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21.3485 · Interpellation · 2021-05-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In den vergangenen Tagen und Wochen wurde harsche Kritik an der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) geäussert. Unter anderem wurde das Management der Reorganisation der EZV kritisiert. Wie steht der Bundesrat zur geäusserten Kritik und wie beurteilt er im Besonderen die folgenden Fragen?

a. Sind Tragweite und Zeitplan der Reorganisation noch angemessen?

b. Ist der Bundesrat immer noch der Meinung, dass die Reorganisation auf dem richtigen Weg ist?

c. Beabsichtigt der Bundesrat, das Projekt der Reorganisation zu überdenken und allfällige Korrekturen vorzunehmen?

d. Verfügt die EZV derzeit über die nötigen rechtlichen Grundlagen für die bereits erfolgten und für die vorgesehenen Anpassungen - insbesondere, was die Aufhebung des Grenzwachtkorps und die Uniformierung und Bewaffnung des zivilen Zollpersonals angeht?

e. Wie beurteilt der Bundesrat die Kritik bezüglich der künftigen Arbeitsbedingungen - insbesondere, was die Arbeitszeiten und die Änderungen beim zivilen Zollpersonal (Bewaffnung, Uniformierung, fixe Dienstschichten) sowie die Revision der Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien angeht?

f. Wie schätzt der Bundesrat die Akzeptanz der Reorganisation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EZV und in der Öffentlichkeit ein?

Begründung

Was unter dem Namen DaziT als Programm zur Digitalisierung der EZV begonnen hat, ist längst zu einer kompletten Reorganisation des ganzen Amts geworden. Mit der neuen und sehr umstrittenen vorgeschlagenen Zollgesetzgebung (BAZG-VG und ZoG) will die EZV ihre Befugnisse massiv ausweiten. Gleichzeitig soll die Personalorganisation anscheinend in beträchtlichem Ausmass umstrukturiert werden: Das Grenzwachtkorps soll aufgehoben werden und an dessen Stelle sollen zivile Spezialistinnen und Spezialisten, die uniformiert und bewaffnet sind, eingesetzt werden. Während es bei der Reorganisation schnell vorwärtsgehen muss, hat man sich in anderen Bereichen - Festlegung der künftigen Arbeitsbedingungen - viel Zeit genommen, nur um die Arbeiten später dann umso hektischer wieder voranzutreiben. Kurz, aus einem Digitalisierungsprogramm wurde eine komplette Umstrukturierung des Amts gemacht, deren Tragweite und Management immer mehr Anlass zu Fragen und Befürchtungen geben. Zu nennen ist insbesondere eine vor Kurzem bei CH Media erschienene Serie von Artikeln, in denen schwerwiegende Vorwürfe zu verschiedenen Vorgängen in der EZV erhoben wurden.

Stellungnahme des Bundesrates

Die organisatorische Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wurde dem Bundesrat 2019 vorgelegt. Die Planung beruht auf den ersten Umsetzungsphasen des Programms DaziT, als deutlich wurde, dass die administrative Entlastung durch die Digitalisierung und Vereinfachung der Prozesse eine Konzentration auf die Kontrollaufgaben ermöglichen würde. Um auch diese Kontrollaufgaben zu optimieren, plant die EZV, die Organisationssilos zwischen Zoll und Grenzwachtkorps aufzubrechen und die organisatorische Agilität durch ein neues, einheitliches und die drei Basiskompetenzen (Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln) umfassendes Berufsbild zu optimieren. Dies sind die Hauptpfeiler der organisatorischen Transformation der EZV, deren Umsetzung vom Inkrafttreten des revidierten Zollgesetzes Anfang 2024 abhängig ist.

a/b/c) Die Umsetzung des Programms DaziT, die organisatorische Weiterentwicklung der EZV und die Totalrevision des Zollgesetzes verlaufen nach Plan. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die wesentlichen Elemente der organisatorischen Weiterentwicklung der EZV in die Vernehmlassung zur Totalrevision des Zollgesetzes aufzunehmen. Gegenwärtig werden die Stellungnahmen ausgewertet, bevor die Vorlage Anfang 2022 wieder an den Bundesrat und anschliessend mit der dazugehörigen Botschaft an das Parlament geht.

d) Das Grenzwachtkorps wurde nicht aufgelöst und bleibt ein vom Zoll getrennter Bereich, wobei beide Bereiche seit dem 1. Januar 2021 gemeinsam im Direktionsbereich Operationen verwaltet werden. Das Zollgesetz steht der Führung beider Bereiche auf den verschiedenen Hierarchiestufen durch eine Person nicht entgegen, sofern die Funktionen von Grenzwachtkorps (GWK) und Zoll klar getrennt und wie bisher deutlich erkennbar ist, wer Zwangsmittel einsetzen darf. Das Zollgesetz und die Zollverordnung regeln die Personalkategorien, die Waffen tragen oder Zwangsmittel einsetzen dürfen (Art. 106 ZG [SR 631.0] i.V.m. Art. 228 ZV [SR 631.1]). Dies wird auch weiterhin der Fall sein, bis die Totalrevision des Zollgesetzes in Kraft tritt. Jeder Entscheid der EZV hinsichtlich des neuen einheitlichen Berufsbildes wird unter Vorbehalt dieser Totalrevision getroffen.

e) Die umfassende Transformation der EZV soll ein modernes, agiles Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit schaffen, das den verschiedenen Szenarien der heutigen Welt effektiv begegnen kann. Es müssen deshalb Kontrollen möglich sein, die nicht orts- und zeitgebunden sind. Ebenso braucht das Personal angesichts der Gefahren, denen es bei einer Kontrolle ausgesetzt ist, Schutz und Aus- und Weiterbildung. Das Tragen und die Art der Waffe hängt von der Art der Aufgaben ab, die die Mitarbeitenden wahrnehmen. Hierzu ist anzumerken, dass heute unbewaffnete Mitarbeitende der EZV, wenn sie in das neue Berufsprofil integriert werden, entscheiden können, ob sie eine Schusswaffe tragen wollen oder nicht, was sich auf ihre Einsatzmöglichkeiten auswirken wird. Die Uniform dient dazu, bewaffnete operative Mitarbeitende zu erkennen. Seit mehreren Jahren wird ein Dialog mit den Sozialpartnern zu diesen Fragen geführt.

f) Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Transformation dieses Formats unweigerlich Unsicherheiten und Ängste beim Personal auslöst. Er beobachtet die Situation deshalb aufmerksam. Darüber hinaus prüft das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gegenwärtig geeignete Massnahmen zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit. Das Digitalisierungsziel und die Vereinfachung der Prozesse werden von der Wirtschaft begrüsst. Wenngleich das Interesse der Öffentlichkeit begrenzt ist, werden vereinfachte Zollformalitäten mithilfe funktionaler Apps auch der Schweizer Bevölkerung zugutekommen.

Antwort des Bundesrates.