21.3393 · Interpellation · 2021-03-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die kalifornische Stadt Berkeley hat kürzlich alle gezuckerten Produkte (Schokoriegel, Bonbons etc.) von den Kassen der grösseren Läden mit mindestens 230 Quadratmetern Ladenfläche verbannt. Diese Läden sind aufgefordert, in Kassennähe anstelle solcher Süssigkeiten Produkte zu platzieren, die der Gesundheit förderlicher sind. Ziel dieser Massnahme ist die Förderung einer gesunden Ernährung.
In der Schweiz haben Konsumentenorganisationen in der Vergangenheit dieselbe Forderung gestellt. Sie waren bis zu einem gewissen Grad erfolgreich, da mehrere vorbildliche Geschäfte sogenannte "Familienkassen" eingeführt haben, bei denen keine Schleckereien angeboten werden. Viele Detailhändler mit grossen Ladenflächen zeigten sich aber gegenüber dieser Idee verschlossen.
Auf Deutsch heissen solche Zonen an den Kassen "Quengelzonen", weil die Kinder dort so lange quengeln, bis ihnen die Eltern etwas Süsses kaufen. Auch wenn die "Familienkassen" von den Eltern geschätzt werden, so sind sie doch eher selten. Es wäre deshalb wirkungsvoller, wenn generell an den Kassen gesunde Produkte zum Angebot stünden.
In den letzten Jahrzehnten haben Übergewicht und Fettleibigkeit in der Schweiz wie sonst in Europa zugenommen. Laut dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) sind gegenwärtig 42 Prozent der Schweizer Bevölkerung übergewichtig oder fettleibig. Kinder müssen schon von den ersten Lebensjahren an davor bewahrt werden, und es ist wichtig, durch Förderung einer ausgewogenen Ernährung auf die Konsumgewohnheiten einzuwirken. Der Bund ist bereits mit Programmen wie der Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten tätig geworden. Zweifellos ist es wichtig, die Bevölkerung zu sensibilisieren, indem an die individuelle Verantwortung appelliert wird. Studien zur Wirksamkeit von Präventionsprogrammen zeigen aber, dass auch strukturelle Massnahmen nötig sind: Solche Massnahmen setzen einen Rahmen, der Entscheidungen leichter macht, die im Einklang mit einer gesunden Ernährung stehen.
Ich bitte den Bundesrat, die folgende Frage zu beantworten:
- Hält der Bundesrat es nicht für angezeigt, die grossen Detailhändler dazu anzuhalten, das Angebot von Süssigkeiten an den Kassen durch ein solches von gesunden Produkten zu ersetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizer Ernährungsstrategie 2017 - 2024 (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Ernährung > Strategie und Aktionsplan) hat die Förderung einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung zur Erhaltung der Gesundheit und damit zur Vorbeugung verschiedener Krankheiten zum Ziel. Bei der Umsetzung der Ernährungsstrategie werden in erster Priorität die Information der Konsumentinnen und Konsumenten - zum Beispiel durch die freiwillige Einführung des Kennzeichnungssystems Nutri-Score - sowie die Rezepturen von Lebensmitteln in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelwirtschaft verbessert.
So haben sich im Rahmen der "Erklärung von Mailand" mehrere Firmen freiwillig verpflichtet, den Zuckergehalt in ihren Joghurts und Frühstückscerealien schrittweise zu reduzieren. Bei weiteren Produktekategorien (Quarkprodukte, Milchmischgetränke usw.) und Zutaten (Salz) sind zusätzliche freiwillige Vereinbarungen in Vorbereitung.
Ein weiteres wichtiges Umsetzungsziel ist der freiwillige Verzicht eines an Kinder gerichteten Marketings für zu süsse, zu fettige, zu salzige oder zu energiereiche Lebensmittel. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen gestaltet sich hier jedoch schwieriger: Die Lebensmittelwirtschaft ist zurzeit noch nicht bereit, strengere Kriterien zu berücksichtigen.
Als prioritär erachtet der Bundesrat die aufgeführten Ziele zur Umsetzung der Ernährungsstrategie. Die Ausgestaltung des Kassenbereichs ist auch eine Massnahme, um Kinder vor spezifischem Marketing zu schützen. Einer Empfehlung insbesondere für Grossverteiler, ihre Kassenumgebung mit gesunden Produkten auszugestalten, steht er als ergänzende Massnahme positiv gegenüber. Zudem begrüsst er entsprechende private Initiativen, wie etwa ein freiwilliges Aktionsversprechen.
Antwort des Bundesrates.