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21.3730 · Motion · 2021-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich so anzupassen, dass künftig das Preisniveau für landwirtschaftliche Produkte getrennt nach folgenden Produktionsmethoden erhoben wird: konventionell, biologisch und Labels mit Mindestniveau IP-Suisse.

Begründung

Das Funktionieren von Märkten hängt wesentlich von der Markttransparenz ab. Dazu gehören insbesondere Informationen über Preise und Mengen auf allen Stufen, von der Produktion über die Verarbeitung und den Handel bis hin zur Konsumentin und zum Konsumenten. Der Fachbereich Marktanalysen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) schafft als unabhängige Marktbeobachtungsstelle im Auftrag der Öffentlichkeit Transparenz auf den Agrarmärkten. Gestützt auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) sowie die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) obliegen dem Fachbereich folgende Aufgabenbereiche: a) Erfassung des Preisniveaus landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte und b) Förderung der Transparenz in der Preisbildung mittels Information der Öffentlichkeit.

Gestützt auf Artikel 2a der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich sind die Marktteilnehmer verpflichtet, dem Fachbereich Marktanalysen die realisierten Preise und Marktdaten offen zu legen.

Die Erkenntnisse aus verschiedenen Studien zeigen, dass die Märkte nicht optimal funktionieren. Wegen der Intransparenz sind beträchtliche Preisverzerrungen sowie Fehlanreize entstanden. Die Studien zeigen eindrücklich, dass die landwirtschaftlichen Produzenten von den im Laden bezahlten Mehrpreisen von Label- und Bioprodukten kaum profitieren und für ihren Mehraufwand zu wenig entschädigt werden. Gleichzeitig ist für die Konsumentinnen und Konsumenten der Aufpreis für Labelprodukte in einem preissensitiven Bereich hoch. Mit Transparenz kann der Marktverzerrung und damit der Stagnation von Labelprodukten entgegengewirkt werden.

Um die Förderung der Transparenz in der Preisbildung zu erfüllen, ist der gesetzliche Auftrag für den Fachbereich Marktanalysen des BLW nach Produktionsmethoden zu erheben. anzupassen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Markttransparenz im Schweizer Agrarmarkt bewusst. Basierend auf dem Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) und der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) trifft er bereits heute Massnahmen, welche die Transparenz erhöhen. So werden Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt.

In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) laufend daran, sein Monitoring zu verfeinern. Das BLW erhebt und publiziert bereits heute Marktdaten aufgeschlüsselt nach dem konventionellen und dem Bio-Bereich für Früchte und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel. Wo es möglich ist, wird auch nach Labelstandard unterschieden. Die Abdeckung der verschiedenen Produktionssysteme (konventionell, bio, Labelstandard) entlang der Wertschöpfungsketten variiert dabei je nach Marktbereich und Wertschöpfungsstufe.

Mit den im Jahr 2018 neu entwickelten Infografiken zum Schweine- und Eiermarkt werden vertiefte Informationen zu Marktgegebenheiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette für verschiedene Produktionssysteme (konventionell, bio, Labelstandard) dargestellt, um die Transparenz in diesen Märkten zu erhöhen. Die Marktdaten und Infografiken werden der Öffentlichkeit auf der Homepage des BLW zur Verfügung gestellt.

Zu beachten ist, dass die Publikation allzu detaillierter Preisinformationen kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden begünstigen könnte, weil dadurch die Koordination unter Produzenten oder Detailhändlern erleichtert werden könnte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.