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Konflikt Israel-Hamas. Bewertung des anerkannten Staates Israel und der Gruppierung Hamas durch die Schweiz

21.3632 · Interpellation · 2021-06-03

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, basierend auf der Charta der Vereinten Nationen (UNO) folgende Fragen zu beantworten und damit auch eine Einschätzung der Situation im Nahen Osten und der Konfliktlinien aus seiner Sicht abzugeben:

1. Der Staat Israel ist Voll-Mitglied der UNO. Auf welche Grundlagen stützt sich die Staatsgründung und die Mitgliedschaft in der UNO?

2. Welche Bedingungen muss ein Staat erfüllen, um UNO-Mitglied werden zu können - insbesondere mit Blick auf andere Staaten, die bereits Mitglied sind?

3. Wer ist der legitime Vertreter der palästinensischen Gebiete in der UNO? Welchen Status hat diese Vertretung?

4. Erfüllt die palästinensische Vertretung in der UNO die Bedingungen für eine Voll-Mitgliedschaft?

5. Ist die Hamas als staatliche Institution im Sinn der UNO oder als Vertreterin einen solchen zu betrachten?

6. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Verhandlungen für eine Zwei-Staatenlösung nur auf der Basis der Anerkennung der staatlichen Existenz Israels möglich sind?

7. Ist der Bundesrat bereit, die Hamas analog zu den USA und der EU so lange als Terrororganisation einzustufen, bis sie den Staat Israel anerkennt?

8. Weshalb setzt der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zum neuesten Konflikt Israel auf die gleiche Stufe wie die Hamas?

9. Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorwurf, Israel in seinem Recht auf Selbstverteidigung und Schutz der eigenen Bevölkerung mit anderen Standards zu messen als andere demokratische Staaten, die von Terror bedroht oder betroffen sind?

Begründung

Wieder hat die im Gazastreifen herrschende Hamas den Staat Israel im Mai 2021 mit einem Raketenhagel angegriffen - Ziele waren Zivilisten und zivile Infrastruktur in ganz Israel. In den USA und in der EU ist Hamas als Terrororganisation eingestuft und verboten. In der Schweiz will der Bundesrat bis dato den "Gesprächskanal auch mit der Hamas offenhalten", "mit allen Seiten reden". Damit stellt der Bundesrat einen anerkannten Staat wie Israel auf die gleiche Stufe wie eine Gruppierung wie die Hamas, deren Absichten hinlänglich bekannt sind. Die Organisation strebt keinen Frieden mit Israel und seiner jüdisch-arabisch-christlichen Bevölkerung an. Hamas anerkennt den Staat Israel erwiesenermassen nicht und will ihn "von der Landkarte tilgen" Die Hamas will folglich auch keine Zweistaatenlösung, womit sie sich gegen die israelische wie auch gegen die die palästinensische Sache stellt.

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2. Die Regeln für eine Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen sind in Art. 4 der UNO-Charta festgehalten. Demnach steht die Mitgliedschaft allen "friedliebenden Staaten [...], welche die Verpflichtungen aus dieser Charta übernehmen und [...] fähig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen" offen. Der Entscheid über die Aufnahme erfolgt "auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch Beschluss der Generalversammlung". In der Praxis formuliert der Sicherheitsrat seine Empfehlung in Form einer Resolution, zu deren Verabschiedung 9 der 15 Stimmen ohne Veto eines ständigen Mitglieds notwendig sind. Abschliessend braucht es die Zustimmung der Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit. Nach diesem Verfahren beschloss die Generalversammlung 1949 den UNO-Beitritt Israels.

3., 4., 5. Palästina stellte 2011 einen Antrag auf UNO Mitgliedschaft. Bis heute gelangte dieser nicht zur Abstimmung. Palästina besitzt jedoch seit 2012 den Status eines Beobachterstaats an der UNO. Dieser wird durch die palästinensischen Autonomiebehörden wahrgenommen.

6. Der Bundesrat unterstützt die vom UNO-Sicherheitsrat formulierte Vision einer Region mit zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.

7. Die Schweiz hat keine eigene nationale Terrorliste. Sie setzt ausschliesslich die Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates, welcher die Hamas nicht als terroristische Organisation eingestuft hat, um. Obwohl die Hamas in ihrer revidierten Charta (2017) die Vision eines palästinensischen Staates innerhalb der 1967 Grenzen bekräftigt hat, bestreitet sie nach wie vor regelmässig das Existenzrecht Israels. Die Schweiz verurteilt diese Positionen aufs Schärfste. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Kontaktpolitik dafür ein, dass die Hamas auf diese Positionen verzichtet und einen palästinensischen Staat in den Grenzen von 1967 oder gemäss Vereinbarung beider Parteien akzeptiert. Die inklusive Kontaktpolitik und die Politik der Guten Dienste der Schweiz in diesem Kontext wird von den internationalen Schlüsselakteuren wie den USA und der EU geschätzt, gerade während Krisen. Auch Israel wird regelmässig von der Schweiz über ihre Kontakte mit der Hamas informiert.

8., 9. Der Bundesrat vergleicht die Parteien nicht, sondern ruft ausnahmslos alle auf, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Er hat den Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen auf Israel ebenso verurteilt wie die israelischen Völkerrechtsverletzungen in diesem Kontext (Pressemitteilung des EDA vom 12. Mai 2021).

Antwort des Bundesrates.