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21.3465 · Interpellation · 2021-05-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss einer im Fachmagazin Nature erschienen Studie von ETH-Ökonomen kommt es auf der grössten Schweizer Bewerbungsplattform "Job-Room.ch" zu systematischer Diskriminierung von Bewerbenden mit Migrationshintergrund. Sie wurden demnach 6,5 Prozent weniger häufig von Rekrutierenden kontaktiert als Schweizerinnen und Schweizer mit sonst identischen Charakteristika. Besonders Menschen aus dem Balkan, aus Asien, dem nahen Osten und Nordafrika und Sub-Sahara-Afrika werden über 10 Prozent seltener kontaktiert. Dieser Unterschied in der Kontakthäufigkeit ist ungefähr so gross wie zwischen jemandem ohne Berufserfahrung und jemandem mit mehr als 4 Jahren Berufserfahrung. Zudem ist das Ausmass der Diskriminierung gegen ethnische Minderheiten von der Tageszeit abhängig. Die Studienautoren interpretieren dies als Beleg dafür, dass auch unbewusste Vorurteile oder Stereotypen eine Rolle spielen. Dazu findet die Studie, dass Frauen in typischen Männerberufen und Männer in typischen Frauenberufen benachteiligt werden. Diese Art der Diskriminierung verletzt die Chancengleichheit und kann für die Betroffenen langfristige, negative Folgen haben. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es höchst bedenklich, dass besser qualifizierte Arbeitssuchende aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts benachteiligt werden.

Wie interpretiert der Bundesrat diese Ergebnisse und ihre Relevanz?

Welche Strategie verfolgte der Bundesrat bisher, um Diskriminierung auf dem Job-Room-Portal zu verhindern? Ist der Bundesrat bereit, weitere Schritte zu prüfen, um auf dem Job-Room-Portal relevante Eigenschaften wie Erfahrung und Kompetenzen gegenüber denjenigen zu stärken, die für die Leistung irrelevant sind? Falls ja, welche Schritte sind das und bis wann werden entsprechend Resultate erwartet?

Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus den Ergebnissen dieser Studie, wenn es um Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt insgesamt geht? Was unternimmt der Bundesrat gegen die unverschuldet höhere Arbeitslosigkeit von Migrantinnen und Migranten, wenn diese aufgrund tieferer Kontakthäufigkeit seltener eingestellt werden?

Eine Zusammenfassung der Studie findet sich z.B. beim Schweizerischen Nationalfonds:

http://www.snf.ch/fr/pointrecherche/newsroom/Pages/news-210120-communique-de-presse-acces-inegal-a-emploi.aspx das Original in Nature ist hier abrufbar: https://www.nature.com/articles/s41586-020-03136-0

Stellungnahme des Bundesrates

Chancengleichheit beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist für den Bundesrat von zentraler Bedeutung. Die Bundesverwaltung legt grossen Wert darauf, ihre hohen Standards in Bezug auf Chancengleichheit auf der von ihr betriebenen Plattform für elektronische Dienstleistungen und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (www.job-room.ch/Job-Room) einzuhalten. Entsprechend ist die Studie Monitoring hiring discrimination through online recruitment platforms von Hangartner et al (2021) mit weitreichender Unterstützung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zustande gekommen.

Die Studie beruht auf Job-Room-Daten aus dem Jahr 2017. 2018 wurde der Job-Room grundlegend überarbeitet und insbesondere die Präsentation der Kandidatinnen und Kandidaten neu strukturiert, um Diskriminierung zu unterbinden, soweit dies durch technische Massnahmen möglich ist. So sind für Arbeitgeber die Nationalitäten der Stellensuchenden nicht mehr sichtbar. Die Profile der Stellensuchenden wurden zudem so umstrukturiert, dass Attribute, die für den Nachweis der Leistung und der Kompetenzen relevant sind, prominenter aufgeführt werden als Attribute, die einen potenziell diskriminierenden Einfluss haben. Das SECO wird Erkenntnisse zur Verbesserung der Chancengleichheit auch weiterhin im Job-Room umsetzen.

Die angesprochene Studie, wie auch weitere entsprechende Untersuchungen, belegen, dass Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt vorkommt. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung gestaltet, initiiert und unterstützt präventive Massnahmen in zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, darunter auch der Arbeitswelt. Die Bekämpfung von Diskriminierung in Zusammenhang mit Migration ist gestützt auf Artikel 53 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) integraler Teil der Integrationspolitik und seit 2014 ein Programmziel der zwischen Bund und Kantonen vereinbarten Kantonalen Integrationsprogramme (KIP). Angesichts des Handlungsbedarfs beim Diskriminierungsschutz im Bereich von Arbeit und Beruf prüfen Bund und Kantone für die nächste Phase der KIP (2024-2027), ob und auf welche Art und Weise hier eine Schwerpunktsetzung vorzunehmen ist.

Antwort des Bundesrates.