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21.3558 · Interpellation · 2021-05-05

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit dem Referendum in Katalonien am 1. Oktober 2017 werden aktuelle und ehemalige Abgeordnete sowie Aktivistinnen und Aktivisten Opfer von Unterdrückung. Über neun Personen, die sich an der politischen Debatte um die Selbstbestimmung Kataloniens beteiligen (Sànchez, Cuixart, Junqueras, Turull, Forn, Romeva, Rull, Bassa, Forcadell), wurden bereits schwere Freiheitsstrafen (9 bis 13 Jahre) verhängt. Die Unterdrückung setzt sich in grossem Ausmass fort: Über 3000 Verfahren sind hängig.

Die Schweiz kann nicht anstelle der Bewohnerinnen und Bewohner Spaniens und der Katalaninnen und Katalanen entscheiden, aber sie ist Teil der internationalen Gemeinschaft (UNO, Europarat) und muss sich für die Grundrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat einsetzen. Eine politische Frage, die Millionen von Menschen mobilisiert, muss auf politischer Ebene behandelt werden, im Dialog und in der Debatte, und nicht im Rahmen von Strafverfahren.

Die Entscheide spanischer Gerichte, Personen mit Freiheitsstrafen zu sanktionieren, die ihre Meinungsfreiheit (mehrere Monate Haft für die Rapper Valtònyc und Hasel wegen Majestätsbeleidigung) und Versammlungsfreiheit ausgeübt und im Rahmen ihres Rechts auf Selbstbestimmung der Völker gehandelt haben, sind inakzeptabel. Dasselbe gilt für die Tatsache, dass einigen dieser Inhaftierten die Halbfreiheit verwehrt wurde und diese somit schlechter behandelt werden als gewöhnliche Strafgefangene.

Die Tatsache, dass Vox, eine rechtsextreme Partei, formell Auslöser der Strafverfolgungen ist und die Anklage in den Prozessen unterstützt, gibt genauso zu denken wie die Tatsache, dass es trotz hunderter Beschwerden von Personen, die während der Polizeieinsätze im Oktober 2017 verletzt wurden, zu keinen Verurteilungen kam.

Am Ende des Franco-Regimes hat die parlamentarische Monarchie trotz der tausenden Toten, die dem Regime zuzuschreiben waren, ein Amnestiegesetz verabschiedet - den Personen, die im Rahmen der Unterdrückung des friedlichen Referendums von 2017 strafverfolgt und verurteilt wurden, verwehrt sie dies jedoch.

Gedenkt der Bundesrat, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und sich für die Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung in Spanien einzusetzen, indem er folgende Grundsätze unterstützt?

1. Beendung der Unterdrückung von Personen, die im Rahmen der genannten Rechte friedlich handeln;

2. Einstellung der laufenden Verfahren und Amnestie für die Verurteilten;

3. Einhaltung der demokratischen Rechte einschliesslich des Rechts auf Selbstbestimmung;

4. Einsatz innerhalb der internationalen Gemeinschaft, um das Erreichen einer politischen Lösung der Katalonien-Frage zu vereinfachen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens sind eine innenpolitische Angelegenheit Spaniens, das die Schweiz als Rechtsstaat betrachtet, in dem die Gesetze und demokratischen Verfahren eingehalten werden. In der geschilderten Situation sind daher die in Spanien vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verfahren anzuwenden.

Der Bundesrat hat stets betont, dass er die Souveränität Spaniens vollständig achtet. Für die Schweiz besteht daher keine Veranlassung, Schritte im Sinne des Interpellanten einzuleiten.

Damit hält der Bundesrat an den Grundsätzen fest, nach denen sich die Schweiz in ihrer Aussenpolitik stets für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die friedliche Lösung von Problemen und Konflikten durch Dialog einsetzt.

Antwort des Bundesrates.