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21.3754 · Interpellation · 2021-06-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Zuge der Totalrevision zum Nationalbankgesetz von 2002 haben das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) ein Memorandum of Understandig unterzeichnet, das die Prinzipien für die personelle Zusammensetzung des Bankrats SNB regelt. Damit sollen die für die SNB wichtigen Qualitäten und Fachkompetenzen im Bankrat gewährleistet sein. Der Bankrat soll sich aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammensetzen. Diese Grundsätze sind unbestritten.

Hingegen stellen sich Fragen in Bezug auf die Transparenz des Wahlverfahrens namentlich in Bezug auf die sechs Bankratssitze, für deren Wahl der Bundesrat verantwortlich zeichnet. Hier lässt sich mit Blick auf die Wirtschaftsvertreter feststellen, dass bei Wahlen seit vielen Jahren immer wieder der gleiche Wirtschaftsdachverband und die gleiche Gewerkschafts-Dachorganisation automatisch vertreten sind.

Angesichts dieser Ausgangslage ist der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie wird durch den Bundesrat ein transparentes Wahlverfahren bei Wahlen in den Bankrat SNB sichergestellt? Werden Vakanzen öffentlich ausgeschrieben bzw. zumindest offen kommuniziert?

2. Besteht die Bereitschaft des Bundesrates, im Sinne eines Rotationsprinzips über die Jahre hinweg, verschiedene Wirtschaftsdachverbände im Bankrat zu berücksichtigen?

3. Gibt es einen konkreten Grund, weshalb die Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbandes - dem grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft - trotz verschiedentlichen Interventionen regelmässig nicht zum Zuge kommen? Besteht zudem die Bereitschaft, auch unterschiedliche Gewerkschafts-Dachorganisationen zu berücksichtigen?

4. Wie werden im Rahmen der Wahlen für den Bankrat SNB durch den Bundesrat die Grundsätze von Corporate Governance allgemein gewährleistet und sichergestellt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das EFD und SNB haben in einem Memorandum of Understanding (MoU) die Zusammensetzung und das Wahlverfahren geregelt. SNB und EFD besprechen regelmässig, spätestens vor der Neu- oder Wiederwahl von Mitgliedern des Bankrats, welche Qualitäten und Fachkompetenzen im Bankrat nach Möglichkeit prioritär zu ergänzen sind und welche Prinzipien für die personelle Zusammensetzung dabei verstärkt beachtet werden müssen. Bevor die SNB der Generalversammlung und das EFD dem Bundesrat einen Wahlvorschlag unterbreitet, hören sich das EFD und die SNB zu den möglichen Kandidaten gegenseitig an. Eine öffentliche Ausschreibung ist nicht vorgesehen.

2. Die Vertretung der Wirtschaftsdachverbände ist im MoU geregelt. Die Vertreter der Wirtschaft haben aus unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen zu stammen, wobei die Bankbranche vertreten sein muss. Ein Rotationsprinzip ist nicht vorgesehen und würde die Auswahl von Kandidaten übermässig einschränken.

3. Eine Vertretung des Schweizerischen Gewerbeverbands oder unterschiedlicher Dachorganisationen ist durchaus denkbar. In den vergangenen Wahlverfahren haben sich jeweils Kandidaten anderer Verbände als am besten geeignet erwiesen.

4. Mit dem Corporate Governance-Leitsatz 5 hat sich der Bundesrat verpflichtet, für die Besetzung von Leitungsorganen von verselbständigten Einheiten ein Anforderungsprofil zu erstellen, das die für eine eigenständige sowie sach- und fachgerechte Willensbildung nötigen Voraussetzungen definiert. Mit dem MoU wurde diese Verpflichtung sinngemäss auch in Bezug auf die SNB umgesetzt. Die Anforderungen an Bankratsmitglieder sind in diesem MoU umschrieben und für die Wahl der Bankratsmitglieder massgebend.

Antwort des Bundesrates.

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