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21.3388 · Motion · 2021-03-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Justizreform vorzulegen mit den Zielen

a. die Gerichtskosten, Kostenvorschüsse und Gerichtsgebühren insbesondere erstinstanzlich zu reduzieren und

b. die durchschnittliche Verfahrensdauer zu verkürzen.

Begründung

Artikel 29 BV hält klar und deutlich fest, dass jede Person in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist hat und Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Anspruch, dass alle vor den Richter gehen können, ist einer der zentralen Grundsätze eines Rechtsstaates. Mit der Realität hat dieser Grundsatz allerdings nur noch wenig zu tun. Die Rechtspflegekommission des St.Galler Kantonsrates schreibt dazu in ihrem Jahresbericht, die Funktionsfähigkeit der Justiz sei weg. Die Justiz widme sich heute einer ökonomisch-optimierten Fallerledigung - weit weg von Fairness, Ethik oder Moral. Kosten sind meist so hoch, dass Personen mit einem Durchschnittseinkommen oder KMU nur prozessieren können, wenn sie enorme Risiken oder gar den wirtschaftlichen Ruin in Kauf nehmen.

Wer über ein sehr kleines oder gar kein geregeltes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung. Als mittellos gilt eine Person, wenn ihr Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum um höchstens 500 Franken überschreitet und sie keine Vermögenswerte besitzt. Doch aus dem Schneider ist man auch dann nicht: Falls ein mittelloser Kläger den Prozess verliert, muss er trotzdem zahlen Der Mittelstand und KMU zahlen sowieso.

Schon in der Entstehungsphase der ZPO waren die Kosten- und Vorschussregelungen sehr umstritten. Entsprechende Anträge im Nationalrat wurden aber abgelehnt. Die grundsätzlichen Probleme gehen ohnehin weit über die ZPO hinaus. Auch mittels technologischem Fortschritt und Innovation muss für mehr Recht und Gerechtigkeit für alle gekämpft werden. Nur ein Rechtsstaat der für alle zugänglich ist, darf sich mit Recht Rechtsstaat nennen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass Rechtspflege und Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleistet werden können, wenn der Zugang zur Justiz namentlich aufgrund zu hoher finanzieller Hürden nicht bezahlbar ist und Gerichtsverfahren nicht innert angemessener Frist abgeschlossen werden.

Seit der Vereinheitlichung der Zivil- und der Strafprozessordnung ist ein grosser Teil der Verfahrensvorschriften im Bundesrecht verankert. Das Verwaltungsverfahren vor kantonalen Behörden ist jedoch nach wie vor Sache der Kantone. Sie sind vor allem auch weiterhin für die Gerichtsorganisation zuständig. Es sind also die Kantone, die die Gerichtsbehörden mit ausreichend Ressourcen ausstatten müssen, die den Kosten- und Gebührentarif (Art. 96 der Zivilprozessordnung [ZPO, SR 272], Art. 424 der Strafprozessordnung [StPO, SR 312.0]) insbesondere für erstinstanzliche Verfahren festlegen und die die Kosten der Rechtspflege tragen, mit Ausnahme der eidgenössischen Gerichte.

Beim Zugang zur Justiz und deren ordnungsgemässem Funktionieren ist deshalb folgenden wesentlichen Aspekten Rechnung zu tragen: die Ressourcen, die Kosten der Justiz und deren Finanzierung sowie das Gebot, die Gerichte nicht zu überlasten, damit Entscheide rasch gefällt werden können. Es geht darum, die richtige Balance zwischen diesen unterschiedlichen Vorgaben zu finden: Einerseits sind stets die Kostenaspekte zu berücksichtigen, andererseits darf - wie die Motion zurecht festhält - die Rechtsanwendung durch die Justizbehörden nicht auf eine Kostenoptimierungsübung hinauslaufen. Das Streben nach diesem Gleichgewicht ist Gegenstand ständiger Bemühungen auf allen Ebenen.

Die Kostenfrage ist einer der zentralen Punkte der Vorlage zur Revision der Zivilprozessordnung, die derzeit im Parlament beraten wird (vgl. 20.026 Zivilprozessordnung. Änderung). Diese geht auf die Motion 17.3868 Janiak "Zugang zu den Zivilgerichten erleichtern" zurück, die der Bundesrat zur Annahme empfohlen hatte. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, den Kostenvorschuss auf die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten zu begrenzen und das Inkassorisiko dem Staat anstelle der klagenden Partei zu überbinden. Der Tarif für die Prozesskosten ist nach Auffassung des Bundesrates Sache der Kantone. Diese müssen ihre diesbezügliche Autonomie so ausüben, dass der Zugang zu den Zivilgerichten gewährleistet ist.

Die Verfahrensbeschleunigung ist ebenfalls Gegenstand laufender Bemühungen. Die Prozessordnungen stellen den Behörden und Parteien zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um einen raschen Verfahrensablauf zu gewährleisten. Ungeachtet der technologischen Entwicklungen und der Neuerungen im Justizbereich ist der Bundesrat der Ansicht, dass es kein Patentrezept für rasche Verfahren gibt. Ein entscheidender Aspekt ist die Bereitstellung ausreichender Ressourcen. Dies ist wie bereits erwähnt in erster Linie Sache der Kantone.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für die in der Motion angesprochene Problematik mit den geltenden Bestimmungen und vor allem auch mit den laufenden Verbesserungsbestrebungen, wie die derzeit im Parlament beratenen Revisionen der Zivil- und der Strafprozessordnung, bereits Lösungen gefunden wurden. Zusätzliche Vorlagen wären zum heutigen Zeitpunkt nicht sachdienlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.