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Unabhängige Beratung der beruflichen Anwender und Anwenderinnen von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz sicherstellen

21.3776 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In Frankreich ist seit dem 1. Januar 2021 eine Verordnung in Kraft, welche die Trennung von Beratung und Verkauf/Anwendung/Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Mit dieser Verordnung soll die Unabhängigkeit der Beratung von professionellen AnwenderInnen gewährleistet werden. Jegliches Risiko eines Interessenkonflikts, das sich aus dem Nebeneinander von Tätigkeiten der Beratung und Anwendung, Verkauf oder Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln ergeben könnte, soll damit vermieden werden.

Den professionellen AnwenderInnen stehen zwei verschiedene Arten von Beratung zur Verfügung: Eine strategische, also auf mehre Jahre ausgelegte, individuelle Beratung und eine spezifische Beratung, die einen bestimmten, kurzfristigen Bedarf abdecken soll. Die Beratungstätigkeiten müssen zur Reduktion des Einsatzes, der Risiken und der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln beitragen und die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes beachten. Sie sollen aber vor allem auch die Unabhängigkeit der Bäuerinnen und Bauern von Herstellerfirmen, Verkaufsagenturen oder Lohnunternehmen gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es weitere Länder, welche die Unabhängigkeit der Beratung von professionellen Pestizid-AnwenderInnen regeln oder die eine solche Regelung vorsehen oder anstreben?

2. Gibt es Länder, die eine Strategie bzw. eine Beratung zum Einsatz von Nützlingen und anderen Alternativen eingerichtet haben oder deren Einrichtung vorsehen?

3. Welche Erfahrungen machen Länder mit solchen Regelungen bezüglich der Reduktion des Einsatzes, der Risiken und der Auswirkungen von Pestiziden?

4. Ist die Trennung von Beratung und Verkauf/Anwendung/Vermarktung von Pestiziden in der Schweiz gewährleistet?

Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

5. Wie gross sind die Anteile der wichtigsten Hersteller von PSM an den in der Schweiz für Profis zugelassenen Pestiziden und welche Rolle spielen diese Hersteller bei der Beratung?

6. Wie gross sind die Anteile der wichtigsten Verkaufsstellen von PSM an den in der Schweiz von Profis angewendeten Pestiziden und welche Rolle spielen diese Verkaufsstellen bei deren Beratung?

7. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Frankreich hat eine Trennung zwischen strategischer Beratung und punktueller Fachberatung zum Zeitpunkt des Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Beim Verkauf muss das Vertriebsunternehmen geeignete Informationen über die Verwendung des Pflanzenschutzmittels bereitstellen, namentlich Zielorganismus, empfohlene Dosis und Anwendungsbedingungen, mit einer solchen Verwendung verbundene Gesundheits- und Umweltrisiken sowie Sicherheitshinweise zum Umgang mit diesen Risiken. Die strategische Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bezweckt, den beruflichen Anwenderinnen und Anwendern diejenigen Elemente zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, eine Pflanzenschutzstrategie festzulegen. Es können nur Unternehmen strategische Beratungen durchführen, die für die phytosanitäre Beratung zugelassen und damit unabhängig vom Verkauf der Produkte sind. Auch einige deutsche Bundesländer haben eine solche Trennung eingeführt. In Österreich ist keine Trennung dieser Tätigkeiten vorgegeben.

2. und 3. Frankreich hat eine "Stratégie de déploiement du biocontrôle" entwickelt. Dem Bundesrat liegen keine Informationen darüber vor, wie sich diese Strategie auf die Trendentwicklung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und auf die damit verbundenen Risiken auswirkt.

4. In der Schweiz ist die Beratungstätigkeit von Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, nicht geregelt. Die Gesetzgebung verlangt von ihnen, dass sie Informationen zu den Produkteigenschaften sowie die Anwendungsvorschriften zur Verfügung stellen. Eine Unterscheidung zwischen Informationen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, und solchen, die eher strategischer Natur sind, ist schwierig zu bewerkstelligen und vor allem schwer zu kontrollieren. Andererseits sind die Kantone für die unabhängige Beratung im Bereich des Pflanzenschutzes und des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zuständig. Diese Beratungsdienste sind je nach Kanton Teil eines Bildungs- und Beratungszentrums oder des Landwirtschaftsamtes. Spezialisierte Fachdienste wie beispielsweise die Pflanzenschutzdienste oder die Obst- und Gemüsebaufachstellen sind oft in diese unabhängige Beratung zum Pflanzenschutz eingebunden. Agroscope stellt auch den professionellen Anwenderinnen und Anwendern und den kantonalen Beratungsdiensten in Form von Pflanzenschutzempfehlungen und Merkblättern, sowie Pflanzenschutzbulletins, Entscheidungshilfen und Tagungen umfangreiche Grundlagen für die strategische Ausrichtung des Pflanzenschutzes in den Kulturen zur Verfügung.

5. Die grössten Vertriebsunternehmen für Pflanzenschutzmittel in der Schweiz sind Syngenta, Bayer crop science, Omya Agro, Stähler und Leu & Gygax. Diese Unternehmen haben jeweils einen eigenen Fachberatungsdienst für Anwenderinnen und Anwender.

6. Der grösste Wiederverkäufer von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz ist die Fenaco-Gruppe via die Landi-Filialen. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an die Landwirtinnen und Landwirte müssen die Landi-Mitarbeitenden über die Anwendungsbedingungen und die Risiken informieren.

7. Eine verkaufsunabhängige Beratung ist wichtig, um den Betrieben bei ihrer Entscheidungsfindung zu helfen. In der Schweiz wird diese Beratungstätigkeit von den kantonalen Beratungsstellen sichergestellt. Eine Studie der HAFL aus dem Jahr 2018 zeigt, dass Empfehlungen von offiziellen Stellen bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung eher befolgt werden als solche aus anderen Informationsquellen. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel sieht die Einführung von obligatorischen Kursen für die Erneuerung der Pflanzenschutz-Fachbewilligungen vor. Derzeit wird daran gearbeitet, namentlich den Inhalt dieser Kurse festzulegen. Ausserdem unterstützt der Bund im Rahmen der Produktionssystembeiträge alternative Pflanzenschutzmethoden. Via die Forschung von Agroscope und vom FiBL investiert er so beträchtliche Mittel in die Entwicklung alternativer Pflanzenschutzmethoden. Der Bundesrat sieht keine Notwenigkeit für zusätzliche Massnahmen.

Antwort des Bundesrates.