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Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021

21.3460 · Motion · 2021-04-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Unternehmen des Schienengüterverkehrs für die pandemiebedingten Auswirkungen im Jahr 2021 auf Basis von Artikel 9a des Gütertransportgesetzes (GüTG) finanziell zu unterstützen und hierfür beim Parlament einen Nachtragskredit zu beantragen.

Eine Minderheit der Kommission (Giezendanner, Hurter, Quadri, Rutz, Tuena, Umbricht Pieren, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Der Schienengüterverkehr ist auch 2021 durch die Covid-19 Pandemie und die damit verbundene schwache Wirtschaftsentwicklung betroffen. Trotz gesunkener Nachfrage stellt der Schienengüterverkehr sein systemrelevantes Angebot im Binnenverkehr weiterhin zur Verfügung. Auf Grundlage von Artikel 9a GüTG ist der Bund in den Jahren 2020 und 2021 befugt, Beiträge an Unternehmen entrichten, um die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den Schienengütertransport zu mildern. Diese Möglichkeit soll er im Interesse des Schienengüterverkehrs auch im Jahr 2021 wahrnehmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.