf des Stromsystems. Darauf basierend hat die Bundesnetzagentur den Zubau von Blindleistungsquellen bzw. Blindleistungskompensationsanlagen genehmigt. Über die Betrachtungen im Netzentwicklungsplan hinaus erfolgen zudem gesonderte Untersuchungen mit Blick auf den längerfristigen Kohleausstieg.

Antwort des Bundesrates.