21.3746 · Motion · 2021-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die baulichen oder allenfalls betrieblichen Massnahmen zum Schutz des Aals und anderer Wanderfische bei Flusskraftwerken rasch voranzutreiben. Bis zur Umsetzungsfrist von 2030 sind allenfalls raschwirkende Alternativmassnahmen zum Schutz des Aales vorzunehmen.
Begründung
Der Bundesrat hat den Aal auf der Rote Liste der vom Aussterben bedrohten Arten auf den Status "Vom Aussterben bedroht" gesetzt. Schätzungen des Bundes gehen davon aus, dass nur ca. 10 Prozent der aus den Schweizer Gewässern ins Meer abwandernden Aale in Basel ankommen. Die grosse Menge der Tiere wird bei der Passage der zahlreichen Kraftwerke schwer verletzt oder getötet. Das Problem ist erkannt und zwar auch im Ausland, insbesondere in den Ländern am Rhein. In der Schweiz sind die Kraftwerke verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, sie haben jedoch bis 2030 dafür Zeit. Verschiedene technische Möglichkeiten sind bekannt. Sie sind jedoch nicht ganz einfach umzusetzen. Der Gefährdungsstatus des Aals macht es aber notwendig, bis zur Umsetzungsfrist von 2030 raschwirkende Sofortmassnahmen zum Schutze des Aales zu prüfen und anzuwenden
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Inhaber von Wasserkraftanlagen sind gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20) seit 2011 verpflichtet, die freie Fischwanderung bis spätestens 2030 wiederherzustellen. Die Massnahmen werden den Inhabern der Wasserkraftwerke über den Netzzuschlag vollständig entgolten.
Bei grösseren Wasserkraftanlagen wie den Kraftwerken am Rhein oder der Aare sind bauliche Massnahmen, die zu keinem Produktionsverlust führen, eine technische Herausforderung. Deshalb werden seit der Inkraftsetzung der genannten Bestimmungen effiziente Massnahmen zum sicheren Abstieg von Fischen bei grossen Wasserkraftanlagen untersucht. Diese wissenschaftlichen Grundlagenarbeiten werden 2022 abgeschlossen sein und der Planung von konkreten Massnahmen bei zwei grossen Aarekraftwerken dienen. Die Erfolgskontrolle dieser Pilotanlagen wird voraussichtlich 2028 vorliegen.
Um die Fische bei ihrer Wanderung flussabwärts nicht zu verletzen, könnte auch die Turbinensteuerung optimiert oder die Turbinen abgestellt werden. Da der genaue Zeitpunkt der Abwanderung jedoch nicht bekannt ist, müsste diese Massnahme über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden. Dies würde zu hohen Produktionseinbussen und Entschädigungen in Millionenhöhe pro Jahr und Kraftwerk führen. Diese Entschädigungen müssten via den Netzzuschlag finanziert werden. Aus diesem Grund müssen diese betrieblichen Massnahmen als unverhältnismässig eingestuft werden.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, Aale und andere Wanderfische besser zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen für die Sanierung der Kraftwerke bestehen bereits, und die genannten Forschungsarbeiten zum Abstieg der Fische laufen. Aktuell erarbeitet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Lösungsvorschläge zur Sicherstellung der notwendigen Ressourcen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.