Kein CO2-Gesetz, kein Rahmenabkommen! Folgen für die SBB und den geplanten Ausbau der Nachtzugverbindungen
21.3728 · Interpellation · 2021-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nachtzüge bewirken nachweislich eine Verlagerung von Reisen vom Flugzeug, Auto oder Bus auf den Zug. Gemäss SBB belaufe sich die Klimawirkung des heute bestehenden Nachtzugverkehrs ab der Schweiz auf eine Einsparung von rund 50 000 Tonnen CO2 jährlich. Dies entspricht dem durchschnittlichen, jährlichen Ausstoss von 30 000 Autos. Gemäss Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 20 3581 komme insbesondere dem europäsischen Schienenverkehr zur Erreichung der Klimaziele 2050 eine grosse Bedeutung zu. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung würden sich in verschiedenen europäsischen Gremien engagieren, um den internationalen Personenverkehr auf der Schiene zu fördern.
Die SBB und die ÖBB wollten deshalb und wegen der stark steigenden Nachfrage des bereits bestehenden Angebots im Nachtzugverkehr von 6 auf 10 Linien ausbauen. Geplant waren neue Nachtzüge ab der Schweiz nach Amsterdam, Rom und Barcelona.
Die SBB und die ÖBB hatten dazu eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Es wurde von Seiten der SBB jedoch klar kommuniziert: "Der geplante Ausbau kann NUR mit finanzieller Unterstützung aus dem Schweizer Klimafonds sichergestellt werden."(MM der SBB vom 15.9.2020). Im gescheiterten CO2-Gesetz war eine dementsprechende Förderung des grenzüberschreitenden Zugverkehrs vorgesehen. Zusätzlich erschwerend dazu kommen auch die gescheiterten Verhandlungen über ein Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU. Im Zuge des "New Green Deal" will die EU nämlich neue Zugverbindungen und einfachere Ticket-Plattformen schaffen. Die Schweiz ist bei diesen Plänen nicht direkt involviert und eine engere Zusammenarbeit ist unter den aktuellen Voraussetzungen eher nicht zu erwarten. Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
1. Welche Auswirkungen hat das Scheitern des CO2-Gesetzes auf die geplanten Nachtzug-Ausbauschritte des SBB?
2. Falls es keine Auswirkungen und die geplanten Ausbauschritte Bestand haben sollen, wie wird die Finanzierung sichergestellt?
3. Welche Auswirkungen hat das Scheitern der Verhandlungen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU auf den geplanten Ausbau der Nachtzuglinien der SBB und welche ganz allgemein auf die SBB und die internationalen Zugverbindungen, das Ticketing und die Zusammenarbeit?
4. Falls es keine Auswirkungen haben soll, wie wird die langfristige Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und eine Mitsprachemöglichkeit der Schweiz sichergestellt?
5. Gibt es auslaufende bilaterale Verträge, welche die SBB betreffen werden und wenn ja welche?
Stellungnahme des Bundesrates
1./ 2. Die Nachfrage nach klimafreundlichen internationalen Bahnreisen für schnelle Tagesverbindungen und für Nachtzüge wird nach Ende der Corona-Krise wieder zunehmen. Deshalb will die SBB auch nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes in Zusammenarbeit mit den Bahnen der Nachbarländer das Angebot weiter ausbauen.
Der Klimafonds, auf Basis des CO2-Gesetzes, hätte die Finanzierung der nicht gedeckten betrieblichen Kosten von Nachtzügen ermöglicht; das fällt jetzt weg. Die ab Dezember 2021 geplante tägliche Nachtzug-Verbindung Zürich - Amsterdam wird eingeführt. Was das Nein zum CO2-Gesetz konkret für das weitere geplante Angebot längerfristig bedeutet, analysiert die SBB zurzeit mit ihren Partnern.
3. Die SBB erbringt das internationale Angebot massgeblich über die etablierten Kooperationen mit den Staatsbahnen der Nachbarländer. Diese Zusammenarbeit ist durch den Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen voraussichtlich nicht gefährdet. Da die Schweiz das 3. Eisenbahnpaket der EU nicht vollständig übernommen hat, kann die SBB in eigener unternehmerischer Verantwortung keine grenzüberschreitenden Angebote erbringen. Dies wird von den SBB jedoch auch nicht angestrebt. Eisenbahnunternehmen aus der EU benötigen für grenzüberschreitende Verbindungen zwingend einen Kooperationspartner in der Schweiz. Von privaten Bahnunternehmen angebotene Nachtzugverbindungen sind nur bis in die Grenzbahnhöfe zulässig.
4. Für die kommerzielle Zusammenarbeit gelten die obgenannten Ausführungen zu Frage 3. Im Bereich der Technik bleibt der schweizerische Beitritt zur Europäischen Eisenbahnagentur ERA weiterhin blockiert. Die heutigen pragmatischen Lösungen für Zulassungen und den Erlass von europäischen Sicherheitsbescheinigungen können aber weiterhin angewendet werden, sofern die Europäische Kommission die zeitlich befristete Übergangslösung jeweils verlängert.
5. Im Kontext des institutionellen Abkommens ist kein Auslaufen von für die SBB relevanten Verträgen bekannt. Die geplante Mitwirkung der SBB als Gründungsmitglied des Forschungsprogramms Shift2Rail kam aufgrund des fehlenden Rahmenabkommens jedoch nicht zu Stande.
Antwort des Bundesrates.