Covid-19. Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öffentlichen Verkehr auch für das Jahr 2021
21.3593 · Motion · 2021-05-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Revision des PBG zu unterbreiten, die es ermöglicht, dass der Bund Beiträge leistet an die im öffentlichen Verkehr entstandenen und weiter entstehenden finanziellen Lücken des Jahrs 2021, namentlich im Ortsverkehr, im touristischen Verkehr und im Fernverkehr. Dabei sollen für den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr die für das Jahr 2020 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise (20.055) beschlossenen Regelungen möglichst inhaltlich gleichlautend zeitlich auf das ganze Jahr 2021 ausgedehnt sowie für den Fernverkehr eine spezifische Lösung gefunden werden.
Begründung
Mit dem Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise (20.055), die das Parlament im September 2020 verabschiedet hatte, konnte für die Covid-19-bedingten finanziellen Lücken aller öV-Sparten im Jahr 2020 eine angemessene Lösung gefunden werden.
Damals konnte nicht vorausgesehen werden, dass wegen weiteren Corona-Wellen und den entsprechenden behördlichen Anordnungen noch länger viele Kundinnen und Kunden im öV fehlen werden. Deshalb entstehen den Transportunternehmen auch im Jahr 2021 substanzielle finanzielle Lücken, auch wenn das konkrete Ausmass jetzt noch nicht abgeschätzt werden kann.
Da sehr viele Transportunternehmen vor der Krise über Reserven verfügten und diese für die finanziellen Lücken des Jahres 2020 aufbrauchten (und so die entsprechende Bundeshilfe nicht oder nur in geringem Ausmass beanspruchten), ist dies fürs Jahr 2021 anders. Diese Reserven sind nun nicht mehr vorhanden, und ein finanzieller Beitrag des Bundes (und auch der Kantone) ist umso wichtiger.
Gestützt auf die Ausführungen des Bundesrates in der Fragestunde vom 15. März 2021 (21.7271 bis 21.7274) sind für das Jahr 2021 für den Regionalen Personenverkehr im Budget genügend Mittel eingestellt. Anders ist die Situation für den touristischen Verkehr und den Ortsverkehr. Hierfür fehlen entsprechende gesetzliche Grundlagen für Leistungen des Bundes im Jahr 2021.
Die fürs Jahr 2020 bestehende Regelung von Art. 28 Abs. 2bis PBG für den Ortsverkehr, bzw. von Art. 28a PBG für den touristischen Verkehr waren angemessene Lösungen, die es nun zeitlich auszudehnen gilt für das Jahr 2021. Ziel muss eine faire und zwischen Bund und Kantonen ausgewogene Lösung für alle Verkehrssparten des öV sein. Eine solche Vorlage erfordert nur minime gesetzliche Anpassungen und ist deshalb rasch dem Parlament zu unterbreiten.
Das Gesagte gilt natürlich mutatis mutandis auch für den Fernverkehr. In ihrer Medienmitteilung vom 15. März 2021 teilen die SBB mit, dass im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr die Personenkilometer im Fernverkehr um 43,7 Prozent gesunken sind. Dieser Rückgang wird sich im laufenden Jahr mit Sicherheit fortsetzen. In den eigenwirtschaftlichen Bereichen Fernverkehr und Immobilien muss die SBB die Einnahmenausfälle selbst tragen. Die Prüfung einer diesbezüglichen Unterstützung drängt sich deshalb auf.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Für den Regionalen Personenverkehr und die Bahninfrastruktur verfügt der Bund mit den Entscheiden des Parlaments zum Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise vom 25. September 2020 schon heute über eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs im Jahr 2021 und in den kommenden Jahren unterstützen zu können.
Im Ortsverkehr anerkennt der Bundesrat, dass auch 2021 grundsätzlich eine finanzielle Unterstützung durch die Besteller angezeigt ist. Er ist jedoch der Ansicht, dass auf eine erneute Abweichung von den finanziellen Kompetenzen zur Finanzierung des Ortsverkehrs zu verzichten ist.
Aufgrund der corona-bedingten Nachfragerückgänge und insbesondere der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in der Sparte Fernverkehr hat sich die finanzielle Lage der SBB stark verschlechtert. Vor diesem Hintergrund prüfen die Eignerstellen (GS-UVEK und EFV) zusammen mit der SBB derzeit mögliche Massnahmen zur mittelfristigen finanziellen Stabilisierung der SBB.
Schliesslich hat der Bundesrat in den letzten Monaten unter Federführung des SECO und des BAV die Auswirkungen auf den touristischen Verkehr mit Fokus auf die Seilbahnbranche untersucht und festgestellt, dass es nicht notwendig ist, eine Sonderlösung zur Unterstützung der touristischen Verkehrsinfrastrukturen zu entwickeln.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.