21.3407 · Interpellation · 2021-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Kommissionsmotion 20.3931 verlangt die "Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion".
1. Ist der Bundesrat bereit, sich in diesem Rahmen vertieft mit den Handlungsempfehlungen auseinanderzusetzen, die die deutsche Bundesregierung durch ihren wissenschaftlichen Beirat hat erarbeiten lassen? (Gutachten vom Juni 2020: "Politik für eine nachhaltigere Ernährung. Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten")
2. Wie stellt er sich zu den neun vorgeschlagenen Handlungsfeldern:
a. Systemwechsel in der Kita- und Schulverpflegung herbeiführen;
b. Konsum tierischer Produkte reduzieren und global verträglich gestalten;
c. Preisanreize nutzen;
d. Eine gesundheitsfördernde Ernährung für alle nutzen;
e. Verlässliche Informationen bereitstellen;
f. Nachhaltigere Ernährung als das "New Normal";
g. Öffentliche Einrichtungen verbessern;
h. Landbausysteme weiterentwickeln;
i. Integrierte Politik für eine nachhaltigere Ernäährung
3. Was fehlt?
Begründung
Die deutsche Bundesregierung hat die Frage der nachhaltigen Ernährung unlängst sehr systematisch und kompetent aufbereiten lassen und neun zentrale Handlungsempfehlungen definiert. Nachdem die Schweiz nahezu identische Abklärungen im Rahmen des Kommissionspostulats 20.3931 zur "zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik" trifft, scheint es sinnvoll, die Erkenntnisse von Anfang an einzubauen. Damit kann wertvolle Zeit gewonnen werden, die mit der Sistierung der Agrarpolitik verloren gegangen ist, und die Landwirtschafts- und Ernährungspolitik bleibt einerseits kongruent mit derjenigen der EU, nimmt aber auch Rücksicht auf die Schweizer Besonderheiten.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Zusammenhang mit der Sistierung der parlamentarischen Behandlung der AP22+ hat der Ständerat in der Wintersession 2020 das Postulat WAK-S 20.3931 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" angenommen. Der Nationalrat ist dem Ständerat in der Frühjahrssession 2021 bei der Frage der Sistierung gefolgt und hat dem Bundesrat mit dem Postulat WAK-N 21.3015 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik. Ergänzung des Auftrags an den Bundesrat" zusätzliche Prüfaufträge erteilt, die im Rahmen des Postulats 20.3931 zu erfüllen sind.
Fragen 1-3: Mit den oben erwähnten Postulaten wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht eine Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion vertieft zu prüfen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird sich der Bundesrat ebenfalls mit Entwicklungen des benachbarten Auslandes auseinandersetzen. Dazu gehört neben dem von der Interpellantin genannten Gutachten des wissenschaftlichen Beirates der deutschen Bundesregierung zu einer nachhaltigen Ernährung auch die sogenannte "Farm to Fork"-Strategie der EU. Er wird im Rahmen des Berichtes allfällige relevante Handlungsfelder für die Schweiz darstellen.
In seiner Stellungnahme zur Motion Rytz Regula 20.4245 hat der Bundesrat dargelegt, dass sich die Schweizer Ernährungsstrategie jeweils den aktuellen Herausforderungen unter Einbezug der veränderten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen anpasst. So ist vorgesehen, in der nächsten Aktualisierung der Ernährungsstrategie ab 2025 Nachhaltigkeitsaspekte stärker zu berücksichtigen und in Projekten wie der gesundheitsfördernden Gemeinschaftsgastronomie besser zu verankern.
Antwort des Bundesrates.