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21.3571 · Interpellation · 2021-05-05

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Vor den Parlamentssessionen finden die sogenannten Von-Wattenwyl-Gespräche zwischen dem Bundesrat und den im Bundesrat vertretenen Parteien bzw. Fraktionen statt. Einmal im Jahr finden die Gespräche sogar mit dem Gesamtbundesrat statt. Wie der Bundesrat in einer früheren Stellungnahme ausgeführt hat, geht es dabei um eine Diskussion zu wichtigen politischen Themen und das Ausloten politischer Spielräume. Trotz dieser offensichtlichen Bedeutung sind die nicht im Bundesrat vertretenen Parteien bzw. Fraktionen, derzeit die Grünen und die Grünliberalen, nicht zu den Gesprächen eingeladen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat bereit, künftig alle in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen an die Von-Wattenwyl-Gespräche einzuladen?

2. Wenn nein, wie rechtfertigt er das? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Grünen und die Grünliberalen aktuell 51 der 246 Parlamentssitze innehaben bzw. 21 Prozent der Wählerinnen und Wähler unseres Landes vertreten (Wahlen 2019).

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Arslan vom 27. September 2018 (18.3953) ausgeführt hat, ist es ihm nach wie vor wichtig, mit den Parteien, die im Bundesrat vertreten sind und die damit Regierungsverantwortung wahrnehmen, einen vertieften informellen Dialog in Form der Von-Wattenwyl- Gespräche führen zu können. Diese Haltung orientiert sich somit an der Regierungsbeteiligung und ist nicht abhängig von Wählerinnen- und Wähleranteilen.

Der Bundesrat ist weiterhin bereit, an der aus seiner Sicht bewährten Praxis festzuhalten, die Fraktionen der Grünen und der Grünliberalen im Nachgang zu den Von-Wattenwyl-Gespräche mit den Unterlagen zu den Treffen zu bedienen.

Antwort des Bundesrates.