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21.3463 · Interpellation · 2021-05-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 27. Januar 2021 hat der Bundesrat einen Bericht über die langfristige Klimastrategie der Schweiz verabschiedet. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Laut diesem Bericht soll bis 2050 mittels Photovoltaik Strom von rund 35 TWh pro Jahr gewonnen werden, womit die Stromerzeugung durch Kernkraftwerke ersetzt werde. Die neusten Studien der Energiewirtschaft über die Effizienz der verschiedenen Energiesysteme berücksichtigen die gesamte Wertschöpfungskette der Energieerzeugung; sie

kommen - angewendet auf die sonnenarme Schweiz - zum Schluss, dass Photovoltaik keine Energiequelle darstellt, sondern einen Nettoenergieverlust. Ältere Studien berücksichtigen nur wenige Elemente der Wertschöpfungskette. Die Photovoltaik-Technologie ist werkstoff-, chemikalien-, energie- und arbeitsintensiv. Die gesamten Emissionen über die globalen Wertschöpfungsketten der investierten Energien ausserhalb der Schweiz werden nicht reduziert, sondern nehmen zu, ohne daraus einen Nutzen zu ziehen. Wie gedenkt der Bundesrat, unter Berücksichtigung der neueren Studien, die Emmissionen bei Photovoltaik über die gesamten Wertschöpfungsketten zu reduzieren?

2. Die Stromerzeugung durch Wind und Sonne ist sehr volatil, und infolgedessen sind wesentliche Anpassungen für die Speicherung, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie notwendig. In Deutschland ist der Strompreis inzwischen für viele Menschen unbezahlbar und darum nicht sozialverträglich. Wie gedenkt der Bundesrat, in Anbetracht der deutschen Erfahrungen, den Strompreis in der Schweiz auf einem noch bezahlbaren Niveau und damit sozialverträglich zu halten?

3. Unsere Volkswirtschaft hängt von einer jederzeit sicheren Stromversorgung - auch im Winter - ab. Während der drei kältesten Monate eines Jahres produzieren Photovoltaik-Anlagen im Mittel nur während einer Stunde pro Tag (umgerechnet auf VoIllaststunde). Wie kann man mit solch tiefen Werten eine zuverlässige Stromversorgung überhaupt gewährleisten? Wer würde später bei einer gescheiterten Photovoltaik-Lösung überhaupt die Verantwortung übernehmen? Gibt es einen Plan für den Bau von Stromspeichern?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Die Herstellung einer Photovoltaikanlage benötigt heute nur noch ungefähr halb so viel Energie wie noch vor 10 Jahren. Gemäss dem Fraunhofer Institut ISE erzeugt eine Photovoltaikanlage in Mitteleuropa im Jahr 2020 bei einer mittleren Lebensdauer von 30 Jahren mehr als zwanzigmal so viel Energie wie für ihre Herstellung gebraucht wurde. Die Treibhausgasemissionen und die Gesamtumweltbelastung aus der Herstellung von Photovoltaikanlagen konnten gemäss einer Studie des Schweizer Ökobilanzunternehmens treeze von 2020 in den letzten Jahren für die am häufigsten verwendeten Photovoltaikanlagenmodule um 60 bzw. 43 Prozent reduziert werden. 2020 wiesen von allen Elektrizitätserzeugungstechnologien nur die Wind- und Wasserkraft tiefere Werte bei der Umweltbelastung auf. Diese Entwicklung ist vor allem auf den hohen Kostendruck auf die Photovoltaikanlagen und den damit über die Jahre reduzierten Ressourcen- und Materialverbrauch bei deren Herstellung zurückzuführen. Das Bundesamt für Energie (BFE) unterstützt zudem Forschungsprojekte, um die technologische Entwicklung in der Schweiz zu fördern, mit dem Ziel, letztendlich mehr in Europa zu produzieren.

Zu den Fragen 2 und 3:

Gemäss den Energieperspektiven 2050+ des Bundesamtes für Energie (BFE) von 2020 kann der Schweizer Strombedarf bei einer Reduktion der Treibhausgasemissionen auf Netto-Null bis 2050 auch zukünftig gedeckt werden. Das BFE untersucht derzeit den zukünftigen Speicherbedarf und den regulatorischen Rahmen für Speicher im Strom-, Gas- und Wärmebereich. Die Studie dazu soll im Sommer 2021 veröffentlicht werden. Die Schweiz hat durch ihre hochflexiblen Speicherwasserkraftwerke und die enge Einbindung in die europäischen Stromnetze und -märkte beste Voraussetzungen, um den Übergang zu einer erneuerbaren Energieversorgung umzusetzen. Um diese Transformation möglichst rasch und kosteneffizient durchzuführen, hat der Bundesrat dem Parlament am 18. Juni 2021 eine Revision des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes vorgelegt. Mit der Vorlage will der Bundesrat gleichzeitig das heutige Niveau der Stromversorgungssicherheit erhalten. Diese soll auf drei Säulen basieren: Erstens sieht der Bundesrat die Einrichtung einer Energiereserve für die Wintermonate vor. Zweitens soll ein zusätzlicher Ausbau der Speicherwasserkraft um 2 TWh erfolgen, um die Versorgungssicherheit speziell im Winter zu gewährleisten. Drittens wird der bisherige Zubau erneuerbarer Energien weiterhin, aber marktnäher und kosteneffizienter gefördert, ohne dafür den Netzzuschlag zu erhöhen. Mit verschiedenen Massnahmen soll zudem die Integration der dezentralen Erzeugungsanlagen in das Netz und damit auch die Entwicklung der Netzkosten optimiert werden.

Antwort des Bundesrates.