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21.3657 · Interpellation · 2021-06-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit 2019 müssen alle neuen Elektroauto-Modelle in EU mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) ausgestattet sein; ab dem 1. Juli 2021 gilt die europäische Regelung auch in der Schweiz und der Einbau des AVAS-Systems wird für alle Elektroautos Pflicht. Beim Anfahren, Rückwärtsfahren und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h muss ein künstliches Geräusch erzeugt werden. Das Geräusch soll der Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern dienen. Bei Geschwindigkeiten über 20km/h reicht das Rollgeräusch der Reifen auf der Strasse aus, um gehört zu werden.

Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es korrekt, dass Elektro-Autos auch über 20km/h künstliche Geräusche erzeugen dürfen obwohl diese keinen Sicherheitsgewinn für Fussgängerinnen und Fussgänger bringen, da das Rollgeräusch genügend laut ist?

2. Ist es korrekt, dass für künstliche erzeugte Geräusche von Elektroautos dieselben europäischen Lärmgrenzwerte gelten wie für Verbrennermotoren, also 75 Dezibel?

3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es erstrebenswert ist, dass der Lärmvorteil von Elektroautos durch künstlich erzeugte Fahrgeräusche zunichte gemacht wird?

4. Erwägt der Bundesrat, dieser Fehlentwicklung mit einer gesetzlichen Regelung nachzukommen?

5. Falls ja, welche gesetzlichen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, dieser Praxis zu begegnen?

Es gibt Elektroautos auf dem Markt, welche über Soundsysteme verfügen, die einstellen lassen, dass das abgegebene Geräusch mit zunehmender Geschwindigkeit lauter wird, Autohersteller tüfteln an ganzen Soundkonzepten, welche die "emotionale Bindung" an das Fahrzeug verstärken sollen. Damit wird der Lärmschutz vor Verkehrslärm ad absurdum geführt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die politischen Anstrengungen der letzten Jahre nicht ausgereicht haben, um die Bevölkerung wirksam vor gesundheitsschädigendem Lärm, insbesondere Verkehrslärm, zu schützen, und der Verkehr zunimmt.

Lärm macht krank, er erhöht das Risiko für stressbedingte Krankheiten, Bluthochdruck, Herzinfarkt. Millionen von Menschen sind täglich Lärm ausgesetzt, der über 50 Dezibel liegt, einem für die Gesundheit kritischem Wert (WHO). In der Schweiz ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen (BAFU).

Stellungnahme des Bundesrates

1. Akustische Fahrzeug-Warnsysteme (Acoustic Vehicle Alerting System; AVAS) dürfen heute für Fahrzeuge mit Elektroantrieb (Klassen M und N) auch bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h wirken.

2. Für AVAS, die bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h wirken, gelten dieselben Grenzwerte wie für das Fahrgeräusch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Derzeit liegt der maximale Grenzwert für Personenwagen bei 75 dB(A). Die internationalen Rechtserlasse sehen ab 2024 bei Personenwagen für neue Fahrzeugtypen eine Absenkung dieses Grenzwertes auf 72 dB(A) vor.

3. Aus der Perspektive der Strassenverkehrssicherheit und des Lärmschutzes bedarf es bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h keiner künstlich erzeugter Geräusche. Auf internationaler Ebene wird sich die Schweiz deshalb dafür einsetzen, dass AVAS nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h aktiv sein darf. Zu diesem Zweck ist es auch vorgesehen, in der Arbeitsgruppe der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) über Lärm und Reifen einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu den dort erarbeiteten AVAS-Vorschriften einzureichen.

4./5. Der Bundesrat beobachtet die aktuellen Entwicklungen und prüft derzeit im Rahmen der überwiesenen Motion UREK-N 20.4339 Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren vom 17.11. 2020 Massnahmen, um übermässigen Fahrzeuglärm wirksam zu reduzieren.

Antwort des Bundesrates.