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Weggewiesene Asylsuchende verweigern den PCR-Test und können so nicht ausgeschafft werden. Schluss damit!

21.3557 · Motion · 2021-05-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sofort eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es erlaubt, Asylsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, den für eine Rückführung nötigen Gesundheitstests zu unterziehen, und zwar auch gegen ihren Willen.

Begründung

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat kürzlich gegenüber der Presse bestätigt, dass zurzeit rund zehn Asylsuchende in der Schweiz, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, einen PCR-Test verweigern und dass es darum nicht möglich (?) ist, diese Personen in ihren Heimatstaat zurückzuführen, da immer mehr Staaten nur noch Reisende mit einem negativen Testergebnis zulassen.

Es liegt auf der Hand, dass die Weigerung, sich einem PCR-Test zu unterziehen, ein bequemer Trick ist. Ist dieser erst einmal bekannt, so werden ihn immer mehr abgewiesene Asylsuchende einsetzen, um sich der Rückschaffung zu entziehen.

Gemäss SEM gibt es zurzeit keine rechtliche Grundlage, um obligatorische Tests durchzuführen.

Diese groteske Situation muss unverzüglich korrigiert werden. Dies nicht nur in Bezug auf die akute Coronapandemie, sondern auch mit Blick auf Gesundheitskrisen ähnlicher Art, die künftig auftreten könnten.

Mit dieser Motion wird der Bundesrat daher beauftragt, sofort die erforderliche gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Asylsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, sich der Rückführung nicht mehr dadurch entziehen können, dass sie einen Gesundheitstest verweigern. Der für die Rückführung nötige Gesundheitstest muss auch gegen den Willen der betreffenden Person durchgeführt werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 11. August 2021 die Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Covid-19-Test bei der Ausschaffung) verabschiedet. Demnach soll in Artikel 72 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) eine neue Regelung geschaffen werden, wonach Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich verpflichtet werden, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, wenn dies für den Vollzug der Wegweisung, der Ausweisung oder der Landesverweisung notwendig ist.

Aufgrund der aktuellen Lage und des Umstandes, dass sich das Problem der Testverweigerungen bei ausreisepflichtigen Personen in Zukunft weiter verschärfen könnte, besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Aus diesem Grund hat der Bundesrat beantragt, dass die Vorlage zur Änderung des AIG (Covid-19-Test bei der Ausschaffung) von den eidgenössischen Räten als dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt wird (Art. 165 Abs. 1 Bundesverfassung [BV; SR 101]).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.