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21.3549 · Interpellation · 2021-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Kombination von Velo und Eisenbahn ist umwelt- und gesellschaftspolitisch erwünscht und eine Forderung des Parlaments. Der Bund ist Eigentümer der Bundesbahnen.

Die SBB versehen seit diesem Frühling mehr Zuglinien mit einer obligatorischen Reservation für den Velotransport. Auf manchen Strecken ist diese Reservation (teilweise) wie bisher spontan, digital und problemlos via App möglich. Für manche Bahnverbindungen ist eine Reservation ausschliesslich via Gang zu einem SBB-Schalter oder via Anruf in die SBB-Zentrale drei Arbeitstage im voraus möglich. Ein solcher Anruf lässt einen wissen, dass eine Veloreservierung für bestimmte Züge möglich sei, wenn dies drei Arbeitstage im voraus erfolge, denn di Zentrale müsse die Veloreservierung mit der Briefpost !? an einen Billettschalter senden, wo sie dann vom Velofahrer abgeholt werden müsse.

Warum ist dies so?

Ist es nicht möglich, auch diese Strecken mit einer unkomplizierten App Reservation abzuwickeln?

Für gewisse Strecken, beispielsweise Zürich-Lugano, können zur vollen Stunde problemlos digital via App Fahrradplätze reserviert werden, zur halben Stunde nur im voraus via Gang zu einem (nicht mehr zahlreich vorhandenem, zeitlich beschränkt geöffneten) Bahnschalter oder eben drei Arbeitstage zuvor wegen der Briefpost. Nimmt man einen Augenschein in einem dieser Züge, so transportiert trotz vorhandenen speziellen Veloplätzen niemand oder fast niemand sein Velo, was auf die komplizierte Reservationsanforderung zurückzuführen sein dürfte.

Bitte diese beiden Fragen zwecks Vergleichbarkeit mit der gleichen Bezugsgrösse beantworten:

Wie ist die Auslastung der Veloplätze auf den Strecken, wo mit der App und spontan reserviert werden

kann?

Wie ist die Auslastung auf den Strecken, wo per Anruf und/oder via Bahnschalter reserviert werden muss?

Selbst auf Strecken, in denen eine Reservation nötig ist, aber keine Velos mitgeführt werden, darf kein Fahrrad mitgenommen werden.

Welche Sanktionen drohen und weiche praktizieren die Bahnangestellten, wenn bei freien Veloplätzen

trotzdem Velos (mit gültigem Billett fürs Velo) in die Bahn genommen werden?

Wie und in welchem Zeitraum wird das Problem der fehlenden Velokapazitäten gelöst?

Ist das alles kundenfreundlich?

Kann die SBB nicht wie die Rhätische Bahn einfach zu beliebten Bahnstrecken einen ehemaligen

Viehwagen anhängen?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass der Bahnverkehr für Velofahrerinnen und Velofahrer in der Schweiz attraktiv ist. Mit der Reservationspflicht für Velos bei IC- und EC-Zügen haben Fahrgäste mehr Planungssicherheit für ihre Reisen. Gemäss Auskunft der SBB stösst die am 21. März erweiterte Reservationspflicht bei den Kundinnen und Kunden auf mehrheitlich gute Akzeptanz. Die Umsetzung funktioniert grösstenteils gut.

Die Reservationen in den Eurocity-Zügen zwischen der Schweiz und Italien laufen über das italienische Reservationssystem. Dazu besteht in der SBB-App aktuell keine Schnittstelle. Ähnliches gilt für einige andere internationalen Züge.

Daher ist es derzeit nicht möglich, bei diesen Zügen eine einfachere Lösung umzusetzen. Bis Ende letzten Jahres war in diesen Eurocity-Zügen eine Velomitnahme nur im internationalen Verkehr möglich. Wegen der steigenden Nachfrage nach Inlandreisen entschied sich die SBB dafür, dass diese Züge neu auch für Velos im nationalen Verkehr reservierbar sind. Bei Trenitalia wurde folglich beantragt, dies technisch umzusetzen.

Die Veloreservation kann per Briefpost direkt nach Hause geschickt werden und dauert deshalb etwas länger. Der Bezug der Veloreservation kann auch an einem Bahnhof abgeholt werden.

Eine detaillierte Analyse der Nutzung dieser neuen Velomitnahme-Möglichkeit für innerschweizerische Strecken in internationalen Zügen liegt der SBB nicht vor.

Wenn in Zügen mit Reservationspflicht ein Velo ohne Reservation mitgeführt wird, gelten die Regeln des entsprechenden schweizweiten Tarifes: Ist keine Veloreservierung vorhanden, wird vom Zugpersonal ein Zuschlag von 10 Franken erhoben. Dieser Zuschlag gilt nicht als Reservierung und gewährt keine Platzgarantie. Ohne freien Veloplatz, müssen Reisende ohne Velo-Reservierungsausweis den Zug verlassen und auf einen Zug mit verfügbaren Veloplätzen ausweichen. Das Zugpersonal kann aus Kulanzgründen auf den Zuschlag verzichten und nur die normale Reservationsgebühr von 2 Franken einfordern - beispielsweise wenn eine Reservation aus technischen Gründen nicht möglich war.

Für die SBB ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Güterwagen an Intercity- oder Eurocity-Züge anzuhängen um zusätzliche Veloplätze zu schaffen. Die SBB prüft aber, in welchen Zügen mit technischen Massnahmen kurz-, mittel- und längerfristig mehr Veloplätze geschaffen werden können. Die SBB bleibt mit den Interessenvertretern in Kontakt und wird im Herbst 2021 eine Bilanz zur laufenden Saison präsentieren.

Antwort des Bundesrates.