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21.3425 · Interpellation · 2021-03-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ralph Weber von der Uni Basel hat einen hervorragenden und vielbeachteten Bericht (Dez. 2020) über die die "United Front" und ihre Arbeit in der Schweiz veröffentlicht. Die "United Front" ist eine Organisation der Kommunistischen Partei China, die u.a. die Aufgabe hat im Ausland den Einfluss der Partei zu stärken. Diese Aktivitäten werden teilweise aus China und teilweise aus der Botschaft heraus koordiniert.

Die Unterwanderung der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz ist noch nicht gut dokumentiert. In den USA und Schweden gibt es die ersten gut dokumentierten Fälle. In der Schweiz gibt es - nach Angaben der hier lebenden Tibeter - viele chinesische Informanten, aber bislang greifen die Schweizer Behörden nicht ein. Seit 2015 als man die Herkunftsbezeichnung für Tibeter in der Schweiz (statt Tibet bzw. China/Tibet, neu: nur noch China) änderte, sind Tibeterinnen und Tibeter (B Niederlassung, C Niederlassung) sogar gezwungen, sich die Bestätigung der Herkunft von der chinesischen Botschaft zu besorgen. Folge: noch mehr Einflussnahme und Unterwanderungsmöglichkeiten durch die chinesische Botschaft.

Fragen an den Bundesrat:

1. Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz haben wiederholt erklärt, dass sie sich vor der Einflussnahme der chinesischen Botschaft nicht geschützt fühlen. Welche Massnahmen hat der Bundesrat vorgesehen, um den Einfluss der chinesischen Botschaft und des chinesischen Staates auf Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz zu reduzieren?

2. Sind dem Bundesrat die Berichte aus Schweden und den USA bekannt, die über die Infiltration der tibetischen Gemeinschaften berichten?

3. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat gegenüber China (insbesondere das SEM in Fragen der Ausländerregelungen), um die Risiken und die Belastung der Schweiz-Tibeter zu reduzieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Ip. 19.4627 Gugger "Chinesische Aktivitäten zur Überwachung und Einflussnahme in der Schweiz" vom 20.12.2019 bestätigt hat, sind chinesische Nachrichtendienste an den in der Schweiz ansässigen Diasporagemeinschaften interessiert, darunter Personen tibetischer Ethnie sowie ihrer Organisationen. Bezüglich Spionage stellt China eine Bedrohung für die Schweiz dar. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfolgt die diesbezügliche Lage und ergreift geeignete Präventivmassnahmen. Bei begründetem Verdacht auf verbotenen Nachrichtendienst leitet er die Fälle an die Bundesanwaltschaft weiter. Die Behörden erhalten gelegentlich Einzelhinweise auf Überwachungen, haben aber in den letzten Jahren mit Bezug auf die tibetische Gemeinschaft keine Erhöhung festgestellt. Mit dem Postulat 20.4333 der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates "Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz" ist der Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz zu erarbeiten, insbesondere betreffend die Situation der Meinungsäusserungsfreiheit und der Überwachung.

2. Die Informationen zu Überwachungstätigkeiten gegen die tibetische Gemeinschaft in Schweden und den USA sind bekannt. Der NDB integriert diese in seiner Lageverfolgung.

3. Personen tibetischer Ethnie mit Staatsangehörigkeit China, die als Flüchtlinge anerkannt wurden, erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge. Sie benötigen damit keinen heimatlichen Reisepass, um ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regeln.

Asylsuchende Personen tibetischer Ethnie, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, haben in aller Regel ihre Identität nicht offengelegt, so dass das Staatssekretariat für Migration SEM ihre Herkunft nicht feststellen kann. Die Anordnung des Wegweisungsvollzugs in die Volksrepublik China ist bei diesen Personen aber explizit ausgeschlossen, so dass keine Kontaktaufnahme mit den chinesischen Behörden erfolgt oder notwendig ist.

Personen tibetischer Ethnie ohne Flüchtlingsstatus mit einer ordentlichen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz müssen die Reisedokumente ihres Heimat- oder Herkunftstaates bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bei den zuständigen ausländischen Vertretungen in der Schweiz verlängern lassen. Sollte dies nicht möglich oder nicht zumutbar sein, haben sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Feststellung ihrer Schriftenlosigkeit beim SEM zu stellen.

Antwort des Bundesrates.

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