21.3724 · Motion · 2021-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Effizienzsteigerung bzw. Reduktion von staatlichen Arbeitgeber- und KMU-Kontrollen in Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie durch eine verstärkte Zusammenarbeit, eine bessere inhaltliche und terminliche Koordination der Behörden und Kontrollorgane zu schaffen.
Begründung
Die AHV- und UVG-Lohnkontrollen, die Kontrollen der MWSt.-Organe, die Kontrollen der Arbeitsinspektorate, die Kontrollen der Arbeitssicherheitsbehörden, die Kontrolle der Umweltauflagen, die Kontrollen der Zollverwaltung, sowie weitere branchenspezifische Kontrollen der Behörden und der GAV-Vollzugsorgane sind künftig koordiniert zu planen und durchzuführen.
Aufgrund der konjunkturellen und volkswirtschaftlichen Realitäten nach der Covid19-Pandemie sind die Regulierungskosten durch staatliche administrative Belastungen und die Verwaltungsbürokratie, zwecks Stärkung des Wirtschaftsstandortes zwingend auf ein Mindestmass zu reduzieren.
Nach offiziellen Zahlen verursachen staatliche Regulierungen in den Unternehmen der Schweizer Wirtschaft Kosten von rund 10 Milliarden Schweizerfranken jährlich. Am stärksten leiden die Mikro- und die kleinen Unternehmen unter der übermässigen Regulierung.
Mit der vorgeschlagenen Effizienzsteigerung durch Koordination der Arbeitgeberkontrollen sollen der Kontrollaufwand bei den Unternehmen und die Kosten der Kontrollorgane reduziert werden, indem die Unternehmen nicht mehr mehrfach kontrolliert werden.
Das Spar- und Effizienzpotenzial liegt in einer Reduktion des Kontrollaufwandes wie auch in einer erheblichen Reduktion entsprechender Revisionskosten und dürfte in die Millionen Franken gehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Staatliche Kontrollen binden sowohl bei Unternehmen als auch beim Staat Ressourcen, die für andere wertschöpfende Tätigkeiten eingesetzt werden könnten. Die staatlichen Kontrollen sind jedoch ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Vorschriften effektiv eingehalten und die beabsichtigten Regulierungsziele erreicht werden. Der Bundesrat ist bestrebt, die daraus entstehende administrative Belastung für die Wirtschaft möglichst klein zu halten.
Im Rahmen des Berichtes vom 29. Mai 2019 in Erfüllung des Postulates 15.3117 de Courten wurde eine Erhebung bei einer repräsentativen Auswahl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass die Häufigkeit der staatlichen Kontrollen in den KMU im Durchschnitt relativ gering ist: 56 Prozent der KMU wurden während einem Zeitraum von 3,5 Jahren gar nicht kontrolliert. Die befragten Unternehmen erachten zudem die administrative Belastung durch die Kontrollen als vertretbar und halten fest, dass die staatlichen Kontrollen ihnen in den meisten Fällen auch einen direkten Nutzen bringen.
Im Bericht wurde der von der Motion formulierte Auftrag, staatliche Kontrollen verstärkt zu koordinieren, auch geprüft. Dabei zeigte sich mitunter, dass eine Mehrheit der befragten Kontrollbehörden der Meinung ist, dass die zweckmässigen Synergien aus einer engeren Koordination der Kontrollen bereits ausgeschöpft sind. Beispielsweise erfolgt im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge, bei Betrieben, die gemäss Artikel 66 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) der Suva unterstellt sind, eine Zusammenarbeit zwischen den Ausgleichskassen und der SUVA. Die Kontrollen erfolgen durch eine Instanz und die daraus erhaltenen Informationen werden ausgetauscht. Eine systematischere Koordination über zahlreiche Kontrollbereiche hinaus erscheint wenig zielführend: Für die Vollzugsbehörden würde die Belastung zunehmen, während der Nutzen für die Unternehmen nicht klar erkennbar ist (z. B. längere Kontrollen, mehr Personaleinsatz usw.). Gewisse Kontrollen sind aufgrund ihrer Art und Ausgestaltung auch gar nicht kombinierbar (z. B. Kontrollen mit und Kontrollen ohne Vorankündigung). Ferner zeigte sich im Rahmen der obenerwähnten Unternehmensbefragung, dass auch seitens der Unternehmen nur 11 Prozent eine verstärkte Koordination als vorrangige Entlastungsmassnahme betrachten.
Die Verbesserung der terminlichen Koordination bedingt ausserdem einen konsequenten Informationsaustausch zwischen Kontrollstellen. Damit die Anzahl Schnittstellen überschaubar bleibt, braucht es bei steigender Anzahl Kontrollstellen eine zentrale Lösung. Im Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3117 de Courten wurde hierzu die Schaffung einer gemeinsamen Datenbank für den Vollzug der Kontrollen geprüft. Mehrere der befragten Kontrollbehörden stehen dieser Idee positiv gegenüber. Die Frage des Datenschutzes dürfte jedoch bei der Anwendung einer solchen Datenbank und dem damit verbundenen Informationsaustausch über mehrere Kontrollbereiche ein beträchtliches Hindernis darstellen und würde etliche Gesetzesänderungen erfordern. Die Verknüpfung der Kontrolldaten von unterschiedlichen Kontrollstellen in einer solchen Datenbank dürfte auch eine technische Herausforderung darstellen und es besteht die Gefahr, dass die dafür notwendigen Ressourcen in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen stehen.
Im Bereich der staatlichen Kontrollen wird das Verbesserungspotenzial beim Vollzug nach Ansicht des Bundesrates angemessen geprüft und ausgeschöpft. Um die Unternehmen von Regulierungskosten zu entlasten hat der Bundesrat am 28. April 2021 die Vernehmlassungen zu einem Unternehmensentlastungsgesetz und zur Einführung einer Regulierungsbremse eröffnet. Mit dem Entlastungsgesetz will der Bundesrat bestehende Regulierungen und neue Vorlagen konsequent auf Entlastungspotenzial prüfen. Zudem will er mit der bereits bestehenden elektronischen Plattform "Easygov" bei Behördengängen noch mehr Digitalisierungsvorteile ausschöpfen. Mit der Regulierungsbremse würden Regulierungen, die Unternehmen besonders stark belasten, im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.