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21.3678 · Postulat · 2021-06-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Option einer Mitgliedschaft der Schweiz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Das EWR-Abkommen wurde Anfang der 90er Jahre von den damals sieben EFTA-Staaten, darunter auch der Schweiz, ausgehandelt. Das Abkommen wurde am 2. Mai 1992 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Abkommen jedoch nicht, da es in der Referendumsabstimmung äusserst knapp mit 50,3 Prozent der Stimmen abgelehnt wurde. Die Schweiz verfolgt seither den bilateralen Weg.

Mit dem Abbruch der Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen durch den Bundesrat besteht die Gefahr, dass der bilaterale Weg erodiert. Denn die EU hat wiederholt zu erkennen gegeben, dass sie ohne institutionellen Rahmen keine neuen bilateralen Abkommen mehr abschliessen und bestehende Abkommen nicht mehr aktualisieren will.

Für die zukünftige Integration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt ist es deshalb notwendig, dass sich die Schweiz wieder vertieft mit der Option eines Beitritts zum EWR auseinandersetzt. Denn der EWR ist der naheliegende Integrationsschritt der Schweiz, falls kein Rahmenabkommen zustande kommt.

Es sind unter anderem folgende Fragen von Interesse:

1. Welche völkerrechtlichen und innerstaatlichen Schritte sind für einen Beitritt der Schweiz zum EWR notwendig?

2. In welchem Zeitraum wäre ein Beitritt der Schweiz zum EWR möglich?

3. Was wären die geschätzten volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines EWR-Beitritts der Schweiz?

4. Könnte die Schweiz mit dem EWR weiterhin autonom von der EU neue Handelsabkommen abschliessen?

5. Wie würde sich der Zugang zum europäischen Strommarkt für die Schweiz bei einer EWR-Mitgliedschaft ändern?

6. Welches sind die Regeln und Voraussetzungen für die Beteiligung der EWR-Staaten bei den EU-Kooperationsabkommen wie z.B. Horizon Europe und Erasmus+?

7. Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für die Schweiz durch einen EWR-Beitritt ergeben?

8. Wie sind für die EWR/EFTA-Staaten die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktrechts ausgestaltet und wie ist die Zusammenarbeit zwischen den EWR/EFTA-Staaten geregelt?

9. Wie erfolgt im EWR die Übernahme des Binnenmarktrechts, wie wird die Einhaltung der EWR-Beschlüsse überwacht, wie erfolgt die Streitbeilegung und welche Rolle haben der EFTA-Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof?

10. Welche institutionellen Anpassungen wären durch einen EWR-Beitritt in der Schweiz erforderlich?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Die grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten sind im Handel mit der EU besonders ausgeprägt, was auch Dank der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ermöglicht wird. Aus Sicht des Bundesrates liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen.

Zu den institutionellen und materiellen Auswirkungen eines allfälligen EWR-Beitritts hat sich der Bundesrat letztmals im Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik (BBl 2010 7239, Ziff. 3.6) von 2010 detailliert geäussert. In Erfüllung der Postulate 13.3151 Aeschi Thomas, 14.4080 Grüne Fraktion und 17.4147 Naef erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht zu den Beziehungen mit der EU. Dieser wird eine Beurteilung der Beziehungen der Schweiz zur EU vornehmen sowie Massnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt und einer guten Zusammenarbeit mit der EU umfassen.

Der Bundesrat ist bereit, die Vor- und Nachteile einer EWR-Mitgliedschaft unter Einbezug der im Postulatsentwurf aufgeführten Fragen erneut zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.