21.3722 · Motion · 2021-06-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur Optimierung der Krisenführung in Pandemien wie folgt anzupassen:
1. Spätestens dann, wenn eine Pandemie droht, ist ein Bundesratsausschuss zu konstituieren, in dem allfällige Entscheide des Bundesrats zur Ausrufung einer besonderen oder ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz sowie alle weiteren sich darauf stützenden Entscheide vorberaten werden. Der Bundesratsausschuss stellt Antrag an den Bundesrat.
2. Spätestens vor der Ausrufung einer besonderen oder ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz ist ein Führungsstab einzurichten, in dem die Vertretung verschiedener Departemente, Bundesämter, Kantone und Sozialpartner sichergestellt ist.
Begründung
Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie und der damit zusammenhängenden sozialen und wirtschaftlichen Krise haben die Lage-Eskalation gemäss dem Epidemiengesetz auf die Probe gestellt. Unter anderem zeigt sich ein hohes Verbesserungspotenzial in der Führungsstruktur. Diese Motion setzt ein solches Potenzial um.
Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie war weitgehend von epidemiologischen Gesichtspunkten geleitet. Damit fiel sie teilweise einseitig aus und vernachlässigte insbesondere andere Aspekte der Gesundheitspolitik, die Wirtschaftspolitik und die Finanzpolitik. Der Grund für diese Einseitigkeit ist, dass es ein federführendes Departement gibt, das die Massnahmen praktisch allein erarbeitet und vorschlägt. Ein solches Vorgehen führt tendenziell zu einseitigen Beschlüssen.
Die Motion will die Führungsstruktur so ändern, dass die im Bundesrat ergriffenen Massnahmen von Anfang an eine Balance von Dossiers, unterschiedlichen Interessenslagen und bestehenden Zielkonflikten einhalten. Gleichzeitig kann durch mehr Diversität in der Entscheidungsfindung die Qualität der beschlossenen Massnahmen erhöht werden.
Erstens müssen Lagen und Krisen im Bundesrat interdepartemental angegangen werden. Dafür ist ein Bundesratsausschuss zu konstituieren, der von Anfang der Pandemie an, aber insbesondere während der besonderen und ausserordentlichen Lagen die zu ergreifenden Massnahmen unter verschiedenen Blickwinkeln vorberät.
Zweitens braucht der Bundesrat fachliche Unterstützung von Kräften, die ihm für das Krisenmanagement zur Seite stehen. Diesen Zweck soll ein Führungsstab erfüllen. Dort ist auf eine Balance von Dossiers, aber auch von Vertretenden der Entscheid- und Ausführungsinstanzen sowie der Betroffenen zu achten.
Alle Massnahmen sind vor Eintritt der Krisenlagen einzuleiten, d.h. der Ausschuss und der Führungsstab müssen in der normalen Lage konstituiert sein und sollten auch die Gelegenheit erhalten, wiederkehrend die Eskalationsstufen zu üben, damit sie im Falle einer Krise friktionslos arbeiten können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit zur Optimierung der Krisenführung. Der Bundesrat verfügt bereits heute über die vom Motionär verlangten vorberatenden Organe und Führungsstäbe. Zur Koordination des Krisenmanagements waren in der besonderen und ausserordentlichen Lage zwei interdisziplinäre Krisenstäbe im Einsatz, namentlich der Krisenstab des Bundesrats Corona (KSBC) sowie der Bundestab Bevölkerungsschutz (BSTB). Der Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (1. Phase) (www.bk.admin.ch > Dokumentation > Führungsunterstützung > Krisenmanagement) hält fest, dass diese vor allem als nützliche Austausch- und Informationsplattformen dienten. Die ihnen zugeschriebenen Rollen und Aufgaben wurden somit nicht vollständig ausgeschöpft. Deswegen hat der Bundesrat auf Empfehlung des Berichts hin am 11. Dezember 2020 den Auftrag erteilt, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Krisenstäbe zu überprüfen und aufeinander abzustimmen. Die Aufträge sind in Umsetzung.
Jegliche Massnahmen zur Optimierung der Krisenführung und damit auch zur Resilienzsteigerung sind auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen möglich. Die Bundeskanzlei und die Departemente prüfen derzeit jedoch, ob die bestehenden Verordnungen, Weisungen, Strategiepläne und Konzepte in Zusammenhang mit dem Krisenmanagement mit Blick auf eine langanhaltende und komplexe Krise überarbeitet werden müssen und erstatten dem Bundesrat Bericht bis Ende 2021.
Zudem wird der Bundesrat die Bewältigung der Covid-19-Epidemie und insbesondere auch die Führungsstrukturen sorgfältig evaluieren. Die notwendigen Modifikationen - auch hinsichtlich der Krisenführung - werden dem Parlament in einem Revisionsentwurf des Epidemiengesetzes (EpG) unterbreitet. Hingegen ist es zu früh, bereits heute Präzisierungen der Rechtsgrundlagen vorzunehmen, bevor die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie systematisch ausgewertet sind.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.